Vor dem Praktikum

Auf dieser Seite finden Sie spezifische Informationen zu einem Erasmus+ Auslandspraktikum außerhalb Europas. Weitere Hinweise zur Vorbereitung (z.B. zu Versicherungen, Wohnungssuche und sprachliche Vorbereitung) finden Sie unter ➚Bevor es losgeht.

Erasmus+ Kriterien für die Förderung eines Auslandspraktikums außerhalb Europas

Hier haben wir die wichtigsten Förderkriterien des Erasmus+ Programms für ein Praktikum im europäischen Ausland für Sie zusammengefasst:

  1. Sie müssen an einer teilnehmenden Hochschule immatrikuliert sein. Die Förderung von Graduierten endet spätestens 12 Monate nach Exmatrikulation. Von Ihrem Erasmus-Kontingent (max. 360 Tage/ Studienzyklus bei mehrzügigen Studiengängen, z.B. Bachelor und Master, bzw. 720 Tage/ Studienzyklus bei einzügigen Studiengängen, z.B. Diplom, Staatsexamen) sind mindestens noch 60 Tage übrig.
  2. Ein Erasmus+ Praktikum

  • ist ab dem ersten Studienjahr förderfähig; Pflicht- und freiwillige Praktika sind möglich

  • muss einen inhaltlichen Bezug zum Studium haben

  • kann auch das Anfertigen einer Abschlussarbeit beinhalten, insofern die Arbeits-/ Projektaufgaben einem Praktikum entsprechen und eine Supervision und Evaluierung vor Ort gewährleistet werden

  • muss als Vollzeitpraktikum durchgeführt werden (mindestens 32 Wochenstunden)

  • Langzeitmobilität: muss mindestens 60 Tage (inkl. Wochenenden und landesüblicher Feiertage) dauern und ist bis zu 120 Tage förderfähig

  • Kurzzeitmobilität: muss mindestens 5 Tage dauern und kann bis zu 30 Tage umfassen, wobei eine Förderung auf maximal 14 Tage begrenzt ist
  • muss ausreichend versichert sein (z.B. über die Gruppenversicherung des DAAD, Tarif 720) – Mehr Infos gibt es unter ➚Bevor es losgeht.


Außerdem wichtig:

  • Mehrmalige, geförderte Auslandsaufenthalte sind möglich, z.B. ein Auslandssemester (5 Monate) und zwei Auslandspraktika (3 und 4 Monate). Das persönliche Erasmus-Kontingent darf nicht überschritten werden.

  • Studierende, die während ihres Praktikums ein Gehalt von maximal 2.000 EUR beziehen, können weiterhin ein Erasmus+-Stipendium erhalten.

  • Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für das Praktikum kann dazu führen, dass das Erasmus+ Stipendium gekürzt oder aberkannt wird. Dies bezieht sich auf:

    • Verkürzungen bzw. Abbruch des Praktikums auf unter 60 Tage,

    • Änderungen der vereinbarten Praktikumsinhalte und Arbeitsaufgaben

    • Nichteinhaltung von Fristen

Sämtliche Informationen zur Umsetzung des Programms finden Sie auch im ➚Erasmus+ Leitfaden des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Schritt 1: Aufnehmende Einrichtung suchen

Bitte lassen Sie sich von der aufnehmenden Einrichtung im voraus alle Informationen für Ihre Bewerbung um ein Erasmus+ Stipendium geben. Nutzen Sie dafür das Formular ➚Internship Description. Mit den Inhalten können Sie die Online-Bewerbung durchführen.

Schritt 2: Online-Bewerbung über Mobility Online

Die Bewerbung für eine Erasmus+ Förderung erfolgt ausschließlich online. Der Link zum Online-Bewerbungsformular für das Projekt 2025 wird voraussichtlich vom 1. Januar 2026 bis 28. Februar 2026 hier verfügbar sein.

Die jährlichen geplanten Ausschreibungsfristen sind:
vom 1. Juli – voraussichtlich 31. August (Förderstart Wintersemester) und
vom 1. Januar – voraussichtlich 28. Februar 2026 (Förderstart Sommersemester)

Wichtig zu wissen: Sollten bis Ablauf des ersten Ausschreibungszeitraums bereits mehr als doppelt soviele Bewerbungen vorliegen, als gefördert werden können, können Calls vorzeitig geschlossen werden.

Im Fall der Förderzusage wird auf dem so genannten Learning Agreement neben Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung auch ein,e Vertreter:in der sächsischen Hochschule unterschreiben. Wer das in Ihrem Fall ist, entnehmen Sie bitte der ➚Liste der Unterschriftsberechtigten.

Zentrale Ausschreibungen im Projekt 2025

  • Ausschreibungssumme für den Call Juli-August 2025 über Leonardo-Sachsen: 100.000 EUR (etwa 30 Mobilitäten)
  • Ausschreibungssumme für den Call Januar-Februar 2026 über Leonardo-Sachsen: 100.000 EUR (etwa 30 Mobilitäten)


Dezentrale Ausschreibungen Projekt 2025

Insgesamt stehen etwa 30 Mobilitäten zur Verfügung, aufgeteilt auf die nachfolgenden Hochschulen. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gern direkt an die Ansprechpartner:innen direkt.

DHSN:
14.400 EUR (verantwortlich: ➚Ilona Scherm)
FHD: 10.200 EUR (verantwortlich: ➚Paola Yaconis)
HSMW: 12.200 EUR (verantwortlich: ➚Ulrike Worbs-Reichenbach)
HTW Dresden: 10.800 EUR (verantwortlich: ➚Juliane Terpe)
HTWK Leipzig: 10.800 EUR (verantwortlich: ➚Silke Mühl)
TUD/MN: 25.000 EUR (verantwortlich: ➚Prof. Jan J. Weigand)
TUD/ZLSB: 10.000 EUR (verantwortlich: ➚Prof. Axel Gehrmann)

Die dezentral zu vergebenden Finanzmittel wurden den Hochschulpartnerschaften bereitgestellt, um finanzielle Engpässe in ihren KA171-Projektpartnerschaften zu überbrücken. Eine externe Ausschreibung ist nicht erforderlich, da die Mittel innerhalb der jeweiligen Projektpartnerschaften verwendet werden können.

Folgende Mobilitäten können daraus finanziert werden

  • Förderung von Praktika für die Dauer von bis zu 2 Monaten
  • Förderung studentischer Kurzzeitaufenthalte von 5-14 Tagen
  • Förderung von Personalaufenthalten von 5-10 Tagen


Die Partnerschaften werden gebeten, bei der Förderung ein Verhältnis von 2 : 1 zwischen Studierendenmobilität und Personalmobilität einzuhalten.

Ab Juni des Folgejahres (also aktuell 2026) werden nicht ausgeschöpfte finanzielle Mittel an Leonardo-Sachsen zurückgegeben, damit sie im Rahmen des ersten Calls des Projekts 2026 für individuelle Bewerbungen erneut vergeben werden können.

Hinweise zur Bewerbung um eine Praktikumsstelle finden Sie unter ➚Bevor es losgeht.

Sollten Sie noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, können wir Sie mit Kontaktdaten von relevanten, potentiellen Praktikumsstellen unterstützen. Senden Sie Ihren aktuellen Immatrikulationsnachweis per E-Mail an ➚placement.tu-dresden@tu-dresden.de. Vergessen Sie nicht, auf mögliche Präferenzen bzgl. Länder oder Vertiefungsschwerpunkte hinzuweisen.

Um Interessenkonflikte und eine doppelte Förderung zu vermeiden, können die folgenden Einrichtungen nicht als aufnehmende Stellen für Praktika oder Praxisaufenthalte dienen:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste);

  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie für eine Förderung ausgewählt werden:

  • Vorliegen einer Zusage einer aufnehmenden Einrichtung für das Auslandspraktikum
  • Vollständige Bewerbung innerhalb einer der beiden jährlichen Ausschreibungsfristen (1. Juli bis voraussichtlich 31. August und 1. Januar bis voraussichtlich 28. Februar)
  • Einhaltung aller formalen Förderbedingungen und fristgerechter Eingang der Unterlagen bei Leonardo-Sachsen
  • Ein zeitlicher Vorlauf von mindestens zwei Monaten ist erforderlich (Beispiel: Bewerbung vollständig am 02.08. → frühester Förderbeginn 02.10., sofern ein förderfähiger Zeitraum von 60 Tagen erreicht wird)
  • Übereinstimmung der Praktikumsziele mit den Zielsetzungen des Erasmus+ Programms gemäß ➚Erasmus-Leitfaden


Zusätzliche Voraussetzungen:

  • Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Mittel des Projekts möglich
  • Finanzielle Bedürftigkeit ist Voraussetzung für die Förderung; sie gilt als nicht gegeben bei einem monatlichen Entgelt der aufnehmenden Einrichtung ab 2.000 EUR (laut Praktikumsvertrag)
  • Geografische Streuung der Förderung innerhalb des Erasmus+ Konsortiums wird berücksichtigt
  • Schweiz: max. 20 % des Fördervolumens pro Jahr, davon 50 % für Medizin-Studierende im praktischen Jahr
  • Wiederholte Praktika im selben Land sind nicht förderfähig
  • Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht erst, wenn alle Parteien (sächsische Hochschule, aufnehmende Einrichtung, Stipendiat:in und Leonardo-Sachsen) das Grant Agreement und Learning Agreement unterzeichnet haben

Wir unterscheiden zwischen Langzeitmobilität (bis zu 2 Monate) und Kurzzeitmobilität (5-14 Tage). 

Langzeitmobilität

Praktika in der Schweiz und im Vereinigten Königreich:

  • Aufenthaltspauschale von monatlich 750 EUR
  • Reisekostenpauschale distanzabhängig zwischen 309 EUR und 417 EUR


Praktika außerhalb des Europas:

  • Aufenthaltspauschale von monatlich 700 EUR

Reisekostenpauschale distanzabhängig zwischen 309 EUR und 1.735 EUR

Kurzzeitmobilität

Tagegeld: 79 EUR/Tag für die ersten 14 Tage, 56 EUR/Tag ab Tag 15–30 (Die Förderdauer darf 14 Tage nicht übersteigen.)


Für Kurzzeitpraktika (bis 30 Tage) kann eine einmalige Zusatzförderung gewährt werden:

  • 100 EUR bei Aufenthalten von 5–14 physischen Tagen
  • 150 EUR bei Aufenthalten von 15–30 physischen Tagen


Reisekosten

Reisekosten werden gewährt in Abhängigkeit vom gewählten Reisemittel und der Entfernung zum Praktikumsort  (siehe ➚DAAD Entfernungskalkulator). Grünes Reisen erlaubt höhere Fördersätze.

 

Zusatzförderung

Eine Zusatzförderung in Höhe von 250 Euro monatlich ist möglich bei einer der folgenden Gruppen:

  • Studierende mit Behinderung

  • Studierende mit chronischer Erkrankung

  • Studierende mit mitreisendem Kind

  • Studierende aus einem nicht akademischen Elternhaus

  • Studierende mit Erwerbstätigkeit

Die Zusatzförderung wird nur einmal gewährt (bei evtl. zwei oder mehr zutreffenden Kriterien).

Bewerbungen sind nur innerhalb einer der folgenden beiden Fristen möglich:

1. Juli – 31. August (Förderstart im Winterhalbjahr)
1. Januar – 28. Februar (Förderstart im Sommerhalbjahr)

Die Online-Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium muss vollständig spätestens 2 Monate vor Beginn des Praktikums eingegangen sein. Wichtig: Die Zusage der Praktikumseinrichtung muss bereits vorhanden sein.

Für eine Graduiertenförderung melden Sie sich bitte vorab formlos per E-Mail an ➚placement.leosachsen@tu-dresden.de – spätestens im letzten Studiensemester.

Verlängerungsanträge müssen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung bei Leonardo-Sachsen eingegangen sein. Wichtig: Verlängerungen können nur genehmigt werden, wenn noch ausreichend Stipendienmittel zur Verfügung stehen.

Vor Beginn des Auslandsaufenthalts wird das ➚Learning Agreement von einer verantwortlichen Person Ihrer Hochschule unterzeichnet. Mit dieser Unterschrift erwerben Sie den Anspruch zur Anerkennung des Praktikums durch Ihre Hochschule.

Pflichtpraktika werden in Form von erledigten Modulen oder via Credits anerkannt, als Pflichtbestandteil des Studiums sind sie bereits im Diploma Supplement enthalten.

Freiwillige Praktika können als Wahlpflichtmodule im Transcript of Records (Notenübersicht) aufgenommen werden oder im Diploma Supplement (ggf. als Appendix) aufgenommen werden.

Graduiertenpraktika können auf Antrag in Form eines Europass Mobilität anerkannt werden.

Für Praktika ist aber vor allem das ➚qualifizierte Praktikumszeugnis die Anerkennung, die Sie für die Zukunft benötigen, um in Bewerbungen Fähigkeiten und Kenntnisse belegen zu können.

Innerhalb der EU ist die Erasmus+ Studierendenmobilität weit verbreitet und wird durch internationale Abkommen unterstützt, die den innereuropäischen Austausch erleichtern.
Außerhalb Europas fehlen solche Strukturen oft noch. Stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung, kann ein Erasmus+ Zero-Grant-Vertrag dennoch wichtige Vorteile bieten:

  • Offizieller Status: Sie gelten als entsendete,r Praktikant:in Ihrer Hochschule, was die Aufnahmebereitschaft der Praktikumseinrichtung erhöht.
  • Qualitätssicherung: Arbeitsaufgaben, Mentoring, Monitoring und Evaluation des Praktikums sind vertraglich geregelt.
  • Visumserleichterung: Das Praktikum wird als studienrelevant anerkannt, was die Visumsbeantragung vereinfacht.
  • DAAD-Versicherung: Die Erasmus+ Teilnahme ermöglicht in der Regel den Abschluss einer DAAD-Versicherung.
  • Anerkennung: Durch festgelegte Erasmus+ Prozesse wird die Anerkennung des Praktikums erleichtert.

Ausländische Studierende, die für ein Erasmus+ Praktikum in ihr Herkunftsland zurückkehren, dürfen nur dann über Erasmus+ Stipendium gefördert werden, wenn sie nicht im Heimatland ihren Hauptwohnsitz haben.

Ein Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland ist notwendig (erhältlich im Einwohnermeldeamt).

Eine finanzielle Förderung studentischer Mobilität durch Erasmus+ ist nur möglich, wenn für das Zielland keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Bitte informieren Sie sich daher vorab über die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des ➚Auswärtigen Amtes

Allen Reisenden wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste ➚ELEFAND (elektronische Erfassung Deutscher im Ausland) des Auswärtigen Amts einzutragen. 

  • Zeitraum bis zum vollständigen Eingang Ihrer Bewerbung: Abhängig von Ihrer Einreichung
  • Prüfung Ihrer Bewerbung durch Leonardo-Sachsen und Vertragserstellung: bis zu 4 Wochen
  • Vertragserstellung und Einholung Unterschriften: 2 bis 4 Wochen
  • Prüfung der Verträge und Veranlassung der Auszahlung: ca. 2 Wochen
  • Auszahlung Ihrer Raten durch die Finanz- und Buchungsabteilung der TUD: 4 bis 8 Wochen
  • Beantragung eines Visumstermins: kann bis zu 2 Monate dauern
  • Bearbeitung Ihres Visumantrags: je nach Botschaft 3 bis 6 Monate
  • Bearbeitungszeit für einen Realkostenantrag bei der ➚NA DAAD (z. B. für die Mitnahme von Kindern oder zur Abmilderung zusätzlicher Kosten bei körperlicher Beeinträchtigung oder chronischer Krankheit): ca. 8 Wochen
  • Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen für einen Realkostenantrag: ggf. bis zu 4 Wochen

Die ➚Erasmus-Studierendencharta regelt die Rechte und Pflichten der studentischen Programmteilnehmer.

Datenschutzhinweise

Ihre Unterlagen mit personenbezogenen Daten werden vom Leonardo-Büro Sachsen für die Bearbeitung, Betreuung und Abrechnung Ihres Erasmus+ Praktikums benötigt und entsprechend den Vorgaben zehn Jahre lang sicher aufbewahrt. Dies ist notwendig, da Prüfungen durch europäische und nationale Stellen möglich sind. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten datenschutzgerecht gelöscht. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie im Mobility Online Formular.

Sie haben ein Anliegen oder erkennen einen Mangel im Zusammenhang mit Ihrem Erasmus+ Stipendium für Auslandspraktika?

Wenn Sie eine Beschwerde zu Ihrem Erasmus+ Stipendium für Auslandspraktika haben, können Sie sich jederzeit schriftlich an Herrn Dr. Husam Mohammad, den Erasmus+ Koordinator für Partnerländer, wenden. Sollte er oder seine Vertretung nicht erreichbar sein, steht Ihnen auch die Leitung von Leonardo-Sachsen zur Verfügung. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt und schnellstmöglich bearbeitet. Bei Bedarf werden weitere Ansprechpersonen einbezogen. Über die Lösung Ihres Anliegens werden Sie direkt informiert. Alle Rückmeldungen helfen uns außerdem, das Programm kontinuierlich zu verbessern und fließen in die regelmäßige Auswertung und Weiterentwicklung von Erasmus+ in Sachsen ein.

Kontakt:

Dr. Husam Mohammad 
Studierendenmobilität international (Partnerländer)

E-Mail: placement.leosachsen@tu-dresden.de
Tel.: +49 351 463 34772

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