Personalmobilität innerhalb der Europäischen Union

Erasmus+ Personalmobilität

Die Erasmus+ Mobilitätsprojekte darauf ausgerichtet, einen Beitrag zur aktiven Teilhabe von Menschen aller Altersgruppen am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft insgesamt zu leisten, indem ihnen über internationale Mobilität die erforderlichen Qualifikationen vermittelt werden.

Förderziele

Projekte im Rahmen der Aktion Personalmobilität unterstützen länderübergreifende Mobilitätsaktivitäten für Personal (Hochschullehrer, Lehrkräfte, Fachkräfte, sonstiges Personal) und sollen:

  • die berufliche Entwicklung von Personen unterstützen, um die Qualität der Lehre und Ausbildung sowie des Lernens in ganz Europa zu fördern,
  • die Fremdsprachenkenntnisse der Teilnehmer deutlich verbessern,
  • bei den Teilnehmern ein Bewusstsein und Verständnis für andere Kulturen und Länder schaffen; ihnen Chancen zur internationalen Vernetzung, zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und zur Entwicklung eines Sinns für bürgerschaftliches Verhalten in Europa und für eine europäische Identität eröffnen,
  • die Kapazitäten, die Attraktivität und die internationale Ausrichtung von Einrichtungen stärken, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung tätig sind, damit sie besser auf die Bedürfnisse von Personen innerhalb und außerhalb Europas abgestimmte Aktivitäten und Programme anbieten können,
  • Synergien fördern und Übergänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung, Beschäftigung und Unternehmertätigkeit erleichtern,

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA = Staff Mobility for Teaching Assignments)

Diese Aktivität bietet Hochschullehrern und Mitarbeitern von Unternehmen die Möglichkeit, an einer Partnerhochschule im Ausland zu unterrichten. Mobilitätsaktivitäten zu Unterrichtszwecken sind in jedem Fachbereich möglich.

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme ebenso eine Rolle spielen wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden.

LEOSACHSEN fördert STA-Personalmobilität an der BA Sachsen, der HSZG und der FHD. Mitglieder aller anderen Hochschulen wenden sich an die jeweils zuständigen AAA oder IUZ.

Generell umsetzbare Zielstellungen sind:

  • Förderung von Prozessen der Internationalisierung der Forschung, der Lehre und des Hochschulalltags,
  • Unterstützung von Personalentwicklungsprozessen (Entwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen),
  • Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer,
  • Netzwerkbildung, Kontaktanbahnung und Abstimmungsprozesse für künftige Kooperationen und Mobilitätsaktivitäten sowie
  • Anbahnung und Entwicklung von Synergien mit der Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft, Kultur und Kunst.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT = Staff Mobility for Training)

Um die Internationalisierungsbemühungen der Hochschulen zu unterstützen, bietet Erasmus+ die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in den Programmländern Europas.

Denkbare Weiterbildungsformate sind:

  • Hospitationen,
  • Job shadowing,
  • Studienbesuche,
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren,
  • Teilnahme an Sprachkursen.

Bitte beachten Sie: die bloße Teilnahme an Konferenzen und reine Forschungsaufenthalte sind nicht förderbar.

Vorteile eines ERASMUS+ Aufenthaltes:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Weiterbildungsprogramms,
  • Fachlicher Austausch auf der Basis eines abgestimmten Programms,
  • auf diese Weise Entwicklung neuer Perspektiven,
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen, Ausbau und Vertiefung von Netzwerken.

In einem Auslandsaufenthalt können Unterrichts- und Bildungsaktivitäten kombiniert werden.

Förderbare Zielstellungen der Mobilität

Generell umsetzbare Zielstellungen sind:

  • Förderung von Prozessen der Internationalisierung der Forschung, der Lehre und des Hochschulalltags,
  • Unterstützung von Personalentwicklungsprozessen (Entwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen),
  • Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer,
  • Netzwerkbildung, Kontaktanbahnung und Abstimmungsprozesse für künftige Kooperationen und Mobilitätsaktivitäten sowie
  • Anbahnung und Entwicklung von Synergien mit der Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft, Kultur und Kunst.


Förderdauer

Generell kann Erasmus+ Personalmobilität mit einer Aufenthaltsdauer von 2 bis 60 Tagen durchgeführt werden.

Förderbare Einrichtungen

Erasmus+ Personalmobilitätsmaßnahmen zum Zwecke der Lehre (STA) dürfen nur dann gefördert werden, wenn die aufnehmenden Hochschulen förderfähig sind. Das ist der Fall, wenn die aufnehmende Hochschule über eine ECHE (European Charta for Higher Education) verfügt und mit der entsendenden Hochschule ein Inter-Institutional Agreement abgeschlossen wurde. (Outbound mobility)

Ebenso förderfähig ist zu Lehrzwecken eingeladenes Personal einer in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist. (Inbound mobility)

Förderbares Personal

Der Programmzweig Personalmobilität zu Lehrzwecken richtet sich ausschließlich an Professoren, Lehrbeauftragte oder Dozenten. Ziel ist die Internationalisierung der Lehrpläne an den beteiligten sächsischen Hochschulen und die Möglichkeit internationaler Erfahrung auch für Studierende, die sich einen Aufenthalt im Ausland nicht selbst ermöglichen können und die gemeinsame Entwicklung neuer international ausgerichteter Lehrmodule.

Traditionell wird die Personalmobilität zu Lehrzwecken im Bereich STA an den sächsischen Universitäten und Hochschulen durch die Akademischen Auslandsämter (AAA) bzw. die Internationalen Hochschulzentren (IUZ) der sächsischen Hochschulen gefördert. Wenn Sie einen Lehraufenthalt an einer Hochschule im europäischen Ausland planen, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt oder den entsprechenden Verantwortlichen an Ihrer Hochschule.

Fördermöglichkeiten des Personalaustausches zu Lehrzwecken bietet das LEOSACHSEN daher nur für Professoren, Lehrbeauftragte oder Dozenten von Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen sowie die Fachhochschule Dresden an.

Personalmobilität zum Zweck der Fort- und Weiterbildung kann von Personal folgender Hochschulen und Universitäten beantragt werden: Technische Universität Dresden, Fachhochschule Dresden, Berufsakademie Sachsen und Hochschule Zittau/Görlitz.

Zielländer

Eine über Erasmus+ geförderte Personalmobilitätsmaßnahme muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Land des Hauptwohnsitzes der betreffenden Person ist.

Mögliche Zielländer sind: Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern, Deutschland (Incomer), Lettland, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien, Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien. Förderbar sind ebenso deren überseeische Gebiete.

Ergänzende Förderbedingungen des LEONARDO-BÜRO SACHSENS

  • Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig und vor Beginn der Reise (möglichst 6 Wochen davor) einzureichen.
  • Es muss ein vertragliches Arbeitsverhältnis im Bereich der Lehre oder der Verwaltung mit einer der teilnehmenden sächsischen Hochschulen bestehen.
  • Der inhaltliche Bezug der Maßnahme zur Arbeit muss gegeben sein.
  • Eine Unterschreitung der Mindestaufenthaltsdauer ohne Nachweis objektiver Gründe (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) widerspricht den Förderkriterien und hat die Rückforderung aller bewilligten Mittel zur Folge.
  • Die Förderung kann mehrfach in Anspruch genommen werden.
  • Für den Erasmus+ Auslandsaufenthalt muss ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen.

Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für den Auslandsaufenthalt kann dazu führen, dass die Erasmus+ Förderung für einen Personalaustausch gekürzt oder aberkannt wird. Dies bezieht sich auf:

  • Verkürzungen des Aufenthalts auf unter 2 Tage,
  • Änderungen der vereinbarten Arbeitsinhalte und -aufgaben ohne Einbeziehung LEOSACHSENS und Bestätigung durch den zuständigen Koordinator des Büros.

Aufenthaltspauschale

Alle Regelungen zur Vergabe der Fördermittel sind im Erasmus+ Leitfaden des DAAD veröffentlicht und können dort nachgelesen werden. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Personalmobilität orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und an der zu überwindenden Distanz.

So werden zur Berechnung der Aufenthaltspauschale für den 1. – 14. Tag folgende feste Fördersätze verwendet:

Gruppe 1: 180 Euro für
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden,

Gruppe 2: 160 Euro für
Belgien, Deutschland (für Incomer), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern,

Gruppe 3: 140 Euro für
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Fahrtkosten

Zusätzlich können, europaweit nach einem einheitlichen Berechnungsinstrument ermittelte, Fahrtkosten erstattet werden. Hierbei ist folgende Staffelung zu beachten:

Distanz Fahrtkostenpauschale
(konventionelle Reise)
Fahrtkostenpauschale
(nachhaltige Reise)
10 km – 99 km 23 EUR
100 km – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR 410 EUR
3.000 km – 3.999 km 530 EUR 610 EUR
4.000 km – 7.999 km 820 EUR
8.000 km und mehr 1.500 EUR

Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt: Aufgrund der Zahlungen von Pauschalen kann es individuell zu Überzahlungen kommen, wenn die Pauschalen aufgrund der realen Kosten nicht ausgeschöpft werden. Diese Überzahlungen müssen individuell durch die Reisenden versteuert werden (Steuererklärung).

Einschränkende Regelungen

Bitte beachten Sie daher folgende Rahmenbedingungen der Förderung in unserem aktuellen Projektjahr 2023:

  • Obwohl das Erasmus+ Programm für Praxisaufenthalte eine Maximaldauer von 60 Tagen vorsieht, wurde der finanziell förderbare Zeitraum in unserem Projekt auf 7 Tage begrenzt.
  • zusätzliche Tagessätze werden auch für maximal zwei Reisetage gewährt, insofern diese Reisetage nicht auch Aufenthalts- bzw. Arbeitstage sind.
  • Die Förderung von Zero-Grant (= Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss) ist möglich, um einen längeren Aufenthaltszeitraum vertraglich und versicherungstechnisch abzusichern.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies nur eine Vorinformation bzw. Orientierung für Sie ist. Die Entscheidung über die tatsächliche Förderhöhe wird im Einzelfall anhand der von Ihnen eingereichten Dokumente sowie der im Programm verfügbaren Mittel getroffen.

Generell gilt: Die Zuschüsse (Höhe und  Anzahl der Tagessätze plus Kilometerpauschale) fallen –  je nach Länge der Aufenthaltes und Zielland – pro Person unterschiedlich aus. Die Förderhöhe wird durch LEOSACHSEN für jeden Teilnehmer individuell berechnet.

Auszahlungsmodus

Die Gesamtfördersumme wird in einer Rate ausgezahlt. 100% der Aufenthaltspauschale und 100% des Reisezuschusses werden Ihnen nach Eingang des vollständig unterzeichneten Grant Agreement überwiesen.

Möglichkeiten der Sonderförderung

Erasmus+ hat sich um Ziel gesetzt, Chancengleichheit und Inklusion zu fördern. Aus diesem Grund wird Teilnehmern mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Bei der Nationalen Agentur – dem DAAD – kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag auf Sonderförderung durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer über LEOSACHSEN eingereicht werden. Der Antrag muss wenigstens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts beim DAAD vorliegen. Bitte wenden Sie sich also mindestens 3 Monate vor Beginn des Aufenthalts zur Beratung an LEOSACHSEN.

Nach eingehender Prüfung und Berechnung durch den DAAD erhält LEOSACHSEN die Sondermittel über eine personenbezogene Zusatzvereinbarung. Auf Grundlage dieser Zusatzvereinbarung können die Sondermittel an die Teilnehmer weitergereicht werden. Die Höchstgrenze für eine individuelle Sonderförderung durch den DAAD beträgt 10.000 EUR.

Der Zuschuss wird auf der Basis der Mehrkosten berechnet, die durch den Auslandsaufenthalt anfallen, insofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) Mehrkosten übernehmen können. Dies ist bei der Antragstellung nachzuweisen.

Innerhalb eines Monats nach Ende der Förderung ist der reguläre Erasmus+ Bericht durch die betreffenden Teilnehmer einzureichen, der zu Fragen des Aufenthaltes mit Behinderung zu ergänzen ist. LEOSACHSEN ist als Projektträger verpflichtet, die Originalbelege der tatsächlich angefallenen Mehrkosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.) zu Prüfungszwecken aufzubewahren. Darüber hinaus ist LEOSACHSEN gegenüber dem DAAD verpflichtet, die Kosten für eine Personalmobilitätsmaßnahme mit Sonderförderung spätestens zwei Monate nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes abzurechnen.

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der „European Agency for Development in Special Needs Education“ finden Sie  hier.

Job Shadowing und International Staff Weeks

Interessenten, die mit Blick auf eine aufnehmende Einrichtung noch unentschlossen sind, können die unterstützende Beratung LEOSACHSENS zur Anbahnung und Gestaltung des Auslandsaufenthaltes wahrnehmen.

Für die Suche nach einer aufnehmenden Einrichtung können Sie auch die Unterstützung der Mitarbeiter unseres Büros erfragen.

Zur eigenständigen Suche nach Angeboten für International Staffweeks empfiehlt sich diese Webseite: Staffmobility.eu.

Sprachliche und Interkulturelle Vorbereitung auf eine Personalmobilität im Ausland

An den sächsischen Hochschulen stehen über die Sprachzentren verschiedene Angebote zum Erlernen von Fremdsprachen und ggf. zur interkulturellen Vorbereitung zur Verfügung. An einigen sächsischen Hochschulen übernehmen dies auch bestimmte Fachbereiche in den Geistes- und Sozialwissenschaften oder Experten. Für nähere Informationen sprechen Sie bitte Ihr International Office oder Ihre Erasmus+ Koordinatorin/Ihren Erasmus+ Koordinator an. Bitte informieren Sie sich zudem, welche Anerkennungsmöglichkeiten dafür an Ihrer Hochschule eingerichtet wurden.

An der TU Dresden können Sie am SprInt-Programm über das International Office beteiligen. SprInt steht für SPRACHLICH UND INTERKULTURELL. Es bietet ein vielfältiges interkulturelles Weiterbildungsprogramm und auch die Beteiligung an „International Staff Training Weeks“ an. Zudem können Sie Sprachlerngruppen bilden, die ein gemeinsames Sprachenlernen mit Trainern kostenlos ermöglichen.  Schlussendlich erhalten Sie für die Beteiligung an bestimmten Kursen und Sprachtrainings SprInt-Zertifikate , so das Zertifikat „Language Expertise“ oder das Zertifikat „Cultural Expertise“. Wurden beide Zertifikate erworben, kann das SprInt-Aufbauzertifikat „Excellence“ beantragt werden.

Auswahl der Geförderten

Die Entscheidung über die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums kann grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel getroffen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass folgende formale Kriterien positiv geprüft wurden:

  • Sie sind Mitarbeiter einer der am Programm teilnehmenden Hochschulen.
  • Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht (d.h. mind. vor Beginn des Auslandsaufenthalts) im LEOSACHSEN eingegangen.
  • Aufnehmendes Land und die aufnehmende Einrichtung sind förderwürdig.
  • Bei einer Personalmobilitätsmaßnahme zu Lehrzwecken wird geprüft, ob mindestens acht Unterrichtsstunden je angefangene Woche eingeplant wurden.
  • Die Mindestaufenthaltsdauer von 2 Tagen wird nicht unterschritten.

Informationen zur aufnehmenden Einrichtung, dem Aufenthalt und dem/der Bewerber:in wurden anhand der Förderkriterien positiv geprüft:

  • Ihnen liegt eine Zusage einer aufnehmenden Einrichtung für einen Auslandsaufenthalt vor.
  • Die Reise weist einen inhaltlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit auf.

Darüber hinaus erfolgt eine Absprache mit der entsendenden Einrichtung, also der Heimathochschule.

Der Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Erasmus+ Stipendiums tritt erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien (Beschäftigte:r, Vorgesetzte:r, aufnehmende Einrichtung und LEOSACHSEN) das Grant Agreement bzw. die Mobilitätsvereinbarung unterzeichnet haben.

Bewerbung und Bewerbungsablauf

Die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung für Personalmobilität findet papierlos über die Bewerbungsplattform Mobility Online statt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, bevor Sie sich anmelden:

  • Sollten Sie noch auf der Suche nach eine aufnehmende Einrichtung sein, ist eine Anmeldung über Mobility Online nicht nötig bzw. möglich.
  • Beschäftigte der TU Dresden, die eine Personal- oder Dozentenmobilität an einer Hochschule machen wollen, wenden sich bitte an das International Office.
  • Sollten Sie unabhängig von der eigenen Recherche Interesse an Kontaktdaten potentieller Praktikumseinrichtungen haben, so senden Sie bitte entsprechende Anfrage an staffmobility.leosachsen@tu-dresden.de und bitten formlos um Unterstützung bei der Suche.
  • In der Onlineanmeldung werden unter anderem Angaben zur aufnehmenden Einrichtung und den Inhalten der Auslandsmobilität an sich erfragt. Bitte stimmen Sie im voraus alle Informationen diesbezüglich mit der aufnehmenden Einrichtung ab. Sie können hierfür das Formular „Description Staffmobility“ nutzen. Mit dem ausgefüllten PDF können Sie die Onlinebewerbung durchführen.
  • Angestellte der TU Dresden senden zusätzlich ihren, vom Vorgesetzten auf der ersten Seite bewilligten, den original Dienstreise-Antrag mit der Hauspost (HP 3580001). Die Rückseite wird komplett frei gelassen. Angestellte anderer Universitäten übermitteln bitte einen Scan ihres bewilligten DR-Antrages.
  • Bitte reichen Sie keine weiteren Unterlagen ein. Diese haben keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.

Bitte folgen Sie dem Link und den darin gegebenen Anweisungen zur erfolgreichen Anmeldung in unserem Bewerbungsportal.


Beantragung einer Entsendebescheinigung A1 für Auslands-Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union

Was ist eine A1-Entsendebescheinigung?
Die A1-Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit gilt als Nachweis darüber, dass im Falle von Entsendungen von Personen weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten und daher die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates nicht angewandt werden. Die A1-Bescheinigung oder auch Entsendebescheinigung gilt als Nachweis für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung.

Wann wird die A1-Entsendebescheinigung benötigt?
Die Bescheinigung wird notwendig, wenn Ihre Arbeitstätigkeit grenzüberschreitend wahrgenommen wird.

Gibt es Ausnahmen für Geschäftsreisen?
Jede vorübergehende Beschäftigung im Ausland  ist eine Entsendung, daher bezieht sich die Regelung auch auf Ihre Dienstreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU.

Was passiert, wenn die A1-Entsendebescheinigung nicht mitgeführt wird?
Wird im Falle einer Kontrolle keine A1-Entsendebecheinigung mitgeführt, könnte man von einer unversicherten Tätigkeit ausgehen, was in einigen Mitgliedsstaaten ein Bußgeld oder die Verweigerung des Zutrittes auf Firmengelände nach sich ziehen kann.

Deutsche Arbeitgeber müssen die A1-Bescheinigung im Rahmen des elektronischen Antrags-und Bescheinigungsverfahrens A1 über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder mithilfe einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu übermitteln.

Mitarbeiter der Technischen Universität Dresden können das Formular über Ihren in der zentralen Universitätsverwaltung beantragen. Mitarbeiter anderer Hochschulen informieren sich bitte bei Ihrer eigenen Hochschulleitung/ Leitung des International Office zum Verfahren.

Informationspflichten

Entsprechend der Vorgaben des ERASMUS+ Programms für die Vergabe von ERASMUS+ Förderung für Auslandsaufenthalte hat der Geförderte die Pflicht, LEOSACHSEN folgende Informationen noch während des Aufenthalts bzw. bis zu einem Jahr nach Beendigung desselben zur Verfügung zu stellen:

  • Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
  • Änderung des Anfangs- und/ oder des Enddatums des Aufenthaltes,
  • Informationen zu auftretenden/ aufgetretenen Problemen, die den im „Mobility Agreement“ vereinbarten Verlauf bzw. die Erfüllung der vereinbarten Inhalte gefährden,
  • Änderung der Kontonummer,
  • Änderung der Anschrift am Arbeits- und Heimatort.

Wichtige Hinweise

Der formlose Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes ist spätestens einen Tag vor Ende der geplanten Auslandsreise bei LEOSACHSEN einzureichen. Sollten noch Fördermittel zur Verfügung stehen, kann dem Antrag stattgegeben werden. In jedem Verkürzungsfall ist zu beachten, dass der neue Praktikumszeitraum mindestens 2 Aufenthaltstage (ohne An- und Abreisetag) beträgt. Ausnahmefälle sind beim Nachweis „höherer Gewalt“ im Einzelfall zu prüfen.

Der Erasmus+ Fördervertrag gilt nur dann als erfüllt, wenn die aufnehmende Einrichtung die im „Grant Agreement“ festgesetzte Dauer bestätigt.

Höhere Gewalt

Unvorhersehbare außergewöhnliche Situationen oder Ereignisse,

  • die sich der Kontrolle durch die Parteien entziehen,
  • diese an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag hindern,
  • die nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und
  • die sich trotz aller gebührender Sorgfalt als unüberwindlich erweisen,

werden als Ereignisse aufgrund höherer Gewalt eingestuft.

Ausstattungs- oder Materialmängel oder Verzögerungen bei deren Bereitstellung (es sei denn, diese Verzögerungen gehen auf höhere Gewalt zurück), Arbeitskämpfe, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können von der Partei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht mit höherer Gewalt begründet werden.

(Auszug aus ERASMUS+ Leitfaden)

Abschlussunterlagen

Folgende Unterlagen sind spätestens einen Monat nach Ablauf der Personalmobilität im LEOSACHSEN einzureichen:

  •  Confirmation of Stay – Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung über die Anzahl der geleisteten Arbeits-/Aufenthaltstage im Zielland
  • Scan des vollständig unterzeichneten Mobility Agreements, falls nicht schon eher übermittelt
  • Abschlussbericht an die Europäischen Kommission; hierzu erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes im Zielland eine automatisch generierte E-Mail, mit welcher Sie Zugang zum ERASMUS+ Mobility Tool erhalten (diese EU-Survey-Online-Befragung beantworten Sie bitte und laden die Informationen im Mobility Tool hoch),
  • Dienstreise-Abrechnung oder den Scan Ihrer DR-Abrechnung an die Heimathochschule, wenn Sie an einer anderen sächsischen Hochschule tätig sind.
  • ggf. Original des Verlängerungs- oder Verkürzungsantrages,

Der vollständige Eingang der geforderten Abschlussunterlagen gilt als Auszahlungsantrag für die zweite Rate des Erasmus+ Stipendiums. Es liegt folglich in Ihrem Interesse, die Unterlagen fristgemäß einzureichen.

Datenschutzhinweise

Die Abschlussunterlagen der Teilnehmer werden durch LEOSACHSEN zur Auswertung der Erasmus+ Personalmobilität für die Abrechnung des jeweiligen Mobilitätsprojektes gegenüber dem DAAD (Nationalen Agentur in Deutschland) und gegenüber der Europäischen Kommission in Brüssel verwendet.

Die Abschlussunterlagen jedes Teilnehmers einer Personalmobilitätsmaßnahme werden durch den DAAD (Nationale Agentur) und die Europäische Kommission in Brüssel eingesehen.

Um die Qualität der Vorbereitung und Durchführung weiterer Projekte und die Zusammenarbeit mit den Teilnehmern, den Hochschulen sowie mit den Unternehmen weiter zu verbessern, wertet LEOSACHSEN die Erfahrungsberichte und Informationen  für die eigene Arbeit anonymisiert aus. Die Gesamtergebnisse des jeweiligen Projektes werden im Internet und in gedruckter Form veröffentlicht.

Anerkennung Ihrer Personalmobilität

Bitte stimmen Sie nicht nur Ihr Arbeitsprogramm und ihre spezifischen Aufgaben für Ihre Mobilitätsmaßnahme im Ausland mit Ihrer zuständigen Leiterin/Ihrem zuständigen Leiter ab, sondern auch alle Fragen der Evaluation und Anerkennung. Zudem stellt Ihnen Ihr International Office alle Informationen zur Verfügung, welche Prozesse an Ihrer Hochschule eingerichtet wurden, damit Ihr Auslandsaufenthalt zu Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterbildung beiträgt und wie dies im Nachhinein unter Einbindung der Personalabteilungen anerkannt werden kann.