Erasmus+ Auslandspraktikum innerhalb der Europäischen Union

Erasmus+ Das Mobilitätsprogramm der EU

Mit dem EU-Mobilitätsprogramm Erasmus+ können Studierende und Graduierte im Rahmen ihres Studiums im Ausland studieren, forschen oder ein Praktikum absolvieren.
Für den Hochschulbereich wird das Erasmus+ Programm durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) organisiert. Ziel des Erasmus+ Programms ist es, die transnationale Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern sowie die Kooperation zwischen den europäischen Hochschulen und den europäischen Unternehmen zu verbessern.

Sie interessieren sich für ein Praktikum, einen Forschungsaufenthalt oder das Anfertigen der Abschlussarbeit im Ausland während oder kurz nach Ihrem Abschluss? Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen dazu, welche Möglichkeiten der Unterstützung Ihnen Erasmus+ bietet!

Wenn Sie im Ausland an einer Hochschule studieren möchten, so nehmen Sie bitte mit dem Auslandsamt Ihrer Hochschule Kontakt auf.

Teilnehmende Hochschulen des sächsischen Erasmus+ Konsortiums

Das LEONARDO-BÜRO SACHSEN wurde 1995 an der TU Dresden mit der Aufgabe gegründet, Auslandspraktika von Studierenden und Graduierten der sächsischen Hochschulen zu organisieren. Seitdem wurden über 5.000 Stipendien für Praktika an über 2.500 Einrichtungen bewilligt. Jährlich nutzen bis zu 400 Studierende und Graduierte die Gelegenheit, mit Förderung ins Ausland zu gehen.

  1. Berufsakademie Sachsen (alle 7 Standorte: Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen, Riesa) [ECHE] [EPS]
  2. Fachhochschule Dresden [ECHE] [EPS]
  3. Hochschule für Bildende Künste (Dresden) [ECHE] [EPS]
  4. Hochschule für Grafik und Buchkunst (Leipzig) [ECHE] [EPS]
  5. Hochschule für Technik und Wirtschaft (Dresden) [ECHE] [EPS]
  6. Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (Leipzig) [ECHE] [EPS]
  7. Hochschule Meißen [ECHE] [EPS]
  8. Hochschule Mittweida [ECHE] [EPS]
  9. Hochschule Zittau – Görlitz [ECHE] [EPS]
  10. Technische Universität Bergakademie Freiberg [ECHE] [EPS]
  11. Technische Universität Chemnitz [ECHE] [EPS]
  12. Technische Universität Dresden [ECHE] [EPS]
    – mit Dresden International University (DIU)
    – mit Internationales Hochschulinstitut (IHI) Zittau

Die Erasmus-Studentencharta regelt die Rechte und Pflichten der studentischen Programmteilnehmer.

Noch keine aufnehmenden Einrichtung gefunden?

Sollten Sie noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, können wir Ihnen Kontaktdaten von relevanten, potentiellen Praktikumsstellen anbieten. Schicken Sie uns dazu einen Immatrikulationsnachweis per Mail und fordern Kontaktdaten von uns bekannten aufnehmenden Einrichtungen an. Vergessen Sie nicht, auf mögliche Präferenzen bzgl. Ländern oder Vertiefungsschwerpunkte hinzuweisen.

Förderbedingungen für sächsische Studierende und Graduierte

Die Förderbedingungen für die Umsetzung des Erasmus+ Programms werden für Deutschland durch den Erasmus-Leitfaden des Deutschen Akademischen Austauschdienstes geregelt.

  • Um ein Erasmus+ Stipendium zu beantragen, müssen Sie sich zunächst einen Praktikumsplatz suchen.
    Sollten Sie noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, können wir Ihnen Kontaktdaten von relevanten, potentiellen Praktikumsstellen anbieten. Schicken Sie uns dazu einen Immatrikulationsnachweis per Mail und fordern Kontaktdaten von uns bekannten aufnehmenden Einrichtungen an. Vergessen Sie nicht, auf mögliche Präferenzen bzgl. Ländern oder Vertiefungsschwerpunkte hinzuweisen.
  • Sie müssen sich vor Beginn des Praktikums bewerben, im Idealfall 12 Wochen davor oder früher.
  • Sie müssen an einer teilnehmenden Hochschule immatrikuliert sein.
  • Praktika sind ab dem ersten Studienjahr förderfähig.
  • Es muss einen inhaltlichen Bezug des Praktikums zum Studium geben.
  • Das Praktikum muss in einem der 33 förderfähigen Programmländer stattfinden. Dazu gehören auch die sog. überseeischen Gebiete.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 60 Tage. Wochenenden und landesübliche Feiertage in der Zeit des Praktikums zählen mit.
  • Von Ihrem Erasmus-Kontingent (max. 360 Tage/ Studienzyklus bei mehrzügigen Studiengängen, z.B. Bachelor, bzw. 720 Tage/ Studienzyklus bei einzügigen Studiengängen, z.B. Diplom) sind mindestens noch 2 Monate übrig.
  • Ein Unternehmensgehalt für Praktika wird  nicht auf die finanzielle Erasmus-Förderung angerechnet.
  • Innerhalb eines Erasmus-Kontingents sind mehrmalige, geförderte Auslandsaufenthalte möglich, z.B. ein Auslandssemester (5 Monate) und zwei Auslandspraktika (3 und 4 Monate). Das Kontingent darf nicht überschritten werden.
  • Für eine Graduiertenförderung muss man sich spätestens im jeweils letzten Studiensemester bewerben. Die Förderung endet dann spätestens 12 Monate nach Exmatrikulation.
  • Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:
  • Praktika sogenannter Returnees (Heimkehrer: ausländische Studierende, die in ihr Herkunftsland für ein Erasmus+ Praktikum oder -studium zurückkehren) dürfen nur dann über Erasmus+ gefördert werden, wenn sie nicht im Heimatland ihren Hauptwohnsitz haben. Sollten Sie bspw. die polnische Staatsbürgerschaft haben, ist die Förderung eines Praktikums in Polen nur dann zulässig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Polen haben. Ein Nachweis über den Wohnsitz ist notwendig.
  • Abschlussarbeiten können mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert werden, insofern die Arbeits-/ Projektaufgaben einem Praktikum entsprechen und eine Supervision und Evaluierung vor Ort gewährleistet werden.
  • Das Erasmus+ Praktikum muss als Vollzeitpraktikum durchgeführt werden (mindestens 32 Wochenstunden; bei Lehramtsstudierenden addieren Sie zur Präsenzzeit die Vor- und Nachbereitungszeit, so dass ebenfalls mind. 32 Wochenstunden zusammenkommen).
  • Für das Erasmus+ Praktikum muss ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen (z.B. über die Gruppenversicherung des DAAD, Tarif 720).
  • Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für das Praktikum kann dazu führen, dass das Erasmus+ Stipendium gekürzt oder aberkannt wird. Dies bezieht sich auf:
    • Verkürzungen bzw. Abbruch des Praktikums auf unter 60 Tage,
    • Änderungen der vereinbarten Praktikumsinhalte und Arbeitsaufgaben.
  • Verlängerungsanträge müssen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung beim LEONARDO-BÜRO SACHSEN eingegangen sein.
  • Praktika im Rahmen von Erasmus+ können nicht in Deutschland absolviert werden.

Zum Onlineformular für die Antragstellung eines Erasmus-Stipendiums

Die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum findet papierlos über Mobility Online statt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, bevor Sie sich anmelden:

  • Sollten Sie noch auf der Suche nach einem Praktikumsunternehmen sein, ist eine Anmeldung über Mobility Online nicht nötig bzw. möglich. Sollten Sie unabhängig von der eigenen Recherche Interesse an Kontaktdaten potentieller Praktikumseinrichtungen haben, so senden Sie bitte eine Kopie Ihres aktuellen Immatrikulationsbescheides an auslandspraktikum.leosachsen@tu-dresden.de und bitten formlos um Zusendung von relevanten Kontaktdaten.
  • Um die Graduiertenförderung in den 12 Monaten nach Exmatrikulation erhalten zu können, müssen Sie spätestens einen Tag vor Exmatrikulation einen formlosen Antrag auf Graduiertenförderung per E-Mail stellen. Sobald Sie die Angaben zum Praktikum erhalten haben, nutzen Sie bitte ganz regulär Mobility Online zum entgültigen Antrag.
  • Sollten Sie sehr kurzfristig Ihr Praktikum im Ausland antreten und schaffen es nicht, bis vor Beginn das Online-Formular vollständig auszufüllen, so schreiben Sie uns vorab einen formlosen Antrag auf Erasmus-Förderung per E-Mail. Innerhalb von 7 Kalendertagen müssen Sie dann allerdings eine vollständige Onlinebewerbung abgeschickt haben.
  • In der Onlineanmeldung machen Sie unter anderem auch Angaben zur aufnehmenden Einrichtung und dem Praktikum an sich. Bitte lassen Sie sich von der aufnehmenden Einrichtung im Voraus alle Informationen diesbezüglich geben. Nutzen Sie dafür das Formular Internship Description. Mit dem ausgefüllten PDF können Sie die Onlinebewerbung durchführen.
  • Sollten Sie die Erasmus-Förderung erhalten, wird auf dem so genannte Learning Agreement neben Ihnen, der aufnehmenden Einrichtung auch ein Vertreter der sächsischen Hochschule unterschreiben. Wer das in Ihrem Fall ist, entnehmen Sie bitte der Liste der Unterschriftsberechtigten.
  • Bitte reichen Sie keine weiteren Unterlagen ein.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zur Auslastung der Erasmus+ Stipendienmittel.

Hier gelangen Sie zu Mobility Online .

Wann können Sie eine Förderung erhalten?

  • Die Entscheidung über die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums kann grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel getroffen werden.
  • Ihnen liegt eine Zusage einer aufnehmenden Einrichtung für ein Auslandspraktikum vor.
  • Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht im LEONARDO-BÜRO SACHSEN eingegangen und Informationen zur aufnehmenden Einrichtung, dem Praktikum und dem/ der BewerberIn wurden anhand der Förderkriterien positiv geprüft.
  • Der Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Erasmus+ Stipendiums tritt erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien (sächsische Hochschule, aufnehmende Einrichtung, StipendiatIn und das LEONARDO-BÜRO SACHSEN) das Grant und Learning Agreement unterzeichnet haben.

Wie hoch könnte die Förderung sein?

Es gibt drei Ländergruppen, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden. Zudem werden vom DAAD die Ländersätze zentral vorgegeben.

Für das Erasmus+ Projektjahr 2022/2023  erhalten Sie:

  1. Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  2. Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  3. Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
  4. Vereinigtes Königreich nicht mehr EU, bitte unbedingt Hinweise zu UK auf der Website beachten!

Soziale Teilhabe und erleichterter Zugang

Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Menschen mit geringeren Chancen (fewer opportunities) verbessert und ein gleichberechtigter Zugang geschaffen werden.
Hierzu bietet Erasmus+ konkrete Maßnahmen, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen: Ab dem Aufruf 2021 werden die finanziellen Unterstützungsangebote in Form eines Aufstockungsbetrags (Top Ups) für Studierende zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung erweitert. (Siehe auch Toggle Stipendiensätze)
Außerdem besteht für Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland) und Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt antreten, die Möglichkeit, einen Antrag auf Realkostenzuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten einzureichen.
Personen dieser Zielgruppe (fewer opportunities) erhalten darüber hinaus für bestimmte Mobilitätsformate Reisekosten oder haben die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und anzutreten.

Falls Sie Fragen zur Thematik haben, treten Sie mit uns in Kontakt.

Allgemeine Informationen und den Erasmus+ Kriterienkatalog finden Sie hier.

Wie gehts es nach Ihrer Bewerbung weiter?

  • Nach positiver Prüfung aller Unterlagen wird der Stipendienvertrag erstellt, geprüft und anschließend mit Anweisungen verschickt.
  • Der Vertrag muss vom Stipendiaten, der aufnehmenden Einrichtung, der entsendenden Hochschule und dem LEONARDO-BÜRO SACHSEN unterzeichnet werden.
  • Die 1. Rate in Höhe von 70% des Gesamtstipendiums wird ausgezahlt.
  • Das Praktikum wird durchgeführt und das LEONARDO-BÜRO SACHSEN ggf. zeitnah über Änderungen informiert.
  • Achtung: Bei Ihrem Auslandsaufenthalt könnten Sie in einen Notfall geraten. Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie kostenfrei in allen Ländern der EU die „112“ anrufen können. Mit dieser Nummer können Sie einen Notruf absenden und so die Polizei, die Feuerwehr oder einen Krankenwagen rufen.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende müssen die Abschlussunterlagen eingereicht und der Sprachausgangstest durchgeführt werden.
  • Nach positiver Prüfung der Abschlussunterlagen wird die verbleibende Rate von max. 30% des Gesamtstipendiums ausgezahlt.

Anerkennung des Auslandspraktikums

  • Vor Beginn des Auslandsaufenthalts wird das Learning Agreement von einer verantwortlichen Person Ihrer Hochschule unterzeichnet. Mit dieser Unterschrift erwerben Sie den Anspruch, der Anerkennung des Praktikums durch Ihre Hochschule.
    • Pflichtpraktika werden in Form von erledigten Modulen oder via Credits anerkannt, als Pflichtbestandteil des Studiums sind sie bereits im Diploma Supplement enthalten.
    • Freiwillige Praktika können als Wahlpflichtmodule im Transcript of Records (Notenübersicht) aufgenommen werden oder im Diploma Supplement (ggf. als Appendix) aufgenommen werden.
    • Graduiertenpraktika können auf Antrag in Form eines Europass Mobilität anerkannt werden.
  • Für Praktika ist aber vor allem das qualifizierte Praktikumszeugnis die Anerkennung, die Sie für die Zukunft benötigen, um in Bewerbungen Fähigkeiten und Kenntnisse belegen zu können.

Hier gelangen Sie zu den Datenschutzhinweisen

Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen, Erasmus+ Stipendienvertrag, Abschlussunterlagen und weitere, individuell relevante Unterlagen zum Erasmus+ Praktikum) werden durch das LEONARDO-BÜRO SACHSEN elektronisch und in der Papierform zur Bearbeitung und Prüfung der Bewerbung, zur Entscheidung bezüglich der Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums sowie zur Begleitung und Abrechnung des Erasmus+ Praktikums benötigt. Diese Unterlagen werden nach Abschluss des Projektes, über welches die Stipendiatin bzw. der Stipendiat gefördert wurde, weitere zehn Jahre entsprechend der Anforderungen des Erasmus+ Programmes und gesetzlicher Vorgaben des Landes Sachsen im LEONARDO-BÜRO SACHSEN vorgehalten. Dies ist notwendig, da sowohl die Europäische Kommission in Brüssel als auch die Nationale Agentur und Prüfeinrichtungen in Deutschland in diesem Zeitraum berechtigt sind, das Bewerbungsverfahren und die Vergabe der Erasmus+ Stipendienmittel generell und in jedem Einzelfall zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen der Bewerber und Praktikanten im LEONARDO-BÜRO SACHSEN datenschutzsicher vernichtet.

Wie wird eine Beschwerde eingereicht?

Jede Bewerberin und jeder Bewerber bzw. jeder Stipendiat oder jede Stipendiatin kann sich schriftlich beschweren, um Mängel im Bereich Erasmus+ Stipendien für Auslandspraktika anzuzeigen. Erste Ansprechperson ist, unabhängig von der Beschwerde, der Erasmus+ Koordinator Herr Enrico Plathner.

In begründeten Fällen, bspw. bei Untätigkeit des Erasmus+ Koordinators oder dessen Stellvertreter, können sich die Beschwerdeführenden direkt an die Leitung des LEONARDO-BÜROS SACHSEN wenden.

Was geschieht mit der Beschwerde?

Die Ansprechpersonen leiten die Beschwerde an die zuständigen Stellen weiter und kümmern sich um eine zeitnahe Lösung. Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt. Sofern es für die Problemlösung erforderlich scheint, werden relevante Personen (z.B. Vertreter der entsendenden Hochschule oder Kontakte der aufnehmenden Einrichtung) hinzugezogen.

Je nach Art der Beschwerde werden die Beschwerdeführenden entweder direkt oder in Form einer Veröffentlichung des Problemlösungsprozesses unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert.

Welche Konsequenzen kann eine eingereichte Beschwerde haben?

Alle Beschwerden und die daraufhin entwickelten Maßnahmen finden Eingang in die nächste Stärken-Schwächen-Analyse des LEONARDO-BÜROS SACHSEN im Rahmen der Evaluierung des jeweiligen Erasmus+ Projektes mit den sächsischen Hochschulen. Bei Problemstellungen, die eine generelle, übergreifende Lösung erfordern, erfolgt zudem eine gesonderte Auswertung in der nachfolgenden Tagung des „Sächsischen Konsortiums Erasmus+“. Es wird geprüft, ob das angezeigte Problem gelöst werden konnte und ob die Maßnahmen, die zur Behebung eingesetzt wurden, nachhaltig wirksam sind. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Evaluation.

Ihre Informationspflichten

Entsprechend der Vorgaben des Erasmus+ Programms für die Vergabe von Erasmus+ Stipendien für Auslandspraktika hat der Stipendiat die Pflicht, dem LEONARDO-BÜRO SACHSEN folgende Informationen während des Praktikums zur Verfügung zu stellen:

  • Änderung der Anschrift am Studien- und Heimatort (formlos),
  • Änderung der Kontonummer (formlos),
  • Antrag auf Praktikumsverkürzung oder -verlängerung (Änderungsantrag),
    Bitte nutzen Sie dieses Formular. Achten Sie darauf, dass sowohl Sie als auch der Verantwortliche der aufnehmenden Einrichtung den Antrag unterzeichnen. Senden Sie uns den Antrag digital oder schriftlich. Danach erhalten Sie ggf. einen Änderungsvertrag, der die finanziellen Auswirkungen (Rückzahlung bzw. Aufstockung) beinhaltet.
    ACHTUNG: Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Praktikumsende im LEONARDO-BÜRO SACHSEN einzureichen. Sollten noch Stipendiengelder zur Verfügung stehen, kann dem Antrag auf Verlängerung stattgegeben werden.
  • Informationen zu auftretenden/aufgetretenen Problemen, die den im „Learning Agreement“ vereinbarten Praktikumsverlauf bzw. die Erfüllung der vereinbarten Praktikumsinhalte gefährden,
  • Information zur Änderung des Aufenthaltslandes auf Grund einer Erkrankung (z.B. durch Behandlung im Heimatland).

Wichtige Hinweise:

In jedem Verkürzungsfall ist zu beachten, dass der neue Praktikumszeitraum mindestens 60 Tage (ohne An- und Abreisetag) beträgt. Ausnahmefälle sind beim Nachweis „höherer Gewalt“ im Einzelfall zu prüfen.

Der Erasmus+ Stipendienvertrag gilt nur dann als erfüllt, wenn für jeden Fehltag aufgrund von Krankheit eine Krankschreibung aus dem Gastland vorliegt. Bei einer Änderung des Aufenthaltslandes auf Grund einer Erkrankung kann das Stipendium nur für die Zeit im Gastland gewährt werden. Behandlungszeiten in Deutschland oder im Heimatland können bei der Berechnung des endgültigen Stipendiums nicht berücksichtigt werden und sind deshalb gegenüber dem LEONARDO-BÜRO SACHSEN meldepflichtig.

Abschlussunterlagen

Sie haben bis zu 4 Wochen nach Praktikumsende Zeit, Ihre Abschlussunterlagen einzureichen.

  1. EU-SURVEY: Sie werden innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach Ihrem letzten Praktikumstag des Praktikums von der Europäischen Kommission eine automatisch generierte E-Mail (Betreff: Erasmus+ individual participant report request) erhalten, in der Sie Zugang zu Ihrem Abschlussbericht erhalten. Diese Befragung beantworten Sie bitte und laden die Informationen hoch.
  2. PRAKTIKUMSZEUGNIS: Kopie des Qualifizierten Praktikumszeugnisses/ Arbeitszeugnis der Praktikumseinrichtung (Sie können folgende Vorlage nutzen, sollte Ihre aufnehmende Einrichtung keine eigenen Abschlusszeugnisse haben: Certificate template.) Bitte beachten Sie beim Praktikumszeugnis, dass das enthaltene Ausstellungsdatum in diesem Dokument  frühstens eine Woche vor dem im Grant Agreement genantem Förderende liegen soll.
  3. SPRACHTEST: Bitte absolvieren Sie den Ausgangssprachtest mit den Annmeldedaten des Spracheingangstestes.
  4. Digitaler Nachweis der Immatrikulation zum Praktikumszeitraum via E-Mail.

Datenschutzhinweise

Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen, Erasmus+ Stipendienvertrag, Abschlussunterlagen und weitere, individuell relevante Unterlagen zum Erasmus+ Praktikum) werden durch das LEONARDO-BÜRO SACHSEN elektronisch und in der Papierform zur Bearbeitung und Prüfung der Bewerbung, zur Entscheidung bezüglich der Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums sowie zur Begleitung und Abrechnung des Erasmus+ Praktikums benötigt. Diese Unterlagen werden nach Abschluss des Projektes, über welches die Stipendiatin bzw. der Stipendiat gefördert wurde, weitere zehn Jahre entsprechend der Anforderungen des Erasmus+ Programmes und gesetzlicher Vorgaben des Landes Sachsen im LEONARDO-BÜRO SACHSEN vorgehalten. Dies ist notwendig, da sowohl die Europäische Kommission in Brüssel als auch die Nationale Agentur und Prüfeinrichtungen in Deutschland in diesem Zeitraum berechtigt sind, das Bewerbungsverfahren und die Vergabe der ERASMUS+ Stipendienmittel generell und in jedem Einzelfall zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen der Bewerber und Praktikanten im LEONARDO-BÜRO SACHSEN datenschutzsicher vernichtet.

Sollten Sie Ihr Auslandspraktikum aufgrund der Pandemie nicht antreten können oder müssen es vorzeitig abbrechen, können folgende Optionen zum Tragen kommen:

Taggenaue Abrechnung der Mobilität: Hierbei wird die Mobilität anhand der tatsächlichen Aufenthaltsdauer abgerechnet. Zu viel gezahlte Mittel werden durch uns zurück gefordert.

Abrechnung der realen Kosten: Abgerechnet werden können tatsächlich entstandene Kosten, welche im Zusammenhang mit der angetretenen oder geplanten Mobilität entstandenen sind. Dies sind für gewöhnlich Visakosten, Reisekosten, Unterbringungskosten.

  • Die entstandenen Kosten müssen von den Teilnehmern über originale! Belege per Post nachgewiesen werden. Machen Sie sich vorsichtshalber davon für Ihre Unterlagen Kopien.
  • Die dem Teilnehmer entstandenen Kosten werden nach Prüfung der Nachweise erstattet oder mit einer bereits ausgezahlten Förderung verrechnet. Zu viel gezahlte Mittel werden zurück gefordert.

Eine Kombination der Abrechnungsmöglichkeiten ist nicht möglich. Am Beispiel eines 4-monatigen Praktikums in Spanien (495 EUR/Monat Stipendium), was nach 3 Monaten abgebrochen wurde, soll Ihnen der Unterschied verdeutlicht werden:

Taggenaue Abrechnung: 3 Monate x 495 EUR = 1.485 EUR Förderung, davon wurden bereits 1.386 EUR ausgezahlt.

Abrechnung der tatsächlichen Kosten: 4 Monatsmieten á 400 EUR + Hin- und Rückflug 600 EUR = 2.200 EUR, davon anrechenbar die Fördersumme im Grant Agreement 1.980 EUR.

Wenn Sie den Antrag einreichen, prüfen wir, mit welcher Abrechnung Sie günstiger kommen. Bitte reichen Sie selbstständig den Antrag ein. Eine Abrechnung und Auszahlung kann zur Zeit noch nicht stattfinden, da sich alle Mitarbeiter im Home Office befinden und unsere Hochschule geschlossen ist.

Antrag auf Erstattung der tatsächlichen Kosten

Bitte öffnen Sie das Antragsformular mit Adobe Acrobat Reader oder einem anderen Programm, welches mit PDF umgehen kann. Ein im Browser geöffneter Antrag lässt sich nicht bearbeiten.

Zusammen mit dem Antrag benötigen wir von Ihnen Belege der Ausgaben im Original. Haben Sie eine Anzahlung für die Miete gemacht, dann benötigen wir den Nachweis mit Kontoauszug. Bei der Prüfung der Unterlagen entscheiden wir über Sinnhaftigkeit und behalten uns vor, detailliert zu prüfen.