Erasmus+ Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union

Mit dem EU-Mobilitätsprogramm Erasmus+ können Studierende und Graduierte im Rahmen ihres Studiums im Ausland studieren, forschen oder ein Praktikum absolvieren.
Für den Hochschulbereich wird das Erasmus+ Programm durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) organisiert. Ziel des Erasmus+ Programms ist es, die transnationale Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern sowie die Kooperation zwischen den europäischen Hochschulen und den europäischen Unternehmen zu verbessern.

Sie interessieren sich für ein Auslandssemster?  Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen dazu, welche Möglichkeiten der Unterstützung Ihnen Erasmus+ bietet! Die hier aufgeführten Hochschulen des Sächsischen Konsortium können diesen Service über unser Büro nutzen, Studierende anderer Hochschulen nehmen bitte Kontakt mit dem Auslandsamt Ihrer Hochschule auf.

 

  1. Berufsakademie Sachsen (alle 7 Standorte: Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen, Riesa)
  2. Fachhochschule Dresden

Förderbedingungen für sächsische Studierende und Graduierte

Die Förderbedingungen für die Umsetzung des Erasmus+ Programms werden für Deutschland durch den Erasmus-Leitfaden des Deutschen Akademischen Austauschdienstes geregelt.

  • Sie müssen von Ihre Hochschule für das Auslandssemster nominiert worden sein.
    Studierende der BA Sachsen nehmen bitte diesbezüglich im Vorfeld Kontakt zu Prof. Dr. Christian Thöne (Auslandsstudium Lyon) oder zu Prof. Dr. Raabe (BIP Liberec ) auf.
    Studierende der FH Dresden nehmen bitte diesbezüglich im Vorfeld Kontakt zum International Office Ihrer Hochschule auf.
  • Sie müssen während des gesamten Auslandsstudiums an einer teilnehmenden Hochschule immatrikuliert sein.
  • Sie müssen sich vor Beginn des Auslandssemsters für die Förderung bewerben, im Idealfall 12 Wochen davor oder früher.
  • Auslandssemester sind ab dem zweiten Hochschuljahr förderfähig.
  • Es muss einen inhaltlichen Bezug des Auslandssemesters zum Studium geben.
  • Es muss ein bilaterales Abkommen zwischen Ihrer Heimathochschule und Ihre Gasthochschule vorhandne sein. Dies müssen Sie im Vorfeld mit Ihrer Heimathochschule abklären.
  • Die Dauer des Auslandssemsters beträgt mindestens 90 Tage. Wochenenden und landesübliche Feiertage in der Zeit des Auslandssemester zählen mit.
  • Von Ihrem Erasmus-Kontingent (max. 360 Tage/ Studienzyklus bei mehrzügigen Studiengängen, z.B. Bachelor, bzw. 720 Tage/ Studienzyklus bei einzügigen Studiengängen, z.B. Diplom) sind mindestens noch 2 Monate übrig.
  • Innerhalb eines Erasmus-Kontingents sind mehrmalige, geförderte Auslandsaufenthalte möglich, z.B. ein Auslandssemester (5 Monate) und zwei Auslandspraktika (3 und 4 Monate). Das Kontingent darf nicht überschritten werden.
  • Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm besteht aber die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung aufgenommen zu werden, die umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der  Gruppenversicherung des DAAD, Tarif 726 für Studierende).
  • Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für das Praktikum kann dazu führen, dass das Erasmus+ Stipendium gekürzt oder aberkannt wird. Dies bezieht sich auf:
    • Verkürzungen bzw. Abbruch des Auslandsstudiums auf unter 90 Tage,
    • Änderungen der vereinbarten Module/ Kurse.
  • Verlängerungsanträge müssen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung beim LEONARDO-BÜRO SACHSEN eingegangen sein.

Die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum findet papierlos über Mobility Online statt.

 

Hier gelangen Sie zu Mobility Online .

Wann können Sie eine Förderung erhalten?

  • Die Entscheidung über die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums kann grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel getroffen werden.
  • Ihnen liegt eine Nominierung für das Auslandssemester von Ihre Heimathochschule vor sowie die Zusage (Letter of Acceptance oder Learning Agreement) der Gasthochschule vor
  • Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht im LEONARDO-BÜRO SACHSEN eingegangen und Informationen zur aufnehmenden Hochschule, den zu absolvierenden Modulen bzw. Kursen und dem/ der BewerberIn wurden anhand der Förderkriterien positiv geprüft.
  • Der Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Erasmus+ Stipendiums tritt erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien (sächsische Hochschule, aufnehmende Einrichtung, StipendiatIn und das LEONARDO-BÜRO SACHSEN) das Grant und Learning Agreement unterzeichnet haben.

Wie hoch könnte die Förderung sein?

Es gibt drei Ländergruppen, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden. Zudem werden vom DAAD die Ländersätze zentral vorgegeben. Die Stipendien werden taggenau berechnet.

  1. Gruppe 1 (monatlich 600 Euro, entspricht 20 Euro täglich): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  2. Gruppe 2 (monatlich 540 Euro, entspricht 18Euro täglich): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  3. Gruppe 3 (monatlich 490 Euro, entspricht 16,33 Euro täglich): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Wie gehts es nach Ihrer Bewerbung weiter?

  • Nach positiver Prüfung aller Unterlagen wird der Stipendienvertrag erstellt, geprüft und anschließend mit Anweisungen verschickt.
  • Der Vertrag muss vom Stipendiaten, der aufnehmenden Einrichtung, der entsendenden Hochschule und dem LEONARDO-BÜRO SACHSEN unterzeichnet werden.
  • Die 1. Rate in Höhe von 70% des Gesamtstipendiums wird ausgezahlt.
  • Das Praktikum wird durchgeführt und das LEONARDO-BÜRO SACHSEN ggf. zeitnah über Änderungen informiert.
  • Achtung: Bei Ihrem Auslandsaufenthalt könnten Sie in einen Notfall geraten. Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie kostenfrei in allen Ländern der EU die „112“ anrufen können. Mit dieser Nummer können Sie einen Notruf absenden und so die Polizei, die Feuerwehr oder einen Krankenwagen rufen.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende müssen die Abschlussunterlagen eingereicht und der Sprachausgangstest durchgeführt werden.
  • Nach positiver Prüfung der Abschlussunterlagen wird die verbleibende Rate von max. 30% des Gesamtstipendiums ausgezahlt.

Hier gelangen Sie zu den Datenschutzhinweisen

Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen, Erasmus+ Stipendienvertrag, Abschlussunterlagen und weitere, individuell relevante Unterlagen zum Erasmus+ Praktikum) werden durch das LEONARDO-BÜRO SACHSEN elektronisch und in der Papierform zur Bearbeitung und Prüfung der Bewerbung, zur Entscheidung bezüglich der Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums sowie zur Begleitung und Abrechnung des Erasmus+ Praktikums benötigt. Diese Unterlagen werden nach Abschluss des Projektes, über welches die Stipendiatin bzw. der Stipendiat gefördert wurde, weitere zehn Jahre entsprechend der Anforderungen des Erasmus+ Programmes und gesetzlicher Vorgaben des Landes Sachsen im LEONARDO-BÜRO SACHSEN vorgehalten. Dies ist notwendig, da sowohl die Europäische Kommission in Brüssel als auch die Nationale Agentur und Prüfeinrichtungen in Deutschland in diesem Zeitraum berechtigt sind, das Bewerbungsverfahren und die Vergabe der Erasmus+ Stipendienmittel generell und in jedem Einzelfall zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen der Bewerber und Praktikanten im LEONARDO-BÜRO SACHSEN datenschutzsicher vernichtet.

Wie wird eine Beschwerde eingereicht?

Jede Bewerberin und jeder Bewerber bzw. jeder Stipendiat oder jede Stipendiatin kann sich schriftlich beschweren, um Mängel im Bereich Erasmus+ Stipendien für Auslandspraktika anzuzeigen. Erste Ansprechperson ist, unabhängig von der Beschwerde, der Erasmus+ Koordinator Herr Enrico Plathner.

In begründeten Fällen, bspw. bei Untätigkeit des Erasmus+ Koordinators oder dessen Stellvertreter, können sich die Beschwerdeführenden direkt an die Leitung des LEONARDO-BÜROS SACHSEN wenden.

Was geschieht mit der Beschwerde?

Die Ansprechpersonen leiten die Beschwerde an die zuständigen Stellen weiter und kümmern sich um eine zeitnahe Lösung. Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt. Sofern es für die Problemlösung erforderlich scheint, werden relevante Personen (z.B. Vertreter der entsendenden Hochschule oder Kontakte der aufnehmenden Einrichtung) hinzugezogen.

Je nach Art der Beschwerde werden die Beschwerdeführenden entweder direkt oder in Form einer Veröffentlichung des Problemlösungsprozesses unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert.

Welche Konsequenzen kann eine eingereichte Beschwerde haben?

Alle Beschwerden und die daraufhin entwickelten Maßnahmen finden Eingang in die nächste Stärken-Schwächen-Analyse des LEONARDO-BÜROS SACHSEN im Rahmen der Evaluierung des jeweiligen Erasmus+ Projektes mit den sächsischen Hochschulen. Bei Problemstellungen, die eine generelle, übergreifende Lösung erfordern, erfolgt zudem eine gesonderte Auswertung in der nachfolgenden Tagung des „Sächsischen Konsortiums Erasmus+“. Es wird geprüft, ob das angezeigte Problem gelöst werden konnte und ob die Maßnahmen, die zur Behebung eingesetzt wurden, nachhaltig wirksam sind. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Evaluation.

Ihre Informationspflichten

Entsprechend der Vorgaben des Erasmus+ Programms für die Vergabe von Erasmus+ Stipendien für Auslandssemester hat der Stipendiat die Pflicht, dem LEONARDO-BÜRO SACHSEN folgende Informationen während des Auslandssemsters zur Verfügung zu stellen:

  • Einreichung einer von der Gasthochschule ausgestellten Ankunftsbescheinigung (Confirmation of Arrival) innerhalb von 10 nach Beginn des offiziellen Auslandssemester.
  • Änderung der Anschrift am Studien- und Heimatort (formlos),
  • Änderung der Kontonummer (formlos),
  • Antrag auf Praktikumsverkürzung oder -verlängerung
    Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail
    ACHTUNG: Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Praktikumsende im LEONARDO-BÜRO SACHSEN einzureichen. Sollten noch Stipendiengelder zur Verfügung stehen, kann dem Antrag auf Verlängerung stattgegeben werden.
  • Informationen zu auftretenden/aufgetretenen Problemen, die den im „Learning Agreement“ vereinbarten Auslandssemesters bzw. die Erfüllung der vereinbarten Studieninhalte gefährden,
  • Information zur Änderung des Aufenthaltslandes auf Grund einer Erkrankung (z.B. durch Behandlung im Heimatland).

Wichtige Hinweise:

In jedem Verkürzungsfall ist zu beachten, dass der neue Semesterzeitraum mindestens 90 Tage (ohne An- und Abreisetag) beträgt. Ausnahmefälle sind beim Nachweis „höherer Gewalt“ im Einzelfall zu prüfen.

Der Erasmus+ Stipendienvertrag gilt nur dann als erfüllt, wenn für jeden Fehltag aufgrund von Krankheit eine Krankschreibung aus dem Gastland vorliegt. Bei einer Änderung des Aufenthaltslandes auf Grund einer Erkrankung kann das Stipendium nur für die Zeit im Gastland gewährt werden. Behandlungszeiten in Deutschland oder im Heimatland können bei der Berechnung des endgültigen Stipendiums nicht berücksichtigt werden und sind deshalb gegenüber dem LEONARDO-BÜRO SACHSEN meldepflichtig.

Abschlussunterlagen

Sie haben bis zu 4 Wochen nach dem Auslandssemester Zeit, Ihre Abschlussunterlagen einzureichen.

  1. EU-SURVEY: Sie werden innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach Ihrem letzten Praktikumstag des Praktikums von der Europäischen Kommission eine automatisch generierte E-Mail (Betreff: Erasmus+ individual participant report request) erhalten, in der Sie Zugang zu Ihrem Abschlussbericht erhalten. Diese Befragung beantworten Sie bitte und laden die Informationen hoch.
  2. Digitale Kopie des Transcript of Records (Ausstellungsdatum NICHT vor dem letzten Semestertag!).
  3. Laden Sie innerhalb von 30 Tagen die Confirmation of Attendance im Mobility Tool hoch. Die Confirmation of Attendance muss das bestätigte Datum des Beginns und Endes der Mobilitätsphase enthalten. Sind diese Informationen im Transkript of Records enthalten, ist die Confirmation of Attendance erlässlich.
  4. Bitte reichen Sie die Notenanerkennung durch die Heimathochschule unverzüglich nach Erhalt ein.
  5. Bitte absolvieren Sie den Sprachausgangstest OLS II. Auch dazu erhalten Sie zeitnah zum Ende des Auslandssemsters eine Erinnerungsmail.
  6. Bitte laden Sie im Mobility Tool eine aktuell gültige Imma-Bescheinigung hoch.

Datenschutzhinweise

Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen, Erasmus+ Stipendienvertrag, Abschlussunterlagen und weitere, individuell relevante Unterlagen zum Erasmus+ Auslandssemesters werden durch das LEONARDO-BÜRO SACHSEN elektronisch und in der Papierform zur Bearbeitung und Prüfung der Bewerbung, zur Entscheidung bezüglich der Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums sowie zur Begleitung und Abrechnung des Erasmus+ Auslandssemesters benötigt. Diese Unterlagen werden nach Abschluss des Projektes, über welches die Stipendiatin bzw. der Stipendiat gefördert wurde, weitere zehn Jahre entsprechend der Anforderungen des Erasmus+ Programmes und gesetzlicher Vorgaben des Landes Sachsen im LEONARDO-BÜRO SACHSEN vorgehalten. Dies ist notwendig, da sowohl die Europäische Kommission in Brüssel als auch die Nationale Agentur und Prüfeinrichtungen in Deutschland in diesem Zeitraum berechtigt sind, das Bewerbungsverfahren und die Vergabe der ERASMUS+ Stipendienmittel generell und in jedem Einzelfall zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen der Bewerber und Stipendiaten im LEONARDO-BÜRO SACHSEN datenschutzsicher vernichtet.