International wachsen,
lokal wirken
Mit Leonardo-Sachsen als Partner Ihre Auslandsmobilität starten: Kompetenzen erweitern, neue Perspektiven gewinnen und frische Impulse an Ihre Hochschule bringen!
Personalmobilität innerhalb und außerhalb
Europas (outgoing)
Erasmus+ Mobilitätsprojekte fördern die aktive Teilhabe von Menschen jeden Alters am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben. Durch internationale Mobilität erwerben die Teilnehmenden wichtige Qualifikationen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Im Rahmen der Personalmobilität werden länderübergreifende Austausch- und Fortbildungsmaßnahmen für Hochschullehrende, Lehrkräfte, Fachkräfte und weiteres Personal unterstützt mit folgenden Zielen:
Berufliche Entwicklung: Förderung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen, um die Qualität von Lehre, Ausbildung und Lernen in Europa zu steigern.
Sprachkenntnisse: Deutliche Verbesserung der Fremdsprachenkompetenzen der Teilnehmenden.
Interkulturelles Bewusstsein: Entwicklung eines Verständnisses für andere Kulturen und Länder sowie Förderung internationaler Vernetzung, gesellschaftlicher Teilhabe und einer europäischen Identität.
Stärkung von Bildungseinrichtungen: Ausbau der Kapazitäten, internationalen Ausrichtung und Attraktivität von Bildungseinrichtungen, damit sie gezielt auf die Bedürfnisse von Lernenden in und außerhalb Europas eingehen können.
Vernetzung von Bildungswegen: Förderung von Synergien und Übergängen zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung, Beschäftigung und Unternehmertum.
Erasmus+ Personalmobilität eröffnet neue Perspektiven, stärkt die internationale Zusammenarbeit und trägt zur Weiterentwicklung der europäischen Bildungslandschaft bei.
Förderbar sind Zielstellungen wie die Internationalisierung von Forschung, Lehre und Hochschulalltag, die Weiterentwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen, der Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, die Netzwerkbildung und Anbahnung künftiger Kooperationen sowie die Entwicklung von Synergien mit Partnern aus Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft, Kultur und Kunst.
Europäische Hochschulen bieten regelmäßig International Staff Weeks an, hier können Sie sich etwas Passendes aussuchen: staffmobility.eu/staff-week-search
Bewerbung und Bewerbungsablauf
Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung für Personalmobilität
Die Bewerbung erfolgt papierlos über die Plattform Mobility Online. Bitte beachten Sie vor der Anmeldung folgende Hinweise:
Aufnehmende Einrichtung: Suchen Sie noch eine passende Einrichtung? Dann ist eine Anmeldung über Mobility Online noch nicht möglich oder nötig.
Beschäftigte der TU Dresden: Wenn Sie eine Personalmobilität zu Lehrzwecken an einer Hochschule planen, wenden Sie sich bitte an das International Office.
Onlineanmeldung: Für die Anmeldung benötigen Sie Informationen zur aufnehmenden Einrichtung und zu den Inhalten Ihres Aufenthalts. Stimmen Sie diese bitte vorab mit der Einrichtung ab. Nutzen Sie dafür das Formular „Description Staffmobility“. Das ausgefüllte PDF können Sie für die Onlinebewerbung verwenden.
Dienstreise-Antrag: Angestellte der TU Dresden schicken den vom Vorgesetzten unterschriebenen Original-Dienstreiseantrag (Punkte 14 und 17) per Hauspost an Leonardo-Sachsen (Kst. 3580001), für innerhalb Europa z.Hd. Enrico Plathner, für außerhalb Europa z.Hd. Dr. Husam Mohammad.
Angestellte anderer Universitäten übermitteln bitte einen Scan des genehmigten Dienstreiseantrags.
Weitere Unterlagen: Bitte senden Sie keine weiteren Unterlagen ein – diese werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Hier können Sie sich direkt bewerben:
➚Link zur Bewerbung für Personalmobilität innerhalb Europa über Mobility Online
➚Link zur Bewerbung für Personalmobilität außerhalb Europa über Mobility Online (mit Schweiz und Vereinigtes Königreich)
Auswahlentscheidung
Die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums erfolgt nur, wenn genügend Mittel vorhanden sind.
Formale Voraussetzungen:
Sie sind Mitarbeiter:in einer teilnehmenden Hochschule.
Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht vor Auslandsbeginn bei Leonardo-Sachsen eingegangen.
Das Zielland und die Einrichtung sind förderfähig.
Für Lehrmobilität: Mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche sind geplant.
Der Aufenthalt dauert mindestens 2 Tage.
Weitere Anforderungen:
Sie haben eine Zusage der aufnehmenden Einrichtung.
Der Aufenthalt ist fachlich relevant für Ihre Tätigkeit.
Die entsendende Hochschule ist informiert und einverstanden.
Rechtsanspruch:
Ein Anspruch auf das Stipendium besteht erst, wenn alle Parteien das Grant Agreement / die Mobilitätsvereinbarung unterschrieben haben. Die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums erfolgt nur, wenn genügend Mittel vorhanden sind.
Hinweise zur Erasmus+ Förderung
Wichtige Voraussetzungen:
Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig und möglichst 6 Wochen vor Reisebeginn ein.
Sie benötigen ein Arbeitsverhältnis im Lehr- oder Verwaltungsbereich einer teilnehmenden sächsischen Hochschule.
Der Auslandsaufenthalt muss fachlich zu Ihrer Arbeit passen.
Die Mindestaufenthaltsdauer (2 Tage) darf nur aus wichtigen Gründen wie Krankheit unterschritten werden, sonst müssen Mittel zurückgezahlt werden.
Mehrere Förderungen sind möglich.
Für den Aufenthalt ist ein ausreichender Versicherungsschutz nötig.
Wichtige Regelungen:
Verstöße gegen die Erasmus+ Vertragsbedingungen können zur Kürzung oder Aberkennung der Förderung führen, z.B. bei:
Verkürzung des Aufenthalts auf unter 2 Tage,
Änderungen der Arbeitsinhalte ohne Zustimmung von Leonardo-Sachsen und dem Koordinator / der Koordinatorin.
Rahmenbedingungen für das Projektjahr 2024:
Die Förderung ist auf 7 Tage (inkl. Reisetage) begrenzt, auch wenn das Programm maximal 60 Tage erlaubt.
Für maximal zwei Reisetage gibt es zusätzliche Tagessätze, sofern diese nicht als Arbeitstage zählen.
Zero-Grant-Aufenthalte (ohne finanzielle Förderung) sind möglich, um längere Zeiträume abzusichern.
Wichtig zu wissen:
Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell auf Basis Ihrer Unterlagen und der verfügbaren Mittel berechnet und kann je nach Aufenthaltsdauer und Zielland variieren. Diese Hinweise dienen Ihrer Orientierung – die finale Entscheidung erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA = Staff Mobility for Teaching Assignments)
Erasmus+ ermöglicht Hochschullehrenden und Unternehmensmitarbeitenden, an einer europäischen Partnerhochschule zu unterrichten – in jedem Fachbereich. Gefördert werden Gastdozenturen an Hochschulen mit gültiger Erasmus Charta (ECHE). Ziel ist es, die europäische Dimension der Lehre zu stärken, Studierenden neue Fachimpulse zu geben und gemeinsame Studienprogramme sowie den Austausch von Lehrinhalten zu fördern.
Leonardo-Sachsen unterstützt STA-Personalmobilität an der DHSN, der HSZG und der FHD. Angehörige anderer Hochschulen wenden sich an ihre jeweiligen International Offices.
Ziele der Mobilität:
Förderung der Internationalisierung von Forschung, Lehre und Hochschulalltag
Weiterentwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
Netzwerkbildung und Anbahnung künftiger Kooperationen
Entwicklung von Synergien mit Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Kunst
STA und STT können innerhalb eines Aufenthalts kombiniert werden.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT = Staff Mobility for Training)
Erasmus+ fördert die Fort- und Weiterbildung von Hochschulpersonal in europäischen Programmländern.
Mögliche Formate:
Hospitation
Job Shadowing
Studienbesuche
Workshops und Seminare
Sprachkurse
Nicht förderbar:
Teilnahme an Konferenzen
Reine Forschungsaufenthalte
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthalts:
Gezieltes Weiterbildungsprogramm
Fachlicher Austausch
Neue Perspektiven
Stärkung von Kompetenzen und Netzwerken
Hinweis:
Unterricht und Weiterbildung können im Auslandsaufenthalt kombiniert werden.
STA und STT können innerhalb eines Aufenthalts kombiniert werden.
Förderdauer und -sätze
Erasmus+ Personalmobilität kann mit einer Aufenthaltsdauer von 2 bis 60 Tagen (innerhalb von Europa) und 5 bis 60 Tagen (außerhalb von Europa mit Schweiz und Vereinigtes Königreich) durchgeführt werden.
Die Vergabe der Fördermittel richtet sich nach dem ➚Erasmus+ Leitfaden für Personalmobilität des DAAD. Die finanzielle Unterstützung orientiert sich an Lebenshaltungskosten im Zielland und der Distanz. Für die ersten 14 Tage gelten feste Tagessätze (danach 70% pro neuem Tag):
Europa Gruppe 1: 180 EUR (z.B. Dänemark, Schweden, Finnland)
Europa Gruppe 2: 60 EUR (z.B. Frankreich, Spanien, Österreich)
Europa Gruppe 3: 40 EUR (z.B. Polen, Ungarn, Tschechien)
außerhalb der EU (ohne Schweiz und Vereinigtes Königreich): 190 EUR pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 133 EUR pro Tag
- Schweiz und Vereinigtes Königreich: 180 EUR pro Tag für die ersten 14 Tage, danach 126 EUR pro Tag
Wichtig! Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt: Aufgrund der Zahlungen von Pauschalen kann es individuell zu Überzahlungen kommen, wenn die Pauschalen aufgrund der realen Kosten nicht ausgeschöpft werden. Diese Überzahlungen müssen individuell durch die Reisenden versteuert werden (Steuererklärung).
Auszahlung:
Innerhalb der Europäischen Union: Die Gesamtfördersumme wird in einer Rate ausgezahlt. 100% der Aufenthaltspauschale und 100% des Reisezuschusses werden Ihnen nach Eingang des vollständig unterzeichneten Grant Agreement überwiesen.
Außerhalb der Europäischen Union (mit Schweiz und Vereinigtes Königreich): Die Fördersumme wird in zwei Raten ausgezahlt. Die 1. Rate enthält 70% der individuellen Förderung (Tagessatz) sowie 100% der Reisekostenpauschale. Die 2. Rate enthält die verbleibenden 30% der individuellen Förderung. Diese werden nach Abschluss des Aufenthalts und Einreichung der Abschlussunterlagen ausgezahlt.
Fahrtkosten & Informationen zu Auslandsdienstreisen
Fahrtkostenpauschalen und „green travel“
Zusätzlich zur Aufenthaltspauschale können Fahrtkosten erstattet werden. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Start- und Zielort und unterscheidet zwischen konventioneller und nachhaltiger Reise:
10–99 km: 23 €
100–499 km: 180 € (konventionell), 210 € (nachhaltig)
500–1.999 km: 275 € (konventionell), 320 € (nachhaltig)
2.000–2.999 km: 360 € (konventionell), 410 € (nachhaltig)
3.000–3.999 km: 530 € (konventionell), 610 € (nachhaltig)
4.000–7.999 km: 820 €
8.000 km und mehr: 1.500 €
Nachhaltige Reisen (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) werden mit einer höheren Pauschale gefördert. Individuelle Berechnungen können mit dem ➚Erasmus+ Entfernungsrechner gemacht werden.
A1-Entsendebescheinigung bei Dienstreisen
Was ist die A1-Bescheinigung? Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass während einer Dienstreise ins EU-Ausland weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt. Sie dient als Nachweis für Ihre Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.
Wann wird sie benötigt? Für jede grenzüberschreitende Dienstreise in ein EU-Land oder ein EWR-Land ist die A1-Bescheinigung erforderlich.
Was passiert ohne A1-Bescheinigung? Ohne gültige A1-Bescheinigung können bei Kontrollen Bußgelder drohen oder der Zutritt zum Gelände der gastgebenden Einrichtung verweigert werden.
So beantragen Sie die A1-Bescheinigung: Mitarbeitende der TU Dresden beantragen die A1-Bescheinigung über die zentrale Universitätsverwaltung. Beschäftigte anderer Hochschulen wenden sich bitte an ihre jeweilige Reisekostenstelle oder das International Office.
Hinweis:
Bitte beantragen Sie die A1-Bescheinigung rechtzeitig zusammen mit Ihrem Dienstreiseantrag.
Informationspflichten
Pflichten während des Erasmus+ Auslandsaufenthalts
Während und bis spätestens ein Jahr nach Ihrem Aufenthalt sind Sie verpflichtet, Leonardo-Sachsen zeitnah über folgende Änderungen zu informieren:
Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthalts
Änderung des Anfangs- oder Enddatums
Probleme, die den Ablauf laut Mobility Agreement gefährden
Änderung der Kontonummer
Änderung der Anschrift am Arbeits- oder Heimatort
Wichtige Hinweise
Verkürzung/Verlängerung: Ein formloser Antrag muss spätestens einen Tag vor Ende der ursprünglich geplanten Auslandsreise bei Leonardo-Sachsen eingehen. Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn mindestens 2 Aufenthaltstage verbleiben (ohne An- und Abreisetag).
Fördervertrag: Der Erasmus+ Vertrag ist nur erfüllt, wenn die aufnehmende Einrichtung die tatsächliche Aufenthaltsdauer bestätigt.
Höhere Gewalt: Unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, gelten als höhere Gewalt. Materialmängel, Streiks oder finanzielle Probleme zählen in der Regel nicht dazu.
Abschlussunterlagen und Datenschutzhinweise
Einzureichende Unterlagen nach der Personalmobilität
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen spätestens einen Monat nach Ende Ihres Aufenthalts bei Leonardo-Sachsen ein:
Confirmation of Stay: Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung über die Anzahl der Aufenthaltstage
Scan des vollständig unterzeichneten Mobility Agreements (falls noch nicht übermittelt)
Abschlussbericht an die Europäische Kommission: Sie erhalten eine E-Mail zum Zugang zum Erasmus+ Mobility Tool. Bitte füllen Sie die Online-Umfrage aus und laden Sie die Informationen dort hoch.
Dienstreise-Abrechnung oder Scan Ihrer Abrechnung an die Heimathochschule (bei Tätigkeit an einer anderen sächsischen Hochschule)
Ggf. Original des Antrags auf Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthalts
Der fristgerechte Eingang aller Unterlagen gilt als Antrag auf Auszahlung der zweiten Stipendienrate.
Bitte stimmen Sie Ihr Arbeitsprogramm, Ihre Aufgaben sowie Fragen zur Evaluation und Anerkennung mit Ihrer Leitung ab. Ihr International Office informiert Sie über die Prozesse zur Anerkennung und Nutzung Ihres Auslandsaufenthalts für Ihre Weiterbildung an Ihrer Hochschule.
Datenschutzhinweise
Die Unterlagen werden von Leonardo-Sachsen zur Abrechnung des Erasmus+ Projekts gegenüber DAAD und Europäischer Kommission verwendet und können von diesen Stellen eingesehen werden. Leonardo-Sachsen wertet Erfahrungsberichte anonymisiert aus, um die Projektqualität zu verbessern. Gesamtergebnisse werden online und in Print veröffentlicht. Die Datenschutzerklärung finden Sie im Bewerbungsprozess im Mobility Online Portal.
Sonderförderung
Erasmus+ erleichtert Teilnehmern mit besonderen Bedürfnissen den Zugang zum Programm.
Antrag: Den Antrag auf Sonderförderung beim DAAD mindestens 2 Monate vor Aufenthaltsbeginn über Leonardo-Sachsen einreichen. Beratung empfohlen mind. 3 Monate vorher.
Förderhöhe: Bis zu 10.000 € Sonderförderung möglich, abhängig von nachgewiesenen Mehrkosten (abzüglich anderer Leistungen, wie z.B. durch Krankenkassen).
Abwicklung: Nach DAAD-Prüfung erhält Leonardo-Sachsen die Fördermittel und leitet sie an die Teilnehmer:innen weiter.
Nachweise: Originalbelege der entstandenen Mehrkosten müssen aufbewahrt werden. Nach Förderende ist ein ergänzter Erasmus+ Bericht einzureichen.
Hinweis: Infos zu inklusiven Hochschulen gibt es bei der ➚European Agency for Development in Special Needs Education (in Englisch).
Sprachliche und interkulturelle Vorbereitung
Ob Sprachkurse oder interkulturelle Vorbereitung – informieren Sie sich im International Office Ihrer Hochschule oder bei Ihrer Erasmus+ Koordination über die Möglichkeiten und Anerkennungen.
Exklusiv an der TU Dresden bietet Ihnen das ➚SprInt-Programm:
Interkulturelle Trainings
Kostenlose Sprachlerngruppen mit Trainer:innen
Attraktive Zertifikate wie „Language Expertise“, „Cultural Expertise“ und das Aufbauzertifikat „Excellence“
Kontakte:
Enrico Plathner
Erasmus+ Koordinator
(Personalmobilität Europa)
E-Mail: staffmobility.leosachsen@tu-dresden.de
Tel.: +49 351 463 42035
Dr. Husam Mohammad
Erasmus+ Koordinator
(Personalmobilität außerhalb Europa mit Schweiz und Vereinigtes Königreich)
E-Mail: placement.leosachsen@tu-dresden.de
Tel.: +49 351 463 34772