Wann ist die Beantragung eines Visums notwendig?

Studierende aus Programmländern der EU benötigen kein Visum. Sie sind in ihrer Bewegungsfreiheit im europäischen Raum nicht eingeschränkt und das trifft auch auf die Aufnahme von Praktika zu.

Für Studierende aus Partnerländern der EU ist das nicht automatisch gegeben. Außerhalb bilateraler Austauschprogramme über die entsendenden und empfangenden Hochschulen wird ein Visumsantrag in der Regel vom Praktikanten VOR Einreise gestellt und entschieden. Dieses Vorgehen wird angeraten, um lange Wartedauern bis zur Entscheidung zu umgehen und um zu vermeiden, dass der Studierende bei nicht erfolgter Bewilligung des Visums, das Praktikum nicht antreten kann, aber für bereits entstandene Reisekosten aufkommen muss.

Im Regelfall wird der Praktikumsgeber ein Einladungsschreiben verfassen, welches folgende Informationen enthalten bzw. Formalien erfüllen sollte:

  • Einladungsschreiben mit Kopfbogen der aufnehmenden Einrichtung,
  • In deutscher Sprache erstellt und im Anhang mit englischer Entsprechung,
  • Vollständiger Name des Studierenden wie er im Pass erscheint (mit Nennung seines Geburtsdatums und des Geburtsortes),
  • Als Studierender der zu benennenden entsendenden Hochschule,
  • Für ein Praktikum in der aufnehmenden Einrichtung (Name, Adresse),
  • Genaue Dauer des geplanten Praktikums,
  • Information zur Entlohnung im Praktikum bzw. wie der Studierende sich über diesen Zeitraum finanzieren wird,
  • Unterschrift und Firmenstempel.

Dieses Dokument übermitteln Sie dem Studierenden als Scan und per Post im Original, weil sich von Behörde zu Behörde unterscheidet, ob Scans akzeptiert werden oder nicht. Im Fall von Praktika an der TU Dresden übernimmt LEOSACHSEN diesen Service für die aufnehmende Einheit.