Erasmus+ Auslandspraktikum außerhalb der Europäischen Union

Erasmus+ außerhalb der Europäischen Union?

Ja! Studienaufenthalte und Praktika können seit Beginn der aktuellen Programmgeneration auch gefördert werden, wenn sie in einem Partnerland der EU oder in einem mit der EU assoziierten Land stattfinden. Zu den in diesem Programmteil förderbaren Ländern gehören auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Russland und Belarus sind dagegen nicht mehr förderbar.

Auf diesen Seiten finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Förderkriterien, den Ausschreibungsterminen und dem Bewerbungsprozedere. Für darüber hinausgehende oder individuelle Fragestellungen, wenden Sie sich bitte an die rechts benannten Ansprechpartner:innen.
Wenn Sie im Ausland an einer Hochschule studieren möchten, nehmen Sie bitte mit dem Auslandsamt Ihrer Heimathochschule Kontakt auf.

Finanzielle Mittel im Projekt

Die Ausschreibungssumme für das Projekt 2024 betrug über LeoSachsen insgesamt: EUR 200.000.
Alle Mittel wurden verausgabt.

Zentrale Ausschreibungen im Projekt 2025:

  • Ausschreibungssumme für den Call Juli-August 2025 über LeoSachsen: EUR 100.000 (~ 30 Mobilitäten)
  • Ausschreibungssumme für den Call Januar-Februar 2026 über LeoSachsen EUR 100.000 (~ 30 Mobilitäten)

Dezentrale Ausschreibungen Projekt 2025:

Hochschule/ Fachbereich Ausschreibungssumme Verantwortliche
DHSN EUR 14.400  Ilona Scherm
FHD EUR 10.200 Paola Yaconis
HSMW EUR 10.200 Ulrike Worbs-Reichenbach
HTWDD EUR 10.800 Juliane Terpe
HTWKL EUR 10.800 Silke Mühl
TUD/ MN EUR 25.000 Prof. Jan J. Weigand
TUD/ ZLSB EUR 10.200 Prof. Gehrmann

(=~30 Mobilitäten)

Die dezentral auszuschreibenden Finanzmittel wurden Hochschulpartnerschaften zur Verfügung gestellt zur Überbrückung finanzieller Engpässe für ihre KA171 Projektpartnerschaften.
Die Finanzmittel können innerhalb dieser Projektpartnerschaften verausgabt und müssen daher nicht extern ausgeschrieben werden.
Förderbare Aufenthalte hierfür sind:
– Förderung von Praktika für die Dauer von bis zu 2 Monaten
– Förderung studentischer Kurzzeitaufenthalte von 5-14 Tagen
– Förderung von Personalaufenthalten für einen Zeitraum von 5-10 Tagen

Die Partnerschaften sollen auf folgendes Förderverhältnis achten: Studierendenmobilität:Personalmobilität entspricht 2:1
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu den dezentral ausgeschriebenen Finanzmitteln an die rechts in der Tabelle benannten Kontaktpersonen.

Ab Juni des Folgejahres (aktuell also 2026) gehen nicht ausgelastete finanzielle Mittel zurück an LeoSachsen zur weiteren Vergabe an individuelle Bewerbungen im 1. Call im Projekt 2026.

Über LeoSachsen förderbare Mobilität: Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken


Praktika können in Einrichtungen auf dem Arbeitsmarkt stattfinden oder in in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung und Jugend tätige Organisationen.
Beispiele:

  • öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
  • lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • ein Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
  • Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Schulen/ Institute/ Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung),
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NGOs
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
  • Hochschuleinrichtungen

Förderfähige Teilnehmer

  • (PhD)Studierende, die in einer der teilnehmenden sächsischen Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad oder einer anderen anerkannten Qualifikation der Tertiärstufe (bis hin zur Promotion) abgeschlossen wird.
  • Studierende im grundständigen Studiengang können frühestens im zweiten Jahr eines Hochschulstudiums Finanzhilfe erhalten.
  • (PhD) Studierende, die über einen Arbeitsvertrag arbeitsrechtlich an eine der teilnehmenden sächsischen Hochschuleinrichtungen gebunden sind, können sich im Bereich Personalmobilität für die Förderung einer Kurzzeitmobilität bewerben.
  • Absolventen (Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung oder schriftliche Ankündigung der Mobilität bereits aus dem Studium heraus erfolgen muss.)
  • Die entsendende Einrichtung muss eine am Sächsischen Konsortium Erasmus+ teilnehmende sächsische Hochschule mit aktiver ECHE sein.

    Zielländer

    Studierende müssen ihre Praktika in einem EU Partnerland oder einem mit der EU assoziierten Land durchführen, das weder das Land der entsendenden Einrichtung noch ihr Wohnsitzland ist.
    Ab dem Aufruf 2025 ist Mobilität nach Russland und Belarus nicht mehr Erasmus+ förderfähig.

    Dauer der Aufenthalte

    Im Projekt förderbare studentische Mobilität sind:

    • Langzeitaufenthalte zwischen 60 und 180 Tagen
      (Achtung, die Förderdauer übersteigt 120 Tage nicht.)
    • Kurzzeitaufenthalte zwischen 5 und 30 Tagen plus virtuelle Komponente von mindestens ein Tag (min 2 Stunden) sowie mindestens 3 ECTS erreichen.
      (Achtung, die Förderdauer übersteigt 14 Tage nicht.)
    • Personalmobilität zwischen 5 und 60 Tagen (für PhD Studierende mir Arbeitsvertrag)
      Achtung, die Förderdauer übersteigt 10 Tage nicht)

    Stipendiensätze

    • Praktika in der Schweiz und im Vereinigten Königreich:
      – Aufenthaltspauschale von monatlich EUR 750
      – Reisekostenpauschale distanzgestaffelt zwischen EUR 309 und EUR 417
      – Ggf. Top Up für grünes Reisen nach Erasmus+ Definition
      – Ggf. Top Up EUR 250/ Monat im Falle chronischer Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung (GDB 20), Erstakademikerstatus, arbeitende Studierende nach Erasmus+ Definition, Studierende mit Kind
    • Praktika außerhalb der Europäischen Union:
      – Aufenthaltspauschale von monatlich EUR 700
      – Reisekostenpauschale distanzgestaffelt zwischen EUR 309 und EUR 1.735
      – Ggf. Top Up für grünes Reisen nach Erasmus+ Definition
      – Ggf. Top Up EUR 250/ Monat im Falle chronischer Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung (GDB 20), Erstakademikerstatus, arbeitende Studierende nach Erasmus+ Definition, Studierende mit Kind

    Gefördert werden bis zu 120 Tage Aufenthalt, darüberhinausgehende Aufenthaltszeiten werden als Zero-Grant-Tage in das Learning Agreement aufgenommen.
    Die Erasmus+ Finanzmittel dürfen über andere Quellen, die nicht EU-Mittel sind, aufgestockt werden. (bspw. durch Auslandsbafög, Bildungskredit, Stiftungsgelder…)

    Generelle Förderbedingungen

    • Der inhaltliche Bezug des Praktikums zum aktuellen Studium muss gegeben sein.
    • Das Praktikum muss in einem förderfähigen Land stattfinden, für das keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
    • Kurzzeitpraktika müssen zwingend eine virtuelle Komponente von mindestens einem Tag (mind. 2 Stunden) enthalten.
    • So genannte Returnees (Heimkehrer: internationale Studierende, die für ein Erasmus+ Praktikum in ihr Herkunftsland zurückkehren) müssen ihren Erstwohnsitz in Deutschland nachweisen.
    • Abschlussarbeiten können mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert werden, insofern die Arbeits-/ Projektaufgaben einem Praktikum entsprechen und eine Supervision und Evaluierung vor Ort gewährleistet werden.
    • Das Erasmus+ Praktikum muss als Vollzeitpraktikum durchgeführt werden (mindestens 35 Wochenstunden).
    • Für das Erasmus+ Praktikum muss ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen.

    Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für das Praktikum kann dazu führen, dass das Erasmus+ Stipendium gekürzt oder aberkannt wird.
    Dies bezieht sich auf:

    • Verkürzungen bzw. Abbruch des Praktikums auf unter 2 Monate oder unter 5 Tage,
    • Änderungen der vereinbarten Praktikumsinhalte und Arbeitsaufgaben.

    Auswahlkriterien

    • Abschlussorientierte Zugehörigkeit zu einer der teilnehmenden Hochschulen
    • Vollständige Bewerbung innerhalb einer der beiden Ausschreibungsfristen im Projekt:
      01.07.- voraussichtlich 31.08. jeden Jahres
      01.01.- voraussichtlich 28.02. jeden Jahres
    • Einhaltung der zutreffenden formalen, generellen Förderbedingungen
    • zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 Monaten ist einzuhalten (Bsp. Vollständigkeit der Bewerbung am 02.08.eines Jahres: Förderzeitraum beginnt frühestens am 02.10. des gleichen Jahres und nur, wenn dann noch ein förderfähiger Zeitraum von 60 Tagen zustande kommt.)
    • Übereinstimmung der Praktikumsziele mit den förderbaren Zielstellungen des Erasmus+ Programms
    • Die Gewährung des Stipendiums erfolgt unter der Maßgabe vorhandener finanzieller Mittel im Projekt.
    • Die Gewährung des Stipendiums erfolgt unter der Maßgabe finanzieller Bedürftigkeit, die bei einem monatlichen Praktikumsentgelt durch die aufnehmende Einrichtung ab EUR 2.000 nicht als gegeben angesehen wird. (Maßgeblich dabei ist die Angabe im Praktikumsvertrag.)
    • Die Gewährung des Stipendiums erfolgt unter Wahrung einer geographischen Streuung.
    • Aus diesem Grund unterliegt die Förderung von Aufenthalten in der Schweiz einer Quote von 20% des Gesamtvolumens des jeweiligen Förderjahres. Wiederum 50% davon werden für PJ reserviert.
    • Aus diesem Grund werden wiederholte Anträge für Praktika im gleichen Land nicht gefördert.
    • Die Gewährung des Stipendiums erfolgt unter Wahrung einer Streuung der geförderten Mobilität im gesamten Konsortium Erasmus+.

    Bewerbungsprozess

    Die Bewerbung um Erasmus+ Förderung findet (fast) ausschließlich online statt. Der Online-Bewerbungslink wird für das Projekt 2025 in der Zeit
    • vom 01.07.2025 – voraussichtlich 31.08.2025 und
    • vom 01.01.2026 – voraussichtlich 28.02.2026

    hier online zu finden sein.
    Calls können nach Ablauf des ersten Ausschreibungsmonats vorzeitig geschlossen werden, wenn bis dahin bereits mehr als doppelt so viele vollständige Bewerbungen vorliegen, als gefördert werden können.

    Bewerbungsprozess:
    Sie beginnen Ihre Bewerbung mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Bewerbungsformulars für das Programm KA131 Studentische Mobilität außerhalb Europas. Das Formular erfragt Daten zu Ihrer (studentischen) Person, Ihrer Heimatuniversität und Ihrer Zieleinrichtung.
    Direkt im Anschluss erhalten Sie eine automatisierte Registrierungsaufforderung. Wenn Sie dieser Folge leisten, bekommen Sie Zugang zu Ihrem Workflow, in welchem Sie datensicher auch persönliche und für die Finanzierungsabwicklung notwendige Informationen tätigen können.
    Der letzte von Ihnen zu tätigende Schritt im Workflow ist die Bestätigung, dass Sie Ihre Bewerbung vollständig eingegeben haben. Mit dem Setzen dieses Status (von unvollständig auf vollständig) wird ein Datumsstempel gesetzt, welcher letztendlich über den Start Ihrer möglichen Förderung entscheidet.
    Ab diesem Punkt können Sie sich im Sessel zurücklehnen und die Rückmeldung LeoSachsens auf Ihre Bewerbung warten. Das Büro prüft nach Beendigung des Calls zunächst alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und Validität und verteilt die Förderung im Anschluss daran auf förderwürdige Bewerbungen nach folgendem Schlüssel:

    • Jede erste vollständige Bewerbung in einem förderwürdigen Land.
    • Jede zweite vollständige Bewerbung in einem bereits geförderten Land, wenn die Hochschule eine andere ist, als die erste Bewerbung.
    • Jede dritte vollständige Bewerbung, in einem bereits geförderten Land, wenn die Hochschule eine andere ist, als die ersten beiden Bewerbungen.
    • […] Der Prozess wiederholt sich so oft wie notwendig, um alle Hochschulen in den Vergabeprozess einzubeziehen.
    • Eine weitere vollständige Bewerbung, geht wiederum an die nächste vollständige Bewerbung nach Datum.
    • Danach wiederholt sich der Zyklus.

    Als erstes erhalten die Bewerbungen eine Rückmeldung, die aufgrund Unvollständigkeit abgelehnt werden.
    In einem zweiten Schritt, werden die Förderverträge sortiert nach Praktikumsbeginn erstellt.
    Erst zum Schluss, wenn sicher gestellt wurde, dass die für diesen Call zur Verfügung stehenden Stipendienmittel verausgabt wurden, werden – unter Berücksichtigung von Rückzug aus dem Programm oder Nichtantritt des Praktikums – alle weiteren Bewerbungen aufgrund fehlender finanzielle Mittel im Projekt abgelehnt.

    Sinn und Unsinn von Zero-Grant Verträgen

    Innerhalb der Europäischen Union ist Erasmus+ Studierendenmobilität mittlerweile bekannt und wird durch zahlreiche internationale Abkommen zur Erleichterung des innereuropäischen Austauschs flankiert.

    Außerhalb Europas wurden viele dieser erleichternden Strukturen noch nicht aufgebaut. Im Falle nicht mehr vorhandener finanzieller Mittel im Förderprojekt, kann ein kompletter Erasmus+ Zero-Grant-Vertrag die Qualität Ihres Aufenthaltes auf verschiedenen Ebenen absichern:

    • Auftreten des Erasmus+ Praktikanten als zur entsendenden Einrichtung gehörig anstatt einer Individualmobilität die für die aufnehmende Einrichtung nur schwer einschätzbar ist. Damit kann die Bereitschaft zur Aufnahme des Praktikums steigen.
    • Sicherung der Qualität des Praktikums, weil neben den Arbeitsaufgaben auch Mentoring und Monitoring sowie die Evaluation des Praktikums im Vertrag festgelegt werden.
    • Erleichterung der Visumsakquisition durch die Anerkennung des Praktikums als zum Studium gehörig.
    • Möglichkeit der DAAD-Versicherung durch den Erasmus+ Vertrag.
    • Erleichterung der Anerkennung des Praktikums durch festgelegte Erasmus+ Prozesse.

    Soziale Teilhabe und erleichterter Zugang

    Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Menschen mit geringeren Chancen (fewer opportunities) verbessert und ein gleichberechtigter Zugang geschaffen werden.

    Hierzu bietet Erasmus+ konkrete Maßnahmen, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen: Ab dem Aufruf 2021 werden die finanziellen Unterstützungsangebote in Form eines Aufstockungsbetrags (Top Ups) für Studierende zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung erweitert. (Siehe auch Toggle Stipendiensätze)
    Außerdem besteht für Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland) und Studierende, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt antreten, die Möglichkeit, einen Antrag auf Realkostenzuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten einzureichen.
    Personen dieser Zielgruppe (fewer opportunities) erhalten darüber hinaus für bestimmte Mobilitätsformate Reisekosten oder haben die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und anzutreten.

    Falls Sie Fragen zur Thematik haben, treten Sie mit uns in Kontakt.
    Achtung! Wenn ein Realkostenantrag bei der NA DAAD notwendig wird, sind zusätzliche Fristen zu beachten. Lesen Sie die konkreten Zeithorinzonte in den zeitlichen Bedingungen.
    Allgemeine Informationen und den Erasmus+ Kriterienkatalog finden Sie hier.

    Versicherungsschutz

    Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
    Folgende Versicherungen sollen während der Erasmus+ Mobilität nachweislich gegeben sein:

    • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit, diese Versicherung muss Arbeits- und Freizeit umfassen)
    • Haftpflichtversicherung (diese Versicherung muss Arbeits- und Freizeit umfassen)
    • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

    Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, verpflichtend.
    Versicherungskosten können durch den Teilnehmer aus dem Mobilitätszuschuss finanziert werden. Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
    Bitte achten Sie darauf, dass alle Ihre Versicherungen entweder gleich einen über den geplanten Aufenthalt hinaus ausgedehnten Zeitrahmen umfassen oder vergleichsweise einfach aus dem Ausland verlängert werden können, um unvorhergesehene Verlängerungen des Aufenthaltes z.B. durch Erkrankungen oder Unfälle mit versichern zu können.

    Länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise

    Studentische Mobilität darf nur dann über Erasmus+ finanziell unterstützt werden, wenn für das Zielland keine Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen.
    Bitte beachten Sie daher bei der Vorbereitung der Mobilität die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
    Allen Reisenden wird empfohlen sich einzutragen in die Maßnahmen der Krisenvorsorge und -reaktion des Auswärtigen Amtes in der elektronischen Erfassung des Auswärtigen Amtes. (Elefand)

    Schon gelesen? In unserem Bereich „Bevor es losgeht“ informieren wir Sie über viele kleine aber wichtige Dinge, die man bei der Vorbereitung auf das Auslandspraktikums bedenken sollte.

    Monitorings:
    Etwa 14 Tage nach Beginn Ihres Praktikums und ungefähr nach der Hälfte der geplanten Praktikumszeit wird LeoSachsen Sie kontaktieren und nach Ihrem Befinden und Fortkommen im Praktikum befragen. Diese Monitorings sollen Ihnen helfen auch für sich selbst festzustellen, was bisher gut gelungen ist oder wo es noch einiger Nachjustierungen bedarf. Gerade auch, wenn Sie die Unterstützung oder Bestätigung des Büros benötigen, können die Monitorings hilfreich sein. Läuft alles bestens und Sie brauchen diese Monitorings nicht? Dann freuen wir uns um so mehr für Sie.

    Änderung Ihres Erasmus+ Vertrages:
    Über Änderungen im Praktikum, wie die geplante Verlängerung oder Verkürzung oder die umfangreiche Änderung fachlicher Inhalte informieren Sie LeoSachsen einen Monat VOR Eintritt der Änderung schriftlich. Nutzen Sie hierzu den angebotenen Workflowschritt im Online-Bewerbungstool. Achtung: Änderungen des Erasmus+ Vertrages können, entsprechend der Erasmus+ Programm-Vorgaben, nur bis einen Monat vor Ende des aktuellen Praktikums eingereicht werden, daher verschwindet Ihr Beantragungslink ab diesem Zeitraum aus dem Workflow.
    Bitte beachten Sie auch, dass bei Ausschöpfung der vollen 120 Fördertage pro Mobilität ein Antrag auf Verlängerung dieser Förderung immer abgelehnt wird.

    Folgende Dokumente müssen zur Beendigung des Fördervorganges im LeoSachsen vorliegen.

    Abschlussunterlagen:

    • Grant Agreement im Original (komplett unterzeichnet im Original)
    • Learning Agreement DURING THE MOBILITY (komplett unterzeichnet als Scan oder Kopie)
    • ggf. Änderungsvertrag (komplett unterzeichnet im Original)
    • Immatrikulationsbescheinigung(en)
    • Learning Agreement AFTER THE MOBILITY oder Referenzsschreiben der aufnehmenden Einrichtung (Bestätigung des Förderzeitraumes, Praktikumszeitraum kann länger sein, unterzeichnet und gestempelt als Scan oder Kopie)
    • Nachweis der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
    • EU-Survey (online ausgefüllt und hochgeladen)
    • Ggf. vollständiger interkultureller Bericht

    Bitte beachten Sie!

    Erst die positive Prüfung Ihrer Abschlussunterlagen stellt den Antrag auf Auszahlung der zweiten Stipendienrate dar.
    Geprüft werden Ihre Abschlussunterlagen erst, wenn Sie nicht nur alle Vertrags- und Abschlussdokumente im Workflow hochgeladen, sondern auch bestätigt haben, dass Ihre Abschlussunterlagen vollständig sind.

    Die Nationale Agentur beim DAAD hat umfassende Hinweise für Studierende bereitgestellt, zu allen Fragen, die die internationale Mobilität und die Corona Pandemie betreffen. Auf unseren Seiten beziehen wir uns an den geeigneten Stellen auf die dort gegebenen Hinweise.

    Datenschutzhinweise

    Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen, Erasmus+ Stipendienvertrag, Abschlussunterlagen und weitere, individuell relevante Unterlagen zum Erasmus+ Praktikum) werden durch das Leonardo-Büro Sachsen elektronisch und in der Papierform zur Bearbeitung und Prüfung der Bewerbung, zur Entscheidung bezüglich der Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums sowie zur Begleitung und Abrechnung des Erasmus+ Praktikums benötigt. Diese Unterlagen werden nach Abschluss des Projektes, über welches die Stipendiatin bzw. der Stipendiat gefördert wurde, weitere zehn Jahre entsprechend der Anforderungen des Erasmus+ Programmes und gesetzlicher Vorgaben des Landes Sachsen im Leonardo-Büro Sachsen vorgehalten. Dies ist notwendig, da sowohl die Europäische Kommission in Brüssel als auch die Nationale Agentur und Prüfeinrichtungen in Deutschland in diesem Zeitraum berechtigt sind, das Bewerbungsverfahren und die Vergabe der Erasmus+ Stipendienmittel generell und in jedem Einzelfall zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen der Bewerber und Praktikanten im Leonardo-Büro Sachsen datenschutzsicher vernichtet.

    Wie wird eine Beschwerde eingereicht?

    Jede Bewerberin und jeder Bewerber bzw. jeder Stipendiat oder jede Stipendiatin kann sich schriftlich beschweren, um Mängel im Bereich Erasmus+ Stipendien für Auslandspraktika anzuzeigen. Erste Ansprechperson ist, unabhängig von der Beschwerde, den Erasmus+ Koordinator Dr. Husam Mohammad.
    In begründeten Fällen, bspw. bei Untätigkeit der Erasmus+ Koordinatorin oder deren Stellvertreter, Herr Dr. Husam Mohammad, können sich die Beschwerdeführenden direkt an die Leitung des Leonardo-Büro Sachsen wenden.

    Was geschieht mit der Beschwerde?

    Die Ansprechpersonen leiten die Beschwerde an die zuständigen Stellen weiter und kümmern sich um eine zeitnahe Lösung. Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt. Sofern es für die Problemlösung erforderlich scheint, werden relevante Personen (z.B. Vertreter der entsendenden Hochschule oder Kontakte der aufnehmenden Einrichtung) hinzugezogen.
    Je nach Art der Beschwerde werden die Beschwerdeführenden entweder direkt oder in Form einer Veröffentlichung des Problemlösungsprozesses unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert.

    Welche Konsequenzen kann eine eingereichte Beschwerde haben?

    Alle Beschwerden und die daraufhin entwickelten Maßnahmen finden Eingang in die nächste Stärken-Schwächen-Analyse des Leonardo-Büro Sachsen im Rahmen der Evaluierung des jeweiligen Erasmus+ Projektes mit den sächsischen Hochschulen. Bei Problemstellungen, die eine generelle, übergreifende Lösung erfordern, erfolgt zudem eine gesonderte Auswertung in der nachfolgenden Tagung des „Sächsischen Konsortiums Erasmus+“. Es wird geprüft, ob das angezeigte Problem gelöst werden konnte und ob die Maßnahmen, die zur Behebung eingesetzt wurden, nachhaltig wirksam sind. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Evaluation.

    ACHTUNG! Das Projekt 2025 wurde bewilligt! Insgesamt stehen für das gesamte Jahr EUR 300.000 zur Verfügung. Aktuell wird die Webseite an die neuen Erasmus+ Bedingungen angepasst und wir freuen uns auf die kommende Ausschreibung vom 01.07.2025 bis voraussichtlich 31.08.2025. Die Förderbedigungen wurden bereits aktualisiert.
    Hier können Sie sich für eine Förderung eines Auslandspraktikums bewerben.

    Mit welchen zeitlichen Bedingungen müssen Sie rechnen?

    • Zeitraum bis Ihre Bewerbung vollständig vorliegt – hängt von Ihnen ab
    • Prüfung Ihrer Bewerbung durch LeoSachsen und Vertragserstellung – bis 4 Wochen
    • Vertragsrunde – 2 bis 4 Wochen
    • Prüfung der Verträge und Anordnen der Auszahlung – 2 Wochen
    • Auszahlung Ihrer Raten über die Finanz- und Buchungsabteilung der TUD – zwischen 4 und 8 Wochen
    • Beantragung eines Visumstermins – kann schon bis zu 2 Monaten dauern
    • Bearbeitung Ihres Visumsantrags – je nach Botschaft zwischen 3 und 6 Monaten
    • Bearbeitungszeit für einen Realkostenantrag bei der NA DAAD zur Absicherung zusätzlicher Kosten für die Mitnahme von Kinderns in Praktikum oder zur Abmilderung zusätzlicher Kosten im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit – 8 Wochen
    • Zusammenstellen aller notwendigen Informationen für einen Realkostenantrag  – u.U. 4 Wochen