Erasmus+ ICM Mobilität nach Sachsen

Erasmus+ International Credit Mobility Personalmobilität

Erasmus+ ICM Mobilitätsprojekte sind darauf ausgerichtet, erprobte, junge und vollkommen neue Hochschulpartnerschaften durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Mobilität zu unterstützen.

Dabei stehen die Entwicklung der Partnerschaften und die Weiterbildung des Personals ebenso im Zentrum wie die Vorbereitung, begleitende Supervision und Nachbereitung studentischer Mobilität.

Förderziele

Projekte im Rahmen der Aktion Personalmobilität unterstützen länderübergreifende Mobilitätsaktivitäten für Personal (Hochschullehrer, Lehrkräfte, Fachkräfte, sonstiges Personal) und sollen:

  • die Kapazitäten, die Attraktivität und die internationale Ausrichtung von Einrichtungen stärken, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung tätig sind, damit sie besser auf die Bedürfnisse von Personen innerhalb und außerhalb Europas abgestimmte Aktivitäten und Programme anbieten können,
  • Synergien fördern und Übergänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung, Beschäftigung und Unternehmertätigkeit erleichtern,
  • bei den Teilnehmern ein Bewusstsein und Verständnis für andere Kulturen und Länder schaffen; ihnen Chancen zur internationalen Vernetzung, zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und zur Entwicklung eines Sinns für bürgerschaftliches Verhalten in Europa und für eine europäische Identität eröffnen,
  • die berufliche Entwicklung von Personen unterstützen, um die Qualität der Lehre und Ausbildung sowie des Lernens in ganz Europa zu fördern,
  • die Fremdsprachenkenntnisse der Teilnehmer deutlich verbessern.

Im aktuellen Projekt LEOSACHSENs liegt die Priorität vornehmlich bei der Entwicklung und Unterstützung internationaler Partnerschaften zwischen den sächsischen Hochschulen und ihren außereuropäischen Partnereinrichtungen. Die individuelle Weiterbildung wird erst nachrangig gefördert.

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA = Staff Mobility for Teaching Assignments)

Diese Aktivität bietet Hochschullehrern und Mitarbeitern von Unternehmen die Möglichkeit, an einer Partnerhochschule im Ausland zu unterrichten. Mobilitätsaktivitäten zu Unterrichtszwecken sind in jedem Fachbereich möglich.

Erasmus+ ICM fördert Gastdozenturen an internationalen Partnerhochschulen, die ein Inter-Institutional Agreement mit einer sächsischen Hochschule des Konsortiums Erasmus+ abgeschlossen haben. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme ebenso eine Rolle spielen wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden.

LEOSACHSEN fördert STA-Personalmobilität für die Berufsakademie Sachsen, die Hochschule für Telekommunikation Leipzig und die Fachhochschule Dresden. Mitglieder aller anderen Hochschulen wenden sich an die jeweils zuständigen AAA oder IUZ.

Generell umsetzbare Zielstellungen sind:

  • Förderung von Prozessen der Internationalisierung der Forschung, der Lehre und des Hochschulalltags
  • Unterstützung von Personalentwicklungsprozessen (Entwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen)
  • Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
  • Netzwerkbildung, Kontaktanbahnung und Abstimmungsprozesse für künftige Kooperationen und Mobilitätsaktivitäten sowie
  • Anbahnung und Entwicklung von Synergien mit der Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft, Kultur und Kunst

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT = Staff Mobility for Training)

Um die Internationalisierungsbemühungen der Hochschulen und die Anbahnung und Durchführung studentischer Mobilität zu unterstützen, bietet Erasmus+ ICM die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Partnerländer Europas.

Dabei sind die bloße Teilnahme an Konferenzen und reine Forschungsaufenthalte nicht förderbar.

Vorteile eines ERASMUS+ ICM Aufenthaltes:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Entwicklung neuer Perspektiven
  • Stärkung der Kompetenzen sowie Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Kombination von STA und STT Mobilität

In einem Auslandsaufenthalt können Unterrichts- und Bildungsaktivitäten kombiniert werden.

Folgende Ergebnisse sollen mit der Mobilität erreicht werden:

  • Förderung von Prozessen der Internationalisierung der Forschung, der Lehre und des Hochschulalltags
  • Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
  • Netzwerkbildung, Kontaktanbahnung und Abstimmungsprozesse für künftige Kooperationen und Mobilitätsaktivitäten sowie
  • Anbahnung und Entwicklung von Synergien mit der Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft, Kultur und Kunst
  • Unterstützung von Personalentwicklungsprozessen (Entwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen)

Schwerpunkte 2018

Die geförderte Personalmobilität sollte:

  • dem aktuellen Schwerpunkt in der Förderung von Studierendenpraktika (Erwerb digitaler Kompetenzen) Rechnung tragen.
  • in seiner Zielstellung auch auf die Entwicklung der Möglichkeiten der Partnerhochschule im Bereich Pädagogik und Lehrplangestaltung ausgerichtet sein.
  • besonderen Nachdruck auf soziale Inklusion, insbesondere von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten, unterstützen und Radikalisierung vorbeugen.

Förderbare Zielstellungen übergreifend

Mögliche Zielstellungen nicht nur für die geförderte Person sondern auch für die aufnehmenden Partnerinstitutionen können sein:

  • verbesserte Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile
  • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, Maßnahmen und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung
  • bessere Befähigung zur Initiierung von Änderungen im Hinblick auf die Einführung von Modernisierungen und eine internationale Öffnung der nationalen Bildungseinrichtungen
  • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung und Berufsbildung einerseits und dem Arbeitsmarkt andererseits
  • bessere Qualität ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten für Studierende, Praktikanten, Auszubildende, Schüler, erwachsene Lernende, junge Menschen und Freiwillige,
  • größeres Verständnis und größere Aufgeschlossenheit für gesellschaftliche, sprachliche und kulturelle Vielfalt,
  • bessere Befähigung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse benachteiligter Gruppen,
  • bessere Unterstützung und Förderung von Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Lernenden,
  • bessere Berufs- und Karrierechancen,
  • bessere Fremdsprachenkenntnisse,
  • höhere Motivation und Befriedigung bei der täglichen Arbeit.
  • Bessere Befähigung zur Arbeit auf europäischer und internationaler Ebene: bessere Management- und Internationalisierungsstrategien, ausgeprägtere Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern, verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation europäischer/internationaler Projekte, bessere Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachverfolgung europäischer/internationaler Projekte;
  • innovative und bessere Tätigkeit im Interesse der betreffenden Zielgruppen, beispielsweise durch attraktivere Programme für Studierende, Praktikanten, Auszubildende, junge Menschen und Freiwillige unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Erwartungen, bessere Qualifikation von Lehrkräften und Ausbildern, bessere Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die in Lernphasen im Ausland erworben wurden, wirksamere Aktivitäten zugunsten lokaler Gemeinschaften, bessere Methoden und Verhaltensweisen in der Jugendarbeit, um junge Menschen aktiv einzubeziehen und/oder benachteiligte Gruppen zu berücksichtigen usw.;
  • ein moderneres, dynamischeres, engagierteres und professionelleres Umfeld innerhalb der Organisation, Bereitschaft zur Anwendung bewährter Verfahren und neuer Methoden in die tägliche Tätigkeit, Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in anderen Sozial-, Bildungs- und Beschäftigungsbereichen tätig sind, strategische Planung der beruflichen Entwicklung ihres Personals unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation; gegebenenfalls Fähigkeit zur Gewinnung hervorragender Studierender und Hochschulmitarbeiter aus der ganzen Welt.


Förderdauer

Generell kann Erasmus+ Personalmobilität mit einer Aufenthaltsdauer von 2 bis 60 Tagen durchgeführt werden. Über das aktuelle Förderprojekt LEOSACHSENs wird jedoch länderspezifisch Auslandsmobilität zwischen 5 und 10 Tagen gefördert. Bitte sprechen Sie sich mit Ihrem Projektpartner hinsichtlich Ihrer genauen Aufenthaltsdauer in Dresden ab. Diese muss später im Online-Bewerbungsformular angegeben werden.

Förderbare Aufenthalte und Einrichtungen

Erasmus+ ICM Personalmobilitätsmaßnahmen zum Zwecke der Lehre (STA) und der Weiterbildung (STT) dürfen nur dann gefördert werden, wenn die entsendenden Hochschulen förderfähig sind. Das ist dann der Fall, wenn die sie nicht per se vom DAAD von einer finanziellen Förderung über Erasmus+ ICM ausgeschlossen wurde und mit der aufnehmenden Hochschule in Sachsen ein Inter-Institutional Agreement abgeschlossen hat.

Als ausgewählte Partner einer spezifischen Partnerschaft können Sie von der Förderfähigkeit Ihrer Einrichtung ausgehen.

Im Falls freier Bewerbungen auf eine von LEOSACHSEN ausgeschriebenen Mobilität wird die Förderfähigkeit der entsendenden Einrichtung von LEOSACHSEN nach Eingang Ihrer Bewerbung und vor der Bewilligung der Mobilität geprüft.

Förderbares Personal

Erasmus+ International Credit Mobility steht sowohl akademischem als auch nicht-akademischem Personal offen.

Traditionell wird die Personalmobilität zu Lehrzwecken im Bereich STA an den sächsischen Universitäten und Hochschulen durch die Akademischen Auslandsämter (AAA) bzw. die Internationalen Hochschulzentren (IUZ) der sächsischen Hochschulen gefördert. STA Mobilität kann daher nur an Hochschulen erfolgen, die nicht über ein eigenes AAA verfügen bzw. diese Aufgabe an LEOSACHSEN übertragen haben. Diese Hochschulen sind die Berufsakademie Sachsen, die Hochschule für Telekommunikation sowie die Fachhochschule Dresden.

Zielländer und Ausschreibungen

Eine über Erasmus+ ICM geförderte Personalmobilitätsmaßnahme muss

  • innerhalb einer spezifischen Hochschulpartnerschaft stattfinden, oder
  • eine über LEOSACHSEN im Konsortium frei ausgeschriebene Mobilität sein.

Dabei muss sichergestellt sein, dass das gewählte Zielland nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Land des Hauptwohnsitzes der betreffenden Person ist.

noch offene Ausschreibungen im Projektjahr 2018-2020

STT from Partner  Country to Germany Duration
Angola 1 10 days
Australien 0
Chile 1 10 days
China 1 5 days
Indonesien 0
Irak
0
Japan an University Osaka vergeben
an University Kyoto vergeben
5 days each
Kamerun 0
Kanada an Albertaner Hochschulen vergeben
Kosovo 1 6 days
Mexiko 0
Neuseeland an neuseeländischen Projektantragspartner vergeben
Russland 0
Südafrika 0
Südkorea 1 6 days
Thailand 1 von 2 10 days (zweite Mobilität von LEOSACHSEN wahrgenommen für Kontakt mit Projektantragspartner)
Ukraine 1 7 days
USA 0
Viet Nam 1 7 days
Weißrussland 1 8 days

Förderkriterien

  • Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen.
  • Es muss ein vertragliches Arbeitsverhältnis im Bereich der Lehre oder der Verwaltung mit einer in einem der ausgeschriebenen Partnerländer ansässigen HEI vorhanden sein und eine Partnerschaft zu einer der Hochschulen des sächsischen Konsortiums bestehen.
  • Der inhaltliche Bezug der Maßnahme zur Arbeit muss gegeben sein.
  • Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in den ersten 2-7 Aufenthaltstagen umfassen. Im Falle eines längeren Aufenthaltes sind pro Tag 1,6 Lehrstunden zu leisten. Bei kombinierter STA/STT Mobilität verkürzt sich die zu leistende Lehrzeit um die Hälfte.
  • Die Förderung kann mehrfach in Anspruch genommen werden.
  • Für den Erasmus+ ICM Auslandsaufenthalt muss ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen.
  • Förderbar sind nur Aufenthalte an Einrichtungen, die nicht generell von der NA DAAD von der Förderung ausgeschlossen sind.
    (link https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/antragstellung/mobilitaet-mit-partnerlaendern-ka107/de/45927-mobilitaet-mit-partnerlaendern-ka10/)

Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ ICM Vertrages für den Auslandsaufenthalt kann dazu führen, dass die Erasmus+ ICM Förderung für einen Personalaustausch gekürzt oder aberkannt wird. Dies bezieht sich auf:

  • Verkürzungen des Aufenthalts auf unter 5 Tage ohne Nachweis objektiver Gründe (z.B. Kranheit, höhere Gewalt),
  • Änderungen der vereinbarten Arbeitsinhalte und -aufgaben ohne Einbeziehung LEOSACHSENs und Bestätigung durch den zuständigen Koordinator im Büro.

Aufenthaltspauschalen generell

Alle Regelungen zur Vergabe der Fördermittel sind im Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD veröffentlicht und können dort nachgelesen werden. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ ICM Personalmobilität orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und an der zu überwindenden Distanz.

Mobilität kann entweder finanziell unterstützt oder komplett als Zero-Grant gefördert werden. Eine Kombination aus Finanzieller Förderung und Zero-Grant ist nicht möglich.

Zur Berechnung der Aufenthaltspauschale für den 1. – 14. Tag werden folgende feste Fördersätze verwendet:
vom Partnerland nach Deutschland: 160 EUR pro Tag

Darüber hinaus werden, europaweit nach einem einheitlichen Berechnungsinstrument ermittelte, Fahrtkosten erstattet. Hierbei ist folgende Staffelung zu beachten:
500 km – 1.999 km mit         275 EUR
2.000 km – 2.999 km mit    360 EUR
3.000 km – 3.999 km mit    530 EUR
4.000 km – 7.999 km mit    820 EUR
8.000 km und mehr mit    1.500 EUR

Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen wird allen direkt über LEOSACHSEN Geförderten ein Tagessatz der Aufenthaltspauschale als Reisetag bewilligt.
Diese Bewilligungspraxis kann von der Praxis innerhalb direkter Partnerschaften bewilligter Mittel abweichen, da die Partner ihre eigenen Prioritäten setzen können: kein zusätzlicher Reisetag, einer oder bei sehr langer Anreise sogar zwei. Diese Festlegung geschieht in Abhängigkeit von den vorhandenen Mitteln im Projekt und der Dauer der Anreise. Generell gilt dabei, dass alle innerhalb einer Partnerschaft bewilligten Mobilitäten dem Gleichbehandlungsprinzip unterliegen.

Zusätzliche (einschränkende) Regelungen im Projektjar 2018-2020

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies nur eine Vorinformation bzw. Orientierung für Sie ist.

Die Entscheidung über die tatsächliche Förderhöhe wird im Einzelfall anhand der von Ihnen eingereichten Dokumente sowie der im Programm verfügbaren Mittel getroffen.

Generell gilt: Die Zuschüsse (Höhe und Anzahl der Tagessätze plus Kilometerpauschale) fallen – je nach Länge des Aufenthaltes und Ziellandes – pro Person unterschiedlich aus. Die Förderhöhe wird durch LEOSACHSEN für jeden Teilnehmer individuell berechnet.

Auszahlungsmodus

Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt für alle Geförderten im Bereich Personalmobilität in einer Gesamtrate. Falls internationale Gäste über kein europäisches oder deutsches Konto verfügen, wird ihnen die Rate zu Aufenhaltsbeginn in bar oder per Barscheck ausgezahlt.

Falls ein Konto zur Verfügung steht, wird die Gesamtrate nach Abschluss der Unterschriftenrunde  des Fördervertrages angewiesen.

Sonderförderung

Erasmus+ hat sich um Ziel gesetzt, Chancengleichheit und Inklusion zu fördern. Aus diesem Grund wird Teilnehmern mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Die Sonderförderung kann bei einer Personalmobilitätsmaßnahme mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 beantragt werden.

Bei der Nationalen Agentur – dem DAAD – kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag auf Sonderförderung durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer über LEOSACHSEN eingereicht werden. Der Antrag muss wenigstens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts beim DAAD vorliegen. Bitte wenden Sie sich also mindestens 3 Monate vor Beginn des Aufenthalts zur Beratung an LEOSACHSEN.

Nach eingehender Prüfung und Berechnung durch die NA DAAD erhält LEOSACHSEN die Sondermittel über eine personenbezogene Zusatzvereinbarung. Auf Grundlage dieser Zusatzvereinbarung können die Sondermittel an die Teilnehmer weitergereicht werden. Die Höchstgrenze für eine individuelle Sonderförderung durch den DAAD beträgt 10.000 EUR.

Der Zuschuss wird auf der Basis der Mehrkosten berechnet, die durch den Auslandsaufenthalt anfallen, insofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) Mehrkosten übernehmen können. Dies ist bei der Antragstellung nachzuweisen.

Innerhalb eines Monats nach Ende der Förderung ist der reguläre Erasmus+ Bericht durch die betreffenden Teilnehmer einzureichen, der zu Fragen des Aufenthaltes mit Behinderung zu ergänzen ist. LEOSACHSEN ist als Projektträger verpflichtet, die Originalbelege der tatsächlich angefallenen Mehrkosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.) zu Prüfungszwecken aufzubewahren. Darüber hinaus ist LEOSACHSEN gegenüber der NA DAAD verpflichtet, die Kosten für eine Personalmobilitätsmaßnahme mit Sonderförderung spätestens zwei Monate nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes abzurechnen.

Sprachliche und Interkulturelle Vorbereitung auf eine Personalmobilität im Ausland

Bitte prüfen Sie die Möglichkeiten, ob sich potentielle Bewerber:innen über Ihre Partnerschaft für eine Personalmobilitätsmaßnahme an ihrer Heimatuniversität sprachlich und interkulturell auf den Auslandsaufenthalt in Ihrer Hochschule hier in Sachsen vorbereiten können.

Grundsätzlich können die Aufenthalte auf Englisch als Arbeitssprache durchgeführt werden. Sollten Ihre Teilnehmer:innen daran interessiert sein, sich sprachlich und interkulturell während ihres Auslandsaufenthaltes in Sachsen weiterzubilden,  so gibt es an Ihrer Hochschule Sprach- bzw. Trainingsangebote, die ggf. genutzt werden können.

An den sächsischen Hochschulen stehen über die Sprachzentren verschiedene Angebote zum Erlernen von Fremdsprachen und ggf. zur interkulturellen Vorbereitung zur Verfügung. An einigen sächsischen Hochschulen übernehmen dies auch bestimmte Fachbereiche in den Geistes- und Sozialwissenschaften oder Experten. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt an einer Hochschule in Sachsen planen, so können Sie diese Möglichkeiten nutzen. Bitte sprechen Sie uns für nähere Informationen gern an.

Auswahl der Geförderten

Die Entscheidung über die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums kann grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel getroffen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass folgende formale Kriterien positiv geprüft wurden:

  • Gefördert wird nach Bewerbungseingang.
  • Gefördert wird nach der Maßgabe der angemessenen Verteilung der Erasmus+ ICM Mittel im Projekt.
  • Sie sind Mitarbeiter einer der am Programm teilnehmenden Hochschulen.
  • Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht im LEOSACHSEN eingegangen.
  • Entsendendes Land und die entsendende Einrichtung sind förderwürdig.
  • Bei einer Personalmobilitätsmaßnahme zu Lehrzwecken wird geprüft, ob mindestens acht Unterrichtsstunden je angefangene Woche eingeplant wurden und ob Sie an einer der in diesem Bereich förderbaren Einrichtungen tätig sind.
  • Die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Tagen wird nicht unterschritten.

Informationen zur aufnehmenden Einrichtung, dem Praktikum und dem/ der BewerberIn wurden anhand der Förderkriterien positiv geprüft:

  • Ihnen liegt eine Zusage einer aufnehmenden Einrichtung für eine Personalmobilität vor.
  • Die Reise weist einen inhaltlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit auf.

Darüber hinaus erfolgt eine Absprache mit der entsendenden und aufnehmenden Einrichtung.

Der Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Erasmus+ ICM Stipendiums tritt erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien (Stipendiat/in, Vorgesetzte/r, aufnehmende Einrichtung und LEOSACHSEN) den Fördervertrag unterzeichnet haben.

Bewerbung und Bewerbungsablauf

Die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung für Personalmobilität findet papierlos über die Bewerbungsplattform MoveOn statt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, bevor Sie sich anmelden:

  1. Sollten Sie noch auf der Suche nach eine aufnehmende Einrichtung sein, ist eine Anmeldung über MoveOn nicht möglich.
  2. In der Onlineanmeldung werden unter anderem Angaben zur aufnehmenden Einrichtung und den Inhalten der Auslandsmobilität an sich erfragt. Bitte stimmen Sie im voraus alle Informationen diesbezüglich mit der aufnehmenden Einrichtung ab. Sie können hierfür das Formular „Description Staffmobility“ nutzen. Mit dem ausgefüllten PDF können Sie die Onlinebewerbung durchführen.
  3. Bitte reichen Sie keine weiteren Unterlagen ein. Diese haben keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.
  4. Bitte beachten Sie, das englische Formular zur Bewerbung zu nutzen. Zwar ist es Ihnen möglich zwischen englischem und deutschem Formular zu wechseln, doch ist das deutsche Formular noch nicht fertiggestellt.

Bitte folgen Sie dem Link und den darin gegebenen Anweisungen zur erfolgreichen Anmeldung in unserem Bewerbungsportal.

Informationspflichten

Entsprechend der Vorgaben des ERASMUS+ Programms für die Vergabe von ERASMUS+ ICM Förderung für Auslandsaufenthalte hat der Geförderte die Pflicht, LEOSACHSEN folgende Informationen noch während des Aufenthalts bzw. bis zu einem Jahr nach Beendigung desselben zur Verfügung zu stellen:

  • Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
  • Änderung des Anfangs- und/ oder des Enddatums des Aufenthaltes,
  • Informationen zu auftretenden/ aufgetretenen Problemen, die den im „Mobility Agreement“ vereinbarten Verlauf bzw. die Erfüllung der vereinbarten Inhalte gefährden,
  • Änderung der Kontonummer,
  • Änderung der Anschrift am Arbeits- und Heimatort.

Wichtige Hinweise

Der formlose Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes ist spätestens einen Tag vor Ende der geplanten Auslandsreise bei LEOSACHSEN einzureichen. Sollten noch Fördermittel zur Verfügung stehen, kann dem Antrag stattgegeben werden. In jedem Verkürzungsfall ist zu beachten, dass der neue Praktikumszeitraum mindestens 5 Aufenthaltstage (ohne An- und Abreisetag) beträgt. Ausnahmefälle sind beim Nachweis „höherer Gewalt“ im Einzelfall zu prüfen.

Der Erasmus+ Fördervertrag gilt nur dann als erfüllt, wenn die aufnehmende Einrichtung die im „Grant Agreement“ festgesetzte Dauer bestätigt.

Höhere Gewalt

Unvorhersehbare außergewöhnliche Situationen oder Ereignisse,

  • die sich der Kontrolle durch die Parteien entziehen,
  • diese an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag hindern,
  • die nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und
  • die sich trotz aller gebührender Sorgfalt als unüberwindlich erweisen,

werden als Ereignisse aufgrund höherer Gewalt eingestuft.

Ausstattungs- oder Materialmängel oder Verzögerungen bei deren Bereitstellung (es sei denn, diese Verzögerungen gehen auf höhere Gewalt zurück), Arbeitskämpfe, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können von der Partei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht mit höherer Gewalt begründet werden.

(Auszug aus ERASMUS+ Leitfaden 2015)

Absschlussunterlagen

Folgende Unterlagen sind spätestens einen Monat nach Ablauf der Personalmobilität im LEOSACHSEN einzureichen:

  • Confirmation of Stay – Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung über die Anzahl der geleisteten Arbeits-/Aufenthaltstage im Zielland
  • Scan des vollständig unterzeichneten Mobility Agreements, falls nicht schon eher übermittelt
  • Abschlussbericht an die Europäischen Kommission; hierzu erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes im Zielland eine automatisch generierte E-Mail, mit welcher Sie Zugang zum ERASMUS+ Mobility Tool erhalten (diese EU-Survey-Online-Befragung beantworten Sie bitte und laden die Informationen im Mobility Tool hoch),

Datenschutzhinweise

Die Abschlussunterlagen der Teilnehmer werden durch LEOSACHSEN zur Auswertung der Erasmus+ Personalmobilität für die Abrechnung des jeweiligen Mobilitätsprojektes gegenüber der NA DAAD (Nationalen Agentur in Deutschland) und gegenüber der Europäischen Kommission in Brüssel verwendet.

Die Abschlussunterlagen jedes Teilnehmers einer Personalmobilitätsmaßnahme werden durch den DAAD (Nationale Agentur) und die Europäische Kommission in Brüssel eingesehen.

Um die Qualität der Vorbereitung und Durchführung weiterer Projekte und die Zusammenarbeit mit den Teilnehmern, den Hochschulen sowie mit den Unternehmen weiter zu verbessern, wertet LEOSACHSEN die Erfahrungsberichte und Informationen für die eigene Arbeit anonymisiert aus. Die Gesamtergebnisse des jeweiligen Projektes werden im Internet und in gedruckter Form veröffentlicht.

Anerkennung Ihrer Personalmobilität

Bitte stimmen Sie nicht nur Ihr Arbeitsprogramm und ihre spezifischen Aufgaben für Ihre Mobilitätsmaßnahme im Ausland mit Ihrer zuständigen Leiterin/Ihrem zuständigen Leiter ab, sondern auch alle Fragen der Evaluation und Anerkennung. Zudem stellt Ihnen Ihr International Office alle Informationen zur Verfügung, welche Prozesse an Ihrer Hochschule eingerichtet wurden, damit Ihr Auslandsaufenthalt zu Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterbildung beiträgt und wie dies im Nachhinein unter Einbindung der Personalabteilungen anerkannt werden kann.