Vor dem Praktikum

Hier haben wir die wichtigsten Förderkriterien des Erasmus+ Programms für ein Praktikum im europäischen Ausland für Sie zusammengefasst:

  1. Sie müssen an einer teilnehmenden Hochschule immatrikuliert sein. Die Förderung von Graduierten endet spätestens 12 Monate nach Exmatrikulation. Von Ihrem Erasmus-Kontingent (max. 360 Tage/ Studienzyklus bei mehrzügigen Studiengängen, z.B. Bachelor und Master, bzw. 720 Tage/ Studienzyklus bei einzügigen Studiengängen, z.B. Diplom, Staatsexamen) sind mindestens noch 60 Tage übrig.

  2. Ein Erasmus+ Praktikum

  • ist ab dem ersten Studienjahr förderfähig; Pflicht- und freiwillige Praktika sind möglich

  • muss einen inhaltlichen Bezug zum Studium haben

  • kann auch das Anfertigen einer Abschlussarbeit beinhalten, insofern die Arbeits-/ Projektaufgaben einem Praktikum entsprechen und eine Supervision und Evaluierung vor Ort gewährleistet werden

  • muss als Vollzeitpraktikum durchgeführt werden (mindestens 32 Wochenstunden)

  • muss mindestens 60 Tage (inkl. Wochenenden und landesüblicher Feiertage) dauern und ist bis zu 120 Tagen förderfähig

  • muss ausreichend versichert sein (z.B. über die ➚Gruppenversicherung des DAAD, Tarif 720) – Mehr Infos gibt es unter ➚Bevor es losgeht


Außerdem wichtig:

  • Mehrmalige, geförderte Auslandsaufenthalte sind möglich, z.B. ein Auslandssemester (5 Monate) und zwei Auslandspraktika (3 und 4 Monate). Das persönliche Erasmus-Kontingent darf nicht überschritten werden.

  • Ein Unternehmensgehalt für Praktika wird nicht auf die finanzielle Erasmus-Förderung angerechnet.

  • Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für das Praktikum kann dazu führen, dass das Erasmus+ Stipendium gekürzt oder aberkannt wird. Dies bezieht sich auf:

    • Verkürzungen bzw. Abbruch des Praktikums auf unter 60 Tage,

    • Änderungen der vereinbarten Praktikumsinhalte und Arbeitsaufgaben

    • Nichteinhaltung von Fristen

Sämtliche Informationen zur Umsetzung des Programms finden Sie auch im ➚Erasmus+ Leitfaden des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Schritt 1: Aufnehmende Einrichtung suchen

Bitte lassen Sie sich von der aufnehmenden Einrichtung im voraus alle Informationen für Ihre Bewerbung um ein Erasmus+ Stipendium geben. Nutzen Sie dafür das Formular ➚Internship Description. Mit den Inhalten können Sie die Online-Bewerbung durchführen.

Schritt 2: Online-Bewerbung über Mobility Online

Im Fall der Förderzusage wird auf dem so genannten Learning Agreement neben Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung auch ein,e Vertreter:in der sächsischen Hochschule unterschreiben. Wer das in Ihrem Fall ist, entnehmen Sie bitte der ➚Liste der Unterschriftsberechtigten.

Hinweise zur Bewerbung um eine Praktikumsstelle finden Sie unter ➚Bevor es losgeht. Sollten Sie noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, können wir Sie mit Kontaktdaten von relevanten, potentiellen Praktikumsstellen unterstützen. Senden Sie Ihren aktuellen Immatrikulationsnachweis per E-Mail an auslandspraktikum@tu-dresden.de. Vergessen Sie nicht, auf mögliche Präferenzen bzgl. Länder oder Vertiefungsschwerpunkte hinzuweisen.

Um Interessenkonflikte und eine doppelte Förderung zu vermeiden, können die folgenden Einrichtungen nicht als aufnehmende Stellen für Praktika oder Praxisaufenthalte dienen:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste);

  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

  • Die Entscheidung über die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums kann grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel getroffen werden.

  • Ihnen liegt eine Zusage einer aufnehmenden Einrichtung für ein Auslandspraktikum vor.

  • Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht bei Leonardo-Sachsen eingegangen und Informationen zur aufnehmenden Einrichtung, dem Praktikum und der Bewerber:in wurden anhand der Förderkriterien des Erasmus-Leitfadens positiv geprüft.

  • Der Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Erasmus+ Stipendiums tritt erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien (sächsische Hochschule, aufnehmende Einrichtung, Stipendiat:in und Leonardo-Sachsen) das Grant und Learning Agreement unterzeichnet haben.

Es gibt drei Ländergruppen, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden. Zudem werden vom DAAD die Ländersätze zentral vorgegeben.
Für das Erasmus+ Projektjahr 2024/2025  erhalten Sie:

  1. Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.

  2. Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.

  3. Gruppe 3 (monatlich 690 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Die Förderung wird für maximal 120 Tage je Auslandspraktikum vergeben. Längere Praktika sind möglich.


Reisekosten
werden gewährt in Abhängigkeit vom gewählten Reisemittel und der Entfernung zum Praktikumsort – siehe ➚DAAD Entfernungskalkulator. Grünes Reisen erlaubt höhere Fördersätze.

Eine Zusatzförderung in Höhe von 250 Euro monatlich ist möglich bei einer der folgenden Gruppen:

  • Studierende mit Behinderung

  • Studierende mit chronischer Erkrankung

  • Studierende mit mitreisendem Kind

  • Studierende aus einem nicht akademischen Elternhaus

  • Studierende mit Erwerbstätigkeit

Die Zusatzförderung wird nur einmal gewährt (bei evtl. zwei oder mehr zutreffenden Kriterien).

Die Online-Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium muss vollständig spätestens 2 Monate vor Beginn des Praktikums eingegangen sein.

Wichtig: Die Zusage der Praktikumseinrichtung muss bereits vorhanden sein.

Sollten Sie sehr kurzfristig Ihr Praktikum im Ausland antreten, schreiben Sie uns vorab einen formlosen Antrag auf Erasmus-Förderung per E-Mail. Innerhalb von 7 Kalendertagen müssen Sie dann allerdings eine vollständige Onlinebewerbung abgeschickt haben.

Für eine Graduiertenförderung melden Sie sich bitte vorab formlos per E-Mail an ➚auslandspraktikum@tu-dresden.de – spätestens im letzten Studiensemester.

Verlängerungsanträge müssen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung bei Leonardo-Sachsen eingegangen sein. Wichtig: Verlängerungen können nur genehmigt werden, wenn noch ausreichend Stipendienmittel zur Verfügung stehen.

Vor Beginn des Auslandsaufenthalts wird das ➚Learning Agreement von einer verantwortlichen Person Ihrer Hochschule unterzeichnet. Mit dieser Unterschrift erwerben Sie den Anspruch zur Anerkennung des Praktikums durch Ihre Hochschule.

  • Pflichtpraktika werden in Form von erledigten Modulen oder via Credits anerkannt, als Pflichtbestandteil des Studiums sind sie bereits im Diploma Supplement enthalten.

  • Freiwillige Praktika können als Wahlpflichtmodule im Transcript of Records (Notenübersicht) aufgenommen werden oder im Diploma Supplement (ggf. als Appendix) aufgenommen werden.

  • Graduiertenpraktika können auf Antrag in Form eines Europass Mobilität anerkannt werden.

  • Für Praktika ist aber vor allem das ➚qualifizierte Praktikumszeugnis die Anerkennung, die Sie für die Zukunft benötigen, um in Bewerbungen Fähigkeiten und Kenntnisse belegen zu können.

Ausländische Studierende, die für ein Erasmus+ Praktikum in ihr Herkunftsland zurückkehren, dürfen nur dann über Erasmus+ Stipendium gefördert werden, wenn sie nicht im Heimatland ihren Hauptwohnsitz haben.

Ein Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland ist notwendig (erhältlich im Einwohnermeldeamt).

Die ➚Erasmus-Studierendencharta regelt die Rechte und Pflichten der studentischen Programmteilnehmer.

Datenschutzhinweise

Ihre Unterlagen mit personenbezogenen Daten werden von Leonardo-Sachsen für die Bearbeitung, Betreuung und Abrechnung Ihres Erasmus+ Praktikums benötigt und entsprechend den Vorgaben zehn Jahre lang sicher aufbewahrt. Dies ist notwendig, da Prüfungen durch europäische und nationale Stellen möglich sind. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten datenschutzgerecht gelöscht. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie im Mobility Online Formular.

Sie haben ein Anliegen oder erkennen einen Mangel im Zusammenhang mit Ihrem Erasmus+ Stipendium für Auslandspraktika?

Wenn Sie eine Beschwerde zu Ihrem Erasmus+ Stipendium für Auslandspraktika haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail an Herrn Enrico Plathner (➚enrico.plathner@tu-dresden.de), den Erasmus+ Koordinator, wenden. Sollte er oder seine Vertretung nicht erreichbar sein, steht Ihnen auch die Leitung von Leonardo-Sachsen zur Verfügung. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt und schnellstmöglich bearbeitet. Bei Bedarf werden weitere Ansprechpersonen einbezogen. Über die Lösung Ihres Anliegens werden Sie direkt informiert. Alle Rückmeldungen helfen uns außerdem, das Programm kontinuierlich zu verbessern und fließen in die regelmäßige Auswertung und Weiterentwicklung von Erasmus+ in Sachsen ein.

Kontakt:

Anke Klein-Nollau
E-Mail: auslandspraktikum@tu-dresden.de
Tel.: +49 351 463 426 14
Sprechzeit: donnerstags, 9 – 12 Uhr

Thorsten Poppinga
E-Mail: auslandspraktikum@tu-dresden.de
Tel.: +49 351 463 397 38
Sprechzeit: dienstags, 13 – 16 Uhr

Edona Verch
E-Mail: auslandspraktikum@tu-dresden.de
Tel.: +49 351 463 397 39
Sprechzeit: dienstags, 13 – 16 Uhr

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