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PROMOS - Programm zur weltweiten Mobilität

Programmziele:

Das neue Mobilitätsprogramm soll mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Mobilität von Studierenden leisten. Insbesondere sollen solche Studierende die Chance zu einem Auslandsaufenthalt erhalten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten Programme, wie ERASMUS oder LEONARDO, förderbar ist.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich regulär an der TU Dresden eingeschriebene Studierende* (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, STEX-Studiengängen usw.),  die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Dabei handelt es sich um folgende Personen (dies sind Personen, die eine grundsätzliche BAföG-Bezugsberechtigung besitzen, was sich entweder aus einer sogenannten BAföG-Bezugsberechtigungsbescheinigung, aus dem Aufenthaltstitel oder einer Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde ergibt):

  • heimatlose Ausländer,
  • anerkannte Flüchtlinge,
  • Inhaber einer Niederlassungserlaubnis,
  • Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EG,
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Abs. 1 oder 2, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, § 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem Wohnsitz in Deutschland,
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, § 31 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Aufenthalt von mindestens vier Jahren,
  • Ehegatten und Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, wenn sie selber eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32, 33 oder 34 AufenthG besitzen, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und gegebenenfalls (je nach Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der Eltern) einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren nachweisen können,
  • Ausländer, die als Ehegatten oder Kinder von EU- und EWR-Staatsangehörigen ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben,
  • Studierende aus EU- und EWR-Ländern, die in Deutschland bereits vor Aufnahme des Studiums in einer mit dem Studium in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit gearbeitet haben,
  • Studierende aus EU- und EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht,
  • Ausländer, die selbst vor Aufnahme ihres Studiums fünf Jahre oder deren Eltern während der letzten sechs Jahre vor dem Studium mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig waren.

In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: Link

Darüber hinaus soll eine Förderung nur dann erfolgen, wenn der Lebensmittelpunkt der Studierenden in Deutschland liegt und die begründete Erwartung besteht, dass die Studierenden nach ihrem vorübergehenden Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.


Welche Praktika können gefördert werden?

  • Praktikaaufenthalte von Studierenden der TU Dresden* von sechs Wochen bis sechs Monaten Dauer mit monatlichen Teilstipendienraten und/ oder Reisekostenpauschalen grundsätzlich weltweit, außer in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei. 
  • Das Praktikum muss zwischen dem 01.06.2012 und dem 31.12.2012 stattfinden. Das Praktikum kann länger andauern, der verbleibende Zeitraum wird dann aber nicht über PROMOS gefördert.
  • Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.
  • Weiterhin ist es Voraussetzung, dass eine Zusage der aufnehmenden Einrichtung für den Praktikumsplatz bereits vorliegt. Dafür reichen Sie bitte Company Form und Job Description ein.
  • Es ist möglich, ein PROMOS-Stipendium zu erhalten, wenn man bereits eine ERASMUS- oder LEONARDO-Förderung erhalten hat.

WICHTIGER HINWEIS: Nicht förderfähig sind Praktika bei EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands und an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten sowie den Deutschen Schulen im Ausland! Dafür ist weiterhin eine Individual-Bewerbung beim DAAD möglich. Fahrtkostenzuschüsse können für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, durch den DAAD gefördert werden. Bewerbungen sind allerdings direkt über diese genannten Organisationen einzureichen.

Wie hoch ist das Stipendium?

Die Stipendienleistungen bestehen aus einem monatlichen Teilstipendium und/oder einer Reisekostenpauschale (abhängig von den Leistungen der Praktikumseinrichtung), wobei die DAAD-Fördersätze als Maßgabe dienen. Grundsätzlich gilt: BAföG-Inlandsleistungen bleiben anrechnungsfrei, Bezug von Auslandsbafög kann dazu führen, dass kein Fahrtkostenzuschuss im Rahmen von PROMOS vergeben wird.

Wie erfolgt die Auswahl?

Eine Auswahlkommission, bestehend aus mehreren Professoren der verschiedenen Wissenschaftsgebiete der TUD und unter dem Vorsitz der Prorektorin für Bildung und Internationales Frau Prof. Schaefer, wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden.

Die Priorität der TU Dresden liegt bei der Förderung von Studienaufenthalten (insbesondere mit integrierten Mobilitätsfenster).

Bei den Auswahlkriterien spielen die fachliche Qualität des Vorhabens und die akademischen Leistungen eine wichtige Rolle. Ferner wird u. a. das gesellschaftliche Engagement der Bewerber bei der Auswahl mit berücksichtigt.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Qualität der Noten
  • Begründung für das Zielland, die spezielle Praktikumseinrichtung und die Einbettung des Auslandspraktikums in die Karriereplanung
  • "überzeugendes" Gutachten durch den Hochschullehrer
  • überzeugendes Motivationsschreiben (plausibel, authentisch und nachvollziehbar) mit vielfältigen Gründen (nicht nur Sprachverbesserung)
  • Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

Bewerbungsfrist

PROMOS-Bewerbungen für Auslandspraktika werden vom 16.04.2012 bis zum 01.06.2012 angenommen. Die Prüfung der Unterlagen findet im Anschluss statt, wobei die Bewerbungen für die Auswahlkommission vorbereitet werden.

 

*Studierende anderer Hochschulen wenden sich bitte an das jeweilge Akademische Auslandsamt bzw. an das Internationale Universitätszentrum.