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Der Nachfolgende Betrag steht noch für Erasmus+ Bewerber auf der Website, die Ihren vollständigen Online Erasmus+ Antrag für UK bereits abgeschlosssen haben (Annahmeschluss war der 31.08.2022). Bei Neuanträgen wenden Sie sich bitte bei Interesse für ein Auslandspraktikum in UK  bitte ab sofort an:
Erasmus+ Auslandspraktikum außerhalb der Europäischen Union

Bei einem Aufenthalt in UK muss der Antrag der Erasmus+ Förderung spätestens 4 Monate vor Ihrem ersten Praktikumstag erfolgen, sonst können wir Ihren Antrag leider nicht entgegen nehmen! Kurzfriste Anträge, wie bei einem Erasmus+  Praktikum in Ländern der EU, sind für UK nicht möglich!

Seit Jahresbeginn 2021 müssen für Erasmus+ Praktika in UK sog. T5-Visa beantragt werden. Damit Sie das Visum beantragen zu können,  benötigen Sie zuvor ein Certificate of Sponsorship, welches wir für Sie über unser Büro beantragen müssen.  Wer ein Praktikum im Vereinigten Königreich plant, kann bis 31. Mai 2023 eine Förderung durch Erasmus+ erhalten.  Ihr Erasmus+ Antrag muss aber rechtzeitig vorher erfolgen! Bitte beachten Sie unbedingt auch die Zeitachse am Ende dieses Beitrags!

Für die Zeit nach dem 31. Mai 2023 übernimmt der British Council die Ausstellung des Certificate of sponsorship nicht mehr. Dementsprechend können Praktikaaufenthalte ins Vereinigte Königreich in der neuen Programmgeneration ab dem 01.06.2023 nur gefördert werden, sofern die aufnehmende Einrichtung selbst über eine Lizenz verfügt, ein Certificate of sponsorship auszustellen.

 

Noch ein wichtiger Hinweis!!!

Da es in der Vergangenheit Probleme mit dem British Council bei der Antragsstellung gab, sind sämtliche Unterschriften in den Dokumenten Anttragsformular CoS  „Host-Acceptance-Form“, „Participant-Information-Form“ und das Learning Agreement  von allen Personen mit sogenannter „nasser Tinte“ (also mit Kugelschreiber oder Füller) zu leisten. Eine digitale Signatur in diesen beiden Dokumenten kann zu einer erheblichen Verzögerung bis hin zur Verschiebung des Praktikums führen!

1) Ihre Aufgaben in diesem Prozess sind:

  • auf unseren Internetseiten einen Antrag auf Erasmus+ Förderung für Ihr Praktikum in UK stellen,
  • das Erasmus+ Learning Agreement vollständig unterzeichnen (lassen) und an uns zurück übermitteln,
  • uns zwei von Ihnen unterzeichnete Erasmus+ Grant Agreement mit der Post schicken,
  • uns die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten  Antragsformulare („Participant-Information-Form“,“ Host-Acceptance-Form“) per Mail senden. Wenn Sie dem Link folgen, öffnet sich das Formular „Participant-Information-Form„. In diesem Formular wiederum finden Sie u.a. auch den Link zu dem anderen für Sie relevanten  Formular „Host-Acceptance-Form“.
    (Anmerkung: im Antragsformular „Host-Acceptance-Form“ müssen Sie unter einen Job titel angeben. Bitte beachten Sie den Hindweis in den Klammern in dem Formular.
  • uns  den Job titel außerdem  per separater E-Mail übermitteln. Den Job titel müssen wir in Ihr Learning Agreement mit aufnehmen und benötigen ihn deshalb unbedingt zur Vertragserstellung!),
  • uns eine Kopie Ihres Reisepasses, einschließlich aller Ausweisdetails, z. B. biometrische Seite und Ausreisestempel, per PDF senden,
    (JEDE Seite muss klar und deutlich sichtbar sein. Bitte stellen Sie sicher, dass das Gültigkeitsdatum des Reisepasses noch mindestens sechs Monate über das Ende des Praktikums hinaus gültig ist.)
    – Wir benötigen die Fotoseite und die Seite(n) mit den persönlichen Informationen (biometrische Seite).
    – Bitte stellen Sie sicher, dass das Foto oder der Scan klar und gut lesbar ist.
    – Wenn Sie während Ihres CoS-Antrags einen neuen Reisepass beantragen, senden Sie uns diesen bitte dringend zu, da wir einen CoS nur für einen gültigen Reisepass ausstellen können, den Sie für die Einreise in das Vereinigte Königreich verwenden.
    – Für den CoS-Antrag, den Visumantrag und die Einreise in das Vereinigte Königreich muss derselbe Reisepass verwendet werden.
  • eine Strafregisterüberprüfung einreichen, wenn Sie außereuropäische*r Staatsbürger*in sind bzw. in einem sensiblen Bereich das Praktikum machen (z.B.  in einem Kindergarten). Die aufnehmende Einrichtung entscheidet, ob eine Strafregisterüberprüfung erforderlich ist, bitte sprechen Sie das ab.

2) Unsere Aufgabe ist anschließend:

  • Alle von Ihnen erhaltenden oben genannten Dokumente an das British Council zu übersenden und eine Zertifikatsnummer für Sie zu beantragen. Nach unseren Erfahrungen kann die Bearbeitung im British Council bis zu 12 Wochen andauern, dann sollten Sie  die Zertifikatsnummer direkt vom British Council per E-Mail erhalten. Die Zertifikatsnummer ist noch nicht das Visum!

3) Ihre Aufgabe ist dann wiederum (nachdem Sie die Zertifikatsnummer vom British Council erhalten haben):

  • Die Beantragung des eigentlichen Visums durch Sie persönlich ist der nächste Schritt und kann bis zu 6 weitere Wochen dauern.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen Kosten beim Beantragen des Visums entstehen werden.
Zudem wird von Ihnen ein finanzieller Beitrag ins Britische Gesundheitssystem (NHS) verlangt.
Details dazu finden Sie hier: https://www.gov.uk/government-authorised-exchange

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die oben beschriebenen Anforderungen und das Vorgehen von britischer Seite vorgeschrieben wurden. Der gesamte zweistufige Vorgang des Visumantrages erscheint zeit- und ggf. kostenintensiv. Wir unterstützen Sie wie oben beschrieben gern, haben darüber hinaus aber keine Möglichkeit, administrative Vorgänge zu beschleunigen oder zu vereinfachen. Wir dürfen nur vollständige (siehe oben: Ihre Aufgaben in diesem Prozess sind) Unterlagen an das British Council übermitteln !!!

Bitte beachten Sie die Zeitachse:

  1. Von Ihrer Antragsstellung bis zur Erstellung des Grant und den Learning Agreements können bis zu 4 Wochen vergehen
  2. Für die Unterschriftenrunde des Learning Agreements (Sie, Ihre Hochschule, das Praktikumsunternehmen) werden ebenfalls bis zu 4 Wochen benötigt.
  3. Certificate of Sponsorship (bis zu 12 Wochen)
  4. Visumsantrag (bis zu 6 Wochen )
  5. Praktikumsstart nach Erhalt des Visums

Wir verstehen, wenn Sie von diesem administrativen Aufwand Abstand nehmen wollen. Skandinavische Länder sind ebenfalls attraktive Alternativen zu Praktika in UK. Auch dort sind Sprachkenntnisse in englischer Sprache vollkommen ausreichend und die Praktika mindestens genauso spannend. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern Kontaktdaten uns bekannter Einrichtungen zur Verfügung.