Erasmus+ Auslandspraktikum außerhalb der Europäischen Union

Mit dem EU-Mobilitätsprogramm Erasmus+ können Studierende und Graduierte im Rahmen ihres Studiums im Ausland studieren, forschen oder ein Praktikum absolvieren. Für den Hochschulbereich wird das Erasmus+ Programm durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) organisiert.

Ursprüngliches Ziel des Erasmus+ Programms war es, die transnationale Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern sowie die Kooperation zwischen den europäischen Hochschulen und den europäischen Unternehmen zu verbessern.

Mit dem Wechsel zur Programmgeneration 2021-2027 ermöglicht das Erasmus+ Programm nun auch die Förderung von Studierendenmobilität in EU-Partnerländer und mit der EU assoziierte Länder. Mit diesem Programmteil können daher nun auch Aufenthalte in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in Ländern außerhalb Europas finanziell unterstützt werden auch, wenn sie keiner bilateralen Hochschulpartnerschaft zuzuordnen sind.

Auf diesen Seiten finden Sie ab sofort alle notwendigen Informationen zu diesem Programmteil. Für darüber hinausgehende oder individuelle Fragestellungen, die hier nicht beantwortet werden können, wenden Sie sich bitte an die rechts benannten Ansprechpartner:innen.

Wenn Sie im Ausland an einer Hochschule studieren möchten, so nehmen Sie bitte mit dem Auslandsamt Ihrer Hochschule Kontakt auf.

Über LEOSACHSEN förderbare Mobilität

Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken
Die entsendende Organisation muss eine am Sächsischen Konsortium Erasmus+ teilnehmende Hochschuleinrichtung mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
Als aufnehmende Organisationen kommen in Betracht auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung und Jugend tätige Organisationen.
Beispiele:

  • öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen),
  • lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen,
  • ein Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarkts (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften),
  • Forschungseinrichtungen,
  • Stiftungen,
  • Schulen/ Institute/ Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung),
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NGOs,
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen,
  • Hochschuleinrichtungen.

Förderfähige Teilnehmer

  • (PhD)Studierende, die in einer der teilnehmenden sächsischen Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad oder einer anderen anerkannten Qualifikation der Tertiärstufe (bis hin zur Promotion) abgeschlossen wird.
    (PhD) Studierende, die über einen Arbeitsvertrag arbeitsrechtlich an eine der teilnehmenden sächsischen Hochschuleinrichtungen gebunden sind, können sich im Bereich Personalmobilität für die Förderung einer Kurzzeitmobilität bewerben.
  • Studierende können frühestens im zweiten Jahr eines Hochschulstudiums Finanzhilfe erhalten.
  • Absolventen (Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung oder schriftliche Ankündigung der Mobilität bereits aus dem Studium heraus erfolgen muss.)

Zielländer

Studierende müssen ihre Mobilitätsaktivitäten in einem EU Partnerland oder einem mit der EU assoziierten Land durchführen, das weder das Land der entsendenden Einrichtung noch ihr Wohnsitzland ist.

Dauer der Aufenthalte

  • Langzeitaufenthalte zwischen 60 und 180 Tagen
    (Achtung, die Förderdauer übersteigt 120 Tage nicht.)
  • Kurzzeitaufenthalte zwischen 5 und 30 Tagen plus virtuelle Komponente von mindestens 2 Stunden.

Stipendiensätze

  • Praktika in der Schweiz und im Vereinigten Königreich:
    – Aufenthaltspauschale von monatlich EUR 750
    – Ggf. Top Up EUR 50 im Falle grünen Reisens nach Erasmus+ Definition
    – Ggf. Top Up EUR 250/ Monat im Falle chronischer Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung (GDB 20), Erstakademikerstatus, arbeitende Studierende nach Erasmus+ Definition, Studierende mit Kind
  • Praktika außerhalb Europas:
    – Aufenthaltspauschale von monatlich EUR 700
    – Reisekostenpauschale distanzgestaffelt zwischen EUR 275 und EUR 1.500
    – Ggf. Top Up für grünes Reisen nach Erasmus+ Definition
    – Ggf. Top Up EUR 250/ Monat im Falle chronischer Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung (GDB 20), Erstakademikerstatus, arbeitende Studierende nach Erasmus+ Definition, Studierende mit Kind

Gefördert werden bis zu 120 Tage Aufenthalt, darüberhinausgehende Aufenthaltszeiten werden als Zero-Grant-Tage in das Learning Agreement aufgenommen.
Die Erasmus+ Finanzmittel dürfen über andere Quellen, die nicht EU-Mittel sind, aufgestockt werden. (bspw. durch Auslandsbafög, Bildungskredit, Stiftungsgelder…)

Auswahlkriterien

  • Fristgerechte Vollständigkeit der geforderten Bewerbungsunterlagen und Informationen
  • Zugehörigkeit zu teilnehmender Fakultät/ Hochschule
  • Übereinstimmung der Praktikumsziele mit den förderbaren Zielstellungen des Erasmus+ Programms
  • Vorhandensein finanzieller Mittel im Projekt

Sinn und Unsinn von Zero-Grant Verträgen

Innerhalb der Europäischen Union ist Erasmus+ Studierendenmobilität mittlerweile bekannt und wird durch zahlreiche internationale Abkommen zur Erleichterung des innereuropäischen Austauschs flankiert.
Außerhalb Europas wurden viele dieser erleichternden Strukturen noch nicht aufgebaut. Im Falle nicht mehr vorhandener finanzieller Mittel im Förderprojekt, kann ein kompletter Erasmus+ Zero-Grant-Vertrag die Qualität Ihres Aufenthaltes auf verschiedenen Ebenen absichern:

  • Auftreten des Erasmus+ Praktikanten als zur entsendenden Einrichtung gehörig anstatt einer Individualmobilität die für die aufnehmende Einrichtung nur schwer einschätzbar ist. Damit kann die Bereitschaft zur Aufnahme des Praktikums steigen.
  • Sicherung der Qualität des Praktikums, weil neben den Arbeitsaufgaben auch Mentoring und Monitoring sowie die Evaluation des Praktikums im Vertrag festgelegt werden.
  • Erleichterung der Visumsakquisition durch die Anerkennung des Praktikums als zum Studium gehörig.
  • Erleichterung der Anerkennung des Praktikums durch festgelegte Erasmus+ Prozesse.

Soziale Teilhabe und erleichterter Zugang

Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Menschen mit geringeren Chancen (fewer opportunities) verbessert und ein gleichberechtigter Zugang geschaffen werden.
Hierzu bietet Erasmus+ konkrete Maßnahmen, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen: Ab dem Aufruf 2021 werden die finanziellen Unterstützungsangebote in Form eines Aufstockungsbetrags (Top Ups) für Studierende zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung erweitert. (Siehe auch Toggle Stipendiensätze)
Außerdem besteht für Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland) und Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt antreten, die Möglichkeit, einen Antrag auf Realkostenzuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten einzureichen.
Personen dieser Zielgruppe (fewer opportunities) erhalten darüber hinaus für bestimmte Mobilitätsformate Reisekosten oder haben die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und anzutreten.

Falls Sie Fragen zur Thematik haben, treten Sie mit uns in Kontakt.

Achtung! Wenn ein Realkostenantrag bei der NA DAAD notwendig wird, sind zusätzliche Fristen zu beachten. Lesen Sie die konkreten Zeithorinzonte in den zeitlichen Bedingungen.

Allgemeine Informationen und den Erasmus+ Kriterienkatalog finden Sie hier.

Versicherungsschutz


Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Aus-landsaufenthalten entstehen.
Folgende Versicherungen sollen während der Erasmus+ Mobilität nachweislich gegeben sein:

  • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeits-unfähigkeit)
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, verpflichtend.
Versicherungskosten können durch den Teilnehmer aus dem Mobilitätszuschuss finanziert werden. Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Ihre Versicherungen entweder gleich einen über den geplanten Aufenthalt hinaus ausgedehnten Zeitrahmen umfassen oder vergleichsweise einfach aus dem Ausland verlängert werden können, um unvorhergesehene Verlängerungen des Aufenthaltes z.B. durch die Corona-Pandemie mit versichern zu können.

Länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise


Bitte beachten Sie bei der Vorbereitung der Mobilität auch die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Allen Reisenden wird empfohlen sich zur Einbeziehung in die Maßnahmen der Krisenvorsorge und -reaktion des Auswärtigen Amtes in der elektronischen Erfassung des Auswärtigen Amtes zu registrieren. (Elefand)

Schon gelesen? In unserem Bereich „Bevor es losgeht“ informieren wir Sie über viele kleine aber wichtige Dinge, die man bei der Vorbereitung auf das Auslandspraktikums bedenken sollte.

Monitorings:
Etwa 14 Tage nach Beginn Ihres Praktikums und ungefähr nach der Hälfte der geplanten Praktikumszeit wird LEOSACHSEN Sie kontaktieren und nach Ihrem Befinden und Fortkommen im Praktikum befragen. Diese Monitorings sollen Ihnen helfen auch für sich selbst festzustellen, was bisher gut gelungen ist oder wo es noch einiger Nachjustierungen bedarf. Gerade auch, wenn Sie die Unterstützung oder Bestätigung des Büros benötigen, können die Monitorings hilfreich sein. Läuft alles bestens und Sie brauchen diese Monitorings nicht? Dann freuen wir uns um so mehr für Sie.

Änderung Ihres Erasmus+ Vertrages:
Über Änderungen im Praktikum, die nicht mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehen, wie die geplante Verlängerung oder Verkürzung oder die umfangreiche Änderung fachlicher Inhalte informieren Sie LEOSACHSEN einen Monat VOR Eintritt der Änderung schriftlich. Nutzen Sie hierzu den angebotenen Workflowschritt im Online-Bewerbungstool.

Abschlussunterlagen:

  • Grant Agreement im Original (komplett unterzeichnet im Original)
  • Learning Agreement DURING THE MOBILITY (komplett unterzeichnet als Scan oder Kopie)
  • ggf. Änderungsvertrag (komplett unterzeichnet im Original)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en)
    Learning Agreement AFTER THE MOBILITY oder qualifiziertes Praktikumszeugnis (unterzeichnet und gestempelt als Scan oder Kopie)
  • Nachweis der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • EU-Survey (online ausgefüllt und hochgeladen)
  • Ggf. vollständiger interkultureller Bericht

Bitte beachten Sie!

Erst die positive Prüfung Ihrer Abschlussunterlagen stellt den Antrag auf Auszahlung der zweiten Stipendienrate dar.
Geprüft werden Ihre Abschlussunterlagen erst, wenn Sie nicht nur alle Vertrags- und Abschlussdokumente im Workflow hochgeladen, sondern auch bestätigt haben, dass Ihre Abschlussunterlagen vollständig sind.

Förderbedingungen

  • Die Bewerbung um Erasmus+ Förderung muss vor Beginn des Praktikums eingehen.
  • Förderanträge für Praktika im Vereinigten Königreich werden nur bis zu einer Frist von 5 Monaten vor geplantem Praktikumsbeginn angenommen.
  • Der Nachweis der Immatrikulation an einer der teilnehmenden Hochschulen muss im Bewerbungszeitraum gewährleistet sein.
  • Der inhaltliche Bezug des Praktikums zum aktuellen Studium muss gegeben sein.
  • Das Praktikum muss in einem förderfähigen Land stattfinden, für das keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
  • Langzeitpraktika:
    • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate.
    • Erasmus+ Förderung außerhalb Europas wird nur bis zu einer Dauer von 120 Tagen finanziell unterstützt.
  • Kurzzeitpraktika:
    • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 5 Tage.
    • Die Förderung kurzfristiger Aufenthalte (5 bis 30 Tage) ist nur auf Begründung der kurzen Zeitspanne und mit einer virtuellen Komponente förderbar.
    • Kurzzeitpraktika müssen zwingend eine virtuelle Komponente von mindestens einem Tag enthalten.
    • Erasmus+ Förderung außerhalb Europas wird nur bis zu einer Dauer von 14 Tagen finanziell unterstützt.
  • So genannte Returnees (Heimkehrer: internationale Studierende, die für ein Erasmus+ Praktikum in ihr Herkunftsland zurückkehren) müssen ihren Erstwohnsitz in Deutschland nachweisen.
  • Abschlussarbeiten können mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert werden, insofern die Arbeits-/ Projektaufgaben einem Praktikum entsprechen und eine Supervision und Evaluierung vor Ort gewährleistet werden.
  • Das Erasmus+ Praktikum muss als Vollzeitpraktikum durchgeführt werden (mindestens 35 Wochenstunden).
  • Für das Erasmus+ Praktikum muss ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen.
  • Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für das Praktikum kann dazu führen, dass das Erasmus+ Stipendium gekürzt oder aberkannt wird.
    Dies bezieht sich auf:
    o Verkürzungen bzw. Abbruch des Praktikums auf unter 2 Monate oder unter 5 Tage,
    o Änderungen der vereinbarten Praktikumsinhalte und Arbeitsaufgaben.
  • Verlängerungsanträge müssen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung im SOP-Tool beantragt werden und werden nur bis zur Maximaldauer von 120 Tagen gewährt, insofern finanzielle Mittel im Projekt vorhanden sind.
  • Die Gewährung des Stipendiums erfolgt unter der Maßgabe vorhandener finanzieller Mittel im Projekt.
  • Die Gewährung des Stipendiums erfolgt unter der Maßgabe finanzieller Bedürftigkeit, die bei einem monatlichen Praktikumsentgelt durch die aufnehmende Einrichtung ab 3.000 EUR nicht als gegeben angesehen wird.
  • Die Gewährung des Stipendiums erfolgt unter Wahrung einer geographischen Streuung. Aus diesem Grund unterliegt die Förderung von PJ in der Schweiz einer Quote von 20% des Gesamtvolumens des jeweiligen Förderjahres. Aus diesem Grund werden wiederholte Anträge für Praktika im gleichen Land nicht gefördert.

Die Nationale Agentur beim DAAD hat umfassende Hinweise für Studierende bereitgestellt, zu allen Fragen, die die internationale Mobilität und die Corona Pandemie betreffen. Auf unseren Seiten beziehen wir uns an den geeigneten Stellen auf die dort gegebenen Hinweise.

Datenschutzhinweise

Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen, Erasmus+ Stipendienvertrag, Abschlussunterlagen und weitere, individuell relevante Unterlagen zum Erasmus+ Praktikum) werden durch das LEONARDO-BÜRO SACHSEN elektronisch und in der Papierform zur Bearbeitung und Prüfung der Bewerbung, zur Entscheidung bezüglich der Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums sowie zur Begleitung und Abrechnung des Erasmus+ Praktikums benötigt. Diese Unterlagen werden nach Abschluss des Projektes, über welches die Stipendiatin bzw. der Stipendiat gefördert wurde, weitere zehn Jahre entsprechend der Anforderungen des Erasmus+ Programmes und gesetzlicher Vorgaben des Landes Sachsen im LEONARDO-BÜRO SACHSEN vorgehalten. Dies ist notwendig, da sowohl die Europäische Kommission in Brüssel als auch die Nationale Agentur und Prüfeinrichtungen in Deutschland in diesem Zeitraum berechtigt sind, das Bewerbungsverfahren und die Vergabe der Erasmus+ Stipendienmittel generell und in jedem Einzelfall zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen der Bewerber und Praktikanten im LEONARDO-BÜRO SACHSEN datenschutzsicher vernichtet.

Wie wird eine Beschwerde eingereicht?

Jede Bewerberin und jeder Bewerber bzw. jeder Stipendiat oder jede Stipendiatin kann sich schriftlich beschweren, um Mängel im Bereich Erasmus+ Stipendien für Auslandspraktika anzuzeigen. Erste Ansprechperson ist, unabhängig von der Beschwerde, die Erasmus+ Koordinatorin Frau Claudia Schönherr.

In begründeten Fällen, bspw. bei Untätigkeit der Erasmus+ Koordinatorin oder deren Stellvertreter, Herr Dr. Husam Mohammad, können sich die Beschwerdeführenden direkt an die Leitung des LEONARDO-BÜROS SACHSEN wenden.

Was geschieht mit der Beschwerde?

Die Ansprechpersonen leiten die Beschwerde an die zuständigen Stellen weiter und kümmern sich um eine zeitnahe Lösung. Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt. Sofern es für die Problemlösung erforderlich scheint, werden relevante Personen (z.B. Vertreter der entsendenden Hochschule oder Kontakte der aufnehmenden Einrichtung) hinzugezogen.

Je nach Art der Beschwerde werden die Beschwerdeführenden entweder direkt oder in Form einer Veröffentlichung des Problemlösungsprozesses unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert.

Welche Konsequenzen kann eine eingereichte Beschwerde haben?

Alle Beschwerden und die daraufhin entwickelten Maßnahmen finden Eingang in die nächste Stärken-Schwächen-Analyse des LEONARDO-BÜROS SACHSEN im Rahmen der Evaluierung des jeweiligen Erasmus+ Projektes mit den sächsischen Hochschulen. Bei Problemstellungen, die eine generelle, übergreifende Lösung erfordern, erfolgt zudem eine gesonderte Auswertung in der nachfolgenden Tagung des „Sächsischen Konsortiums Erasmus+“. Es wird geprüft, ob das angezeigte Problem gelöst werden konnte und ob die Maßnahmen, die zur Behebung eingesetzt wurden, nachhaltig wirksam sind. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Evaluation.

Die Finanzmittel für die individuelle Mobilität sind ausgelastet. Die Bewerbung ist derzeit nicht möglich.

Mit welchen zeitlichen Bedingungen müssen Sie rechnen?

  • Zeitraum bis Ihre Bewerbung vollständig vorliegt – hängt von Ihnen ab
  • Prüfung Ihrer Bewerbung durch LEOSACHSEN und Vertragserstellung – 2 bis 4 Wochen
  • Vertragsrunde – 2 bis 4 Wochen
  • Prüfung der Verträge und Anordnen der Auszahlung – 2 Wochen
  • Auszahlung Ihrer Raten über die Finanz- und Buchungsabteilung der TUD – zwischen 4 und 8 Wochen
  • Beantragung eines Visumstermins – kann schon bis zu 2 Monaten dauern
  • Bearbeitung Ihres Visumsantrags – je nach Botschaft zwischen 3 und 6 Monaten
  • Bearbeitungszeit für einen Realkostenantrag bei der NA DAAD zur Absicherung zusätzlicher Kosten für die Mitnahme von Kinderns in Praktikum oder zur Abmilderung zusätzlicher Kosten im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit – 8 Wochen
  • Zusammenstellen aller notwendigen Informationen für einen Realkostenantrag  – u.U. 4 Wochen
    Bewerbungen für den Förderzeitraum ab 01.06.2024 werden ab sofort nicht mehr entgegen genommen.
    Die im Projekt 2024 erwarteten finanziellen Mittel werden im ersten Projektjahr voraussichtlich ausschließlich für Mobilität im Rahmen von Hochschulpartnerschaften genutzt. Eine öffentliche Ausschreibung von Erasmus+ Mitteln über LEOSACHSEN für individuelle Mobilität außerhalb Europas erfolgt daher voraussichtlich frühestens ab dem 01. Januar 2025.