Alle Förderprogramme (Erasmus+ ICM/ Promos/ Erasmus+ Incoming) befürworten die unverzügliche Rückreise der internationalen Praktikan*innen in ihre Heimatländer angesichts der aktuellen Situation. Trotzdem bleibt es eine Einzelentscheidung, welche die Studierenden/ Graduierten mit ihren Heimathochschulen und ihren Betreuer*innen an der TUD treffen.
LEOSACHSEN hat diese Entscheidung den Studierenden freigestellt und sie in Bezug auf alle bestehenden Möglichkeiten beraten. Unsere Hinweise finden Sie hier.
Mit Blick auf die einzelnen Optionen zu Erasmus+ ICM (KA107) Praktika finden Sie nun auch Hinweise, welche nächsten möglichen Schritte für Sie als Betreuer*in notwendig werden. LEOSACHSEN unterstützt Sie gern dabei.
Die Nationale Agentur beim DAAD hat nun eine FAQ-Liste zusammengestellt, um allgemeine Antworten auf die wichtigsten Herausforderungen geben zu können. Diesen Ratschlägen folgen auch wir.
Ganz individuell können wir unseren Projektteilnehmer*innen folgende Handlungsanweisungen zur Verschiebung, zum Rückzug oder zum Abbruch ihrer Mobilität geben:
Vorzeitige Rückreise
Vorzeitige Rückreise kann in zwei möglichen Verfahren bearbeitet werden:
- Unterbrechung
- Abbruch
zu 1.
Das Praktikum kann unterbrochen werden bis sich die Situation weltweit bessert. Das laufende Förderprojekt wurde zu diesem Zweck um ein Jahr bis zum 31.07.2021 verlängert. Die zusätzlich entstandenen Kosten der Rückreise ins Heimatland und erneuten Reise ins Gastland wird dabei aber nicht vom Erasmus+ Programm übernommen.
Vorgehen in dem Fall: Information per Email an LEOSACHSEN, welche die Rückreisedaten und den voraussichtlichen Zeitraum der Fortführung des Praktikums benennt.
zu 2.
Das Praktikum kann abgebrochen werden. In dem Fall erbitten wir von den Praktikant*innen und ihren Betreuern folgende Dokumente zur Abwicklung des Flows und der Finanzierung möglicherweise entstandener Kosten:
- unterzeichnetes Grant Agreement im Original, wenn nicht bereits eingereicht
- unterzeichneter Verlängerungsvertrag im Original, wenn es zutrifft und nicht bereits eingereicht
- Scan des vollständig abgezeichneten Learning Agreements
- Aufenthaltsbestätigung
- Kostenübersicht und Eidesstattliche Erklärung
- ggf. Nachweise über entstandene Kosten im Zusammenhang mit dem Abbruch (Umbuchungskosten, fortlaufende Mietzahlungen), wenn diese nicht anderweitig abgegolten werden können.
Als Nachweise gelten Mietvertrag im Original, Umbuchungsnachweise, Kontoauszüge.
Rücktritt vom Praktikum
Wenn eine Verschiebung des Praktikums nicht möglich ist und ein Rücktritt notwendig wird, können auch hier ggf. bereits entstandene Kosten geltend gemacht werden, sofern Grant Agreement und/ oder Learning Agreement bereits unterzeichnet sind.
Vorgehen:
- Absprache zwischen beiden Partnerhochschulen und Praktikant*in
- Regelung aller notwendigen Maßnahmen zur Stornierung von Reisemodi und Unterkunftsplanungen
– Aufheben aller Nachweise für diesbezüglich entstehende Kosten - Information LEOSACHSENS per Email
- Einreichen folgender Unterlagen:
-
- unterschriebene Vertragsteile: Grant Agreement im Original, Learning Agreement als Scan-Version, ggf. Verlängerungsvertrag im Original
- Nachweise der entstandenen Reise- und ggf. Umbuchungskosten
- Mietvertrag im Original, wenn Kosten geltend gemacht werden sollen, die trotz Kündigung bestehen bleiben.
- Übersicht der entstandenen Kosten an LEOSACHSEN schicken
Verschiebung eines Praktikums
Das Förderprojekt 2018-2020 wurde um ein ganzes Jahr verlängert. Letztmöglicher Praktikumstag ist daher der 31.07.2021.
Vorgehen:
bei bereits ausgehändigtem und unterzeichnetem Fördervertrag können bereits entstandene Kosten bis zur maximalen Höhe des im Grant Agreement bewilligten Stipendiums geltend gemacht werden. Einzureichen sind in dem Fall:
- unterzeichnetes Grant Agreement im Original, wenn nicht bereits eingereicht
- unterzeichneter Verlängerungsvertrag im Original, wenn es zutrifft und nicht bereits eingereicht
- Scan des vollständig abgezeichneten Learning Agreements
- Aufenthaltsbestätigung
- Kostenübersicht und Eidesstattliche Erklärung
- ggf. Nachweise über entstandene Kosten im Zusammenhang mit dem Abbruch (Umbuchungskosten, fortlaufende Mietzahlungen), wenn diese nicht anderweitig abgegolten werden können.
Als Nachweise gelten Mietvertrag im Original, Umbuchungsnachweise, Kontoauszüge - Email an LEOSACHSEN mit den neuen Daten des verschobenen Praktikums
In Abhängigkeit der im Land noch verfügbaren Mittel wird dann erneut über ein Praktikum entschieden.
Ausharren im Gastland
Einige Ihrer Praktikant*innen werden in Erwägung ziehen, bis zum Ende Ihres Praktikums im Gastland zu bleiben. Insofern ihre Arbeitsaufgaben auch im Notbetrieb durchgeführt werden können, ist dies möglich.
Wir haben den Studierenden zu bedenken gegeben:
- Die Auszahlung des Stipendiums kann über den Zeitraum des Notbetriebs nicht sichergestellt werden. LEOSACHSEN hat alle aktuellen Praktikant*innen kontaktiert und die für den folgenden Monat geplante Cash Auszahlung vorgezogen. Die automatisierte Überweisung der Stipendien auf ein deutsches Konto ist ebenfalls nicht sicher. Die Praktikant*innen müssen sich ggf. vorfinanzieren, bis der Universitätsbetrieb wieder aufgenommen wird und Liegengebliebenes abgearbeitet werden kann.
- Wir wissen nicht, wie die Situation sich entwickelt, daher kann zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise dieselbe nicht möglich sein. Augenmerk muss hier auf das Visum und die Krankenversicherung der Praktikant*innen gelegt werden.
Schengen-Visa werden bis zur Beendigung des Notbetriebes in der Ausländerbehörde Dresden verlängert. Zwischenzeitlich ablaufende Visa gelten daher bis 20.04.2020.
Die Krankenversicherung muss von den Praktikant*innen selbständig verlängert werden! Bitte prüfen Sie das. Die wenigsten Studierenden planten eine über das Praktikum hinausgehende Laufzeit der Versicherung von vorn herein ein. - Was für Angestellte und Mitarbeiter gilt, gilt auch für Praktikant*innen: bleiben Sie im regelmäßigen Kontakt mit ihnen.
- Spätestens wenn die Rückreise naht und/ oder dies nun doch erwünscht, aber nicht möglich sein sollte, sind die Studierenden aufgefordert, Angebote ihrer eigenen Regierungen/ Ministerien bez. Rückholaktionen aus dem Ausland prüfen.
Im Falle von Fragen oder Hinweisen erreichen Sie die Teammitglieder von LEOSACHSEN, wenn Sie unsere offizielle Emailadresse placement.leosachsen@tu-dresden.de benutzen. Wir sind alle im Home-Office, haben aber regelmäßigen Zugang zu Ihren Anfragen.
Bleiben Sie gesund!