PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen

Promos wird auf Hochschulebene koordiniert, nicht übergreifend im Konsortium. Aus diesem Grund können sich auf diese Ausschreibung LEOSACHSENs ausschließlich TUD-Studierende bewerben. Studierende anderer Hochschulen wenden sich bitte an das eigene Auslandsamt.

Das PROMOS-Programm, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, die Mobilität Studierender an deutschen Hochschulen in größerem Rahmen zu ermöglichen. Hierbei sollen vor allem jene Studierenden eine Chance auf Förderung eines Auslandsaufenthaltes erhalten, deren Vorhaben oder Zielort mit keinem der strukturierten Programme, wie z.B. Erasmus+, gefördert werden können.

Promos wird auf Hochschulebene koordiniert, nicht übergreifend im Konsortium. Aus diesem Grund können sich auf diese Ausschreibung LEOSACHSENs ausschließlich TUD-Studierende bewerben. Studierende anderer Hochschulen wenden sich bitte an das eigene Auslandsamt.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der TU Dresden (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen usw.) ab dem 3. Fachsemester,

  1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  2. die den Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de
  3. sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der TU Dresden eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der TU Dresden zu erreichen.

Für den in 2. und 3. beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. (Als Heimatland gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft das Land, in dem die Studierenden seit mindestens 5 Jahren leben.)

Wie erfolgt die Auswahl?

Eine Auswahlkommission, bestehend aus wissenschaftlichen Vertreter:innen der TU Dresden, des Akademischen Auslandsamtes und LEOSACHSENS werden die Bewerbungen begutachten. Der Chief Officer für Technologisierung und Internationalisierung wird diese Auswahl bestätigen.
Die Priorität der TU Dresden liegt auf der Förderung von Studienaufenthalten, insbesondere bei Studiengängen mit integriertem Mobilitätsfenster.
Als Auswahlkriterien spielen die fachliche Qualität des Vorhabens und die akademischen Leistungen eine wichtige Rolle. Ferner wird u. a. das gesellschaftliche Engagement der Bewerber bei der Auswahl mit berücksichtigt.

Was ist sonst noch wichtig?

  • die Begründung für das Zielland und die spezielle Praktikumseinrichtung
  • die Einbettung des Auslandspraktikums in die Karriereplanung
  • ein „überzeugendes“ Gutachten durch den Hochschullehrer
  • ein überzeugendes Motivationsschreiben (plausibel, authentisch und nachvollziehbar) mit vielfältigen Gründen (abgesehen von der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten in der Arbeitssprache)
  • Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot, um Ihre Bewerbung zielgerichtet erstellen zu können. Die Auswahl wird nach Aktenlage entschieden. Es gibt keine zusätzlichen persönlichen Gespräche mit Bewerbern.

In der Regel erfolgen die Rückmeldungen über die Bewilligung oder Ablehnung der Anträge im auf die Antragsfrist folgenden Februar bzw. August.

Welche Maßnahmen können über LEOSACHSEN gefördert werden?

Gefördert werden Praktikumsaufenthalte von Studierenden der TU Dresden mit einer Dauer von mindestens 6 Wochen bis maximal 6 Monaten grundsätzlich weltweit, außer der EU-Programmländer, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei.
Das Praktikum muss im Zeitraum vom 01.01. des Förderjahres bis 12.11. des Förderjahres beginnen, damit noch eine Mindestförderdauer von 6 Wochen auf das entsprechend laufende Förderjahr entfällt. Das Praktikum kann länger andauern, der verbleibende Zeitraum wird dann allerdings nicht mehr über PROMOS gefördert.
Das Praktikum kann grundsätzlich an Einrichtungen, Institutionen, Hochschulen oder Unternehmen stattfinden.
Vorraussetzung für die Stipendienzusage ist das Vorliegen eines vorab bewilligten Praktikumsplatzes. Diesen beschreiben Sie bitte in der Company Form und Job Description.

WICHTIGER HINWEIS: Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Dies sind:

  • Praktika bei Internationalen Organisationen (z.B. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland.

In diesen Fällen ist eine Individual-Bewerbung beim DAAD möglich.
Auch können Fahrtkostenzuschüsse für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA durchgeführt werden, durch den DAAD gefördert werden. Bewerbungen sind auch hier direkt über diese genannten Organisationen einzureichen.

Weitere Fördermöglichkeiten können Sie an dieser Stelle erfahren.

ACHTUNG #1
Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.

ACHTUNG #2
Im Laufe eines Studienzyklus (Bachelor, Master, Diplom…) können Studierende nur insgesamt 6 Monate gefördert werden. Eine vorangegangene Promos-Förderung für Auslandsstudium ist darum anzugeben und wird angerechnet.

ACHTUNG #3
Eine PROMOS- Förderung kann nur erfolgen, wenn während des Aufenthalts-/Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes KEINE Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
Wird nach Beginn des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten zur Ausreise aufgefordert und die Förderung darf nicht fortgeführt werden. Die Stipendiaten werden darauf hingewiesen, dass sie sich grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren sollen („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“).

Wie hoch ist das Stipendium?
Die Stipendienleistungen bestehen aus einem monatlichen Teilstipendium und/oder einer Reisekostenpauschale (abhängig von den Leistungen der Praktikumseinrichtung), wobei die DAAD-Fördersätze als Maßgabe dienen. Die voraussichtlichen Ländersätze finden Sie hier.

Stipendium und BAföG
Grundsätzlich gilt:  Studierende, die Inlands-BAföG erhalten, können anrechnungsfrei über PROMOS gefördert werden. Das Auslands-BAföG kann vom zuständigen Studentenwerk um die Reisekostenpauschale gekürzt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der PROMOS-Förderung gegenüber dem Studentenwerk meldepflichtig sind.

Das Stipendium beeinflussende Faktoren

  • Das Praktikum muss zwischen dem 01.01.2023 und dem 12.11.2023 beginnen, um die Mindestförderdauer von 6 Wochen im Jahr 2023 zu ermöglichen.
  • Darüber hinausgehende Förderzeiten werden nicht mehr gefördert, da das Förderprojekt 2023 am 31.12.2023 endet.
  • Es ist möglich, ein PROMOS-Stipendium zu erhalten, wenn man im gleichen Studienzyklus bereits eine Erasmus+ Förderung für eine andere Mobilität wahrgenommen hat.
  • Die Höchstförderdauer innerhalb eines Studienzyklus liegt bei 6 Monaten, unabhängig von der Art der Mobilität. Eine voranggegangene Förderung muss daher bei der Bewerbung angegeben werden und wird auf die beantragte Fördersumme/ -zeit angerechnet..

Wann ist die Bewerbung einzureichen?
Für Aufenthalte, deren Beginn zwischen Januar und September 2023 liegt, übermitteln Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte:

  • zwischen 10. Oktober und  01. November 2022.

Für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig ab 1. Juli 2023 beginnen  (wobei bis maximal 31.12.2023 gefördert werden kann), übermitteln Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte:

  • zwischen 25. April und  16.Mai 2023.

Es werden nur vollständige Online-Bewerbungen entgegen genommen. Darüber hinaus sind keine ausgedruckten Dokumente einzureichen. Die Bewilligung oder Ablehnung der Anträge erfolgt im auf die jeweilige Bewerbungsfrist folgenden Februar oder August.

Wie kann die Bewerbung eingereicht werden?
Sie können Ihre gesamte Bewerbung online einreichen. Auch das Gutachten kann, wenn digital signiert, direkt per Email an uns übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre gesamte Bewerbung online eingereicht werden muss. Nutzen Sie dafür Ihre TUD-Email-Adresse, können die Unterlagen verschlüsselt übermittelt werden.  Zudem besteht die Möglichkeit, Securemail zu nutzen, um Ihre Daten sicher an uns zu übermitteln.

Bitte beachten Sie:

  1. Bewerbungen werden nur von TU Dresden Studierenden angenommen. Alle anderen wenden sich bitte an das Akademische Auslandsamt oder Internationale Universitätszentrum ihrer Hochschule.
  2. Bewerbungen werden nur mit Zusage durch die aufnehmende Einrichtung angenommen, wenn Sie also eine ausgefüllte Company Form und Job Description einreichen können.
  3. Bitte laden sie alle geforderten Informationen ein, um der Auswahlkommission Einblick in Ihre Bewerbung zu gewähren.
  4. Praktika können frühestens ab dem 1.1.2023 gefördert werden.
  5. Für Praktika, die schwerpunktmäßig in der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnen, ist die Antragsfrist im Mai 2023 zu nutzen.

Folgende Unterlagen sind online einzureichen:

  1. Motivationsschreiben
    Beschreibung und Begründung des Auslandspraktikums
    Benennung inhaltlicher und fachlicher Gründe und Schwerpunkte Ihres Auslandspraktikums, sehr wichtig für die Auswahlkommission
  2. Lebenslauf
  3. Gutachten eines Hochschullehrers in einem verschlossenem Umschlag wird direkt von der Fakultät an LEOSACHSEN verschickt
  4. aktuelle Notenübersicht
  5. Vordiplom/ Zwischenprüfungszeugnis/ Bachelorurkunde, in Kopie falls vorhanden
  6. Nachweis über die Kenntnisse der Arbeitssprache (TU-Zertifikat oder DAAD-Sprachnachweis, andere Zertifikate auf Anfrage, wenn das Sprachlevel erkennbar ist.), nicht älter als 2 Jahre
    in grundständigen Semestern zählt auch das Abiturzeugnis als Nachweis
  7. Immatrikulationsnachweis für das Semester, in welches das Auslandspraktikum fällt. Falls das nicht möglich ist, einen aktuellen mit dem Hinweis, das Geforderte nachzureichen, sobald dies möglich ist.
  8. Promos Company Form und Job Description (CF und JD)
    HINWEIS I: Wir empfehlen Ihnen, dieses Formular selbst auszufüllen und erst dann an die aufnehmende Einrichtung zu schicken, mit der Bitte, die getätigten Angaben zu prüfen und ggf. zu ergänzen oder zu korrigieren. Erfahrungsgemäß erhalten Sie so die Dokumente mit einer wesentlich kürzeren Bearbeitungszeit zurück. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass vor allem aufgrund der Angaben, die in der JD gemacht wurden, über die Förderwürdigkeit entschieden wird. Achten Sie also darauf, dass alle Punkte hinreichend beantwortet wurden und die Angaben nicht zu allgemein, sondern ausreichend detailliert sind.
    HINWEIS II: Geben Sie in der JD den kompletten Förderzeitraum an, auch wenn er über das Förderende vom 31.12. hinaus gehen sollte.
    HINWEIS III: Neben dem Motivationsschreiben ist die JD DAS wichtigste und damit auch ausschlaggebende Dokument Ihrer Bewerbungsunterlagen, um entscheiden zu können, ob Ihr Praktikum dem qualitativen Anspruch des PROMOS-Programms genügt.

Bitte reichen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der PROMOS-Förderung folgende Unterlagen ein, damit Ihnen die Abschlussrate ausgezahlt werden kann:

1. Kopie des Qualifizierten Praktikumszeugnisses/ Arbeitszeugnis der Praktikumsfirma/ Praktikumseinrichtung (Beispielzeugnisse)

Das qualifizierte Praktikumszeugnis dient als Nachweis, dass Sie tatsächlich im Ausland das Praktikum absolviert haben. Ihnen dient es in Zukunft bei Bewerbungen um eine Arbeitsstelle, deshalb gibt es gewisse Standards, die eingehalten werden müssen, damit Ihr Praktikumszeugnis aussagekräftig ist und authentisch wirkt.

Formelle Kriterien:

  • Ausdruck auf Briefbogenpapier (wenn vorhanden)
  • Name und Funktion des Unterzeichnenden der Praktikumseinrichtung am Ende des Zeugnisses
  • neben der Originalunterschrift eines Vertreters der Praktikumseinrichtung ist ein Firmenstempel wünschenswert, um die Echtheit des Dokuments zu belegen
  • das Zeugnis kann in Deutsch, Englisch oder der Landessprache (in diesem Fall mit dt. Übersetzung) ausgestellt werden
  • Datum des Ausstellungszeitpunktes (nicht vor Beendigung des Praktikums!)

Inhaltliche Kriterien:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Angaben zur Praktikumseinrichtung
  • Praktikumszeitraum mit taggenauen Beginn und Ende
  • Welche Aufgaben haben Sie in Ihrem Praktikum übernommen?
  • Wie haben Sie die Aufgaben bewältigt?

2. einen Praktikumsbericht, der folgende Abspekte beleuchten soll:

  • Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung beim Unternehmen)
    • Praktikumssuche
    • Visum, Aufenthaltsgenehmigung
    • Wohnungssuche
    • Versicherung
  • Formalitäten vor Ort
    • Telefon-/ Internetanschluss
    • Bank/ Kontoeröffnung
  • Praktikum = Schwerpunkt des Berichts: Bitte machen Sie Angaben z.B. zum Unternehmen, Ihren Aufgaben, Umfang der Eigenverantwortung, Zusammenarbeit mit Kollegen und Integration im Unternehmen
  • Alltag und Freizeit
  • Fazit.

3. Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum der Förderphase und des Praktikums.

Hinweis: Wenn es sich um einen „ordentlichen“ Farbscan handelt, können Sie das Zeugnis  auch als PDF einreichen. Nicht jedoch in anderen Formaten und keine Fotos. Den Abschlussbericht können Sie gerne auch in Word oder ebenfalls als PDF digital einreichen.

Planen Sie, als gäbe es die Pandemie nicht, bedenken Sie sie aber mit.
Wir möchten Sie mit diesem Hinweis ermutigen, sich die einzigartige Entwicklungschance eines Auslandspraktikums nicht entgehen zu lassen. Wir informieren Sie zu vielen wichtigen Punkten, die bedacht sein wollen.
Um allen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, unterstützt Promos ab sofort auch virtuell durchgeführte Praktika. Für Sie bedeutet das eine gewisse Sicherheit, denn Vor-Ort-Praktika können notfalls teilweise oder komplett virtuell durchgeführt und trotzdem finanziell unterstützt werden. Bitte besprechen Sie diese Möglichkeit von Beginn an mit Ihrem potentiellen Praktikumsgeber.
Ausgezahlt würde für ein virtuelles Praktikum allein die Monatspauschale. Diese Reisekostenpauschale würde nur ausgezahlt, wenn die Reise tatsächlich angetreten wird.

Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.