Personalmobilität außerhalb der Europäischen Union
Erasmus+ Personalmobilität
Förderziele
- die berufliche Entwicklung von Personen unterstützen, um die Qualität von Lehre und Ausbildung zu fördern
- die Fremdsprachenkenntnisse der Teilnehmer:innen deutlich verbessern
- bei den Teilnehmer:innen ein Bewusstsein und Verständnis für andere Kulturen und Länder schaffen; ihnen Chancen zur internationalen Vernetzung, zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und zur Entwicklung eines Sinns für bürgerschaftliches Verhalten in Europa und für eine europäische Identität eröffnen
- die Kapazitäten, die Attraktivität und die internationale Ausrichtung von Einrichtungen stärken, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung tätig sind, damit sie besser auf die Bedürfnisse von Personen innerhalb und außerhalb Europas abgestimmte Aktivitäten und Programme anbieten können
- Synergien fördern und Übergänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung, Berufsbildung, Beschäftigung und Unternehmertätigkeit erleichtern.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT= Staff Mobility for Training)
Denkbare Weiterbildungsformate sind:
- Hospitationen
- Job shadowing
- Studienbesuche
- Workshops und Seminare
- Sprachkurse
Bitte beachten Sie: die bloße Teilnahme an Konferenzen und reine Forschungsaufenthalte sind nicht förderbar.
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes:
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Weiterbildungsprogramms
- Fachlicher Austausch auf der Basis eines abgestimmten Programms
- auf diese Weise Entwicklung neuer Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen, Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
In einem Auslandsaufenthalt können Unterrichts- und Bildungsaktivitäten kombiniert werden.
Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA = Staff Mobility for Teaching Assignments)
Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die internationale Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme ebenso eine Rolle spielen wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden.
LEOSACHSEN fördert STA-Personalmobilität an der BA Sachsen, der HSZG und der FHD. Mitglieder aller anderen Hochschulen wenden sich an die jeweils zuständigen AAA, IUZ oder IO.
Generell umsetzbare Zielstellungen sind:
- Förderung von Prozessen der Internationalisierung der Forschung, der Lehre und des Hochschulalltags
- Unterstützung von Personalentwicklungsprozessen (Entwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen)
- Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
- Netzwerkbildung, Kontaktanbahnung und Abstimmungsprozesse für künftige Kooperationen und Mobilitätsaktivitäten sowie
- Anbahnung und Entwicklung von Synergien mit der Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft, Kultur und Kunst.
Personal der TU Dresden wird über LEOSACHSEN nicht zu Mobilität zu Unterrichtszwecken entsendet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an das International Office der TU Dresden.
Förderbare Zielstellungen der Mobilität
- Förderung von Prozessen der Internationalisierung der Forschung, der Lehre und des Hochschulalltags
- Unterstützung von Personalentwicklungsprozessen (Entwicklung fachlicher, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen)
- Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
- Netzwerkbildung, Kontaktanbahnung und Abstimmungsprozesse für künftige Kooperationen und Mobilitätsaktivitäten sowie
- Anbahnung und Entwicklung von Synergien mit der Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft, Kultur und Kunst
In LEOSACHSEN Projekten liegt der Schwerpunkt bei der Zuweisung von Finanzhilfen für die Mobilität des Personals auf Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu folgenden möglichen Ergebnissen: Verbesserung
- von Kompetenzen in Bezug auf die jeweiligen Berufsprofile
- eines umfassenderen länderübergreifenden Verständnisses für Verfahren, Maßnahmen und Systeme im Bereich der Hochschulbildung
- der Befähigung zur internationalen Öffnung nationaler Bildungseinrichtungen
- des Verständnisses der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler Bildung in der Hochschulbildung einerseits und dem Arbeitsmarkt andererseits
- der Qualität der eigenen Tätigkeit und der Aktivitäten für Studierende und Praktikant:innen
- des Verständnisses und der Aufgeschlossenheit für gesellschaftliche, sprachliche und kulturelle Vielfalt
- der Befähigung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse benachteiligter Gruppen
- der Berufs- und Karrierechancen
- der Fremdsprachenkenntnisse
- der Motivation und Befriedigung bei der täglichen Arbeit
Zusätzlich die Befähigung zur Arbeit auf internationaler Ebene:
- bessere Management- und Internationalisierungsstrategien
- ausgeprägtere Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern
- verstärkte Zuweisung von (nicht von der EU bereitgestellten) Finanzmitteln zur Organisation internationaler Projekte
- bessere Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachverfolgung europäischer oder internationaler Projekte
- attraktivere Programme für Studierende und Praktikant:innen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Erwartungen
- bessere Qualifikation von Lehrkräften
- bessere Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die in Lernphasen im Ausland erworben wurden
- wirksamere Aktivitäten zugunsten lokaler Gemeinschaften
- ein moderneres, dynamischeres, engagierteres und professionelleres Umfeld innerhalb der Organisation
- Bereitschaft zur Anwendung bewährter Verfahren und neuer Methoden in die tägliche Tätigkeit
- Offenheit für die Nutzung von Synergien mit Organisationen, die in anderen Sozial-, Bildungs- und Beschäftigungsbereichen tätig sind
- strategische Planung der beruflichen Entwicklung von Personal unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Ziele der Organisation
- gegebenenfalls Gewinnung hervorragender Studierender und Hochschulmitarbeiter aus der ganzen Welt
Datenschutzhinweise
Um die Qualität der Vorbereitung und Durchführung weiterer Projekte und die Zusammenarbeit mit den Teilnehmer:innen, den Hochschulen sowie mit den Unternehmen weiter zu verbessern, wertet LEOSACHSEN die Erfahrungsberichte und Informationen für die eigene Arbeit anonymisiert aus. Die Gesamtergebnisse des jeweiligen Projektes werden im Internet und in gedruckter Form veröffentlicht.
Beschwerdemanagement
Wie wird eine Beschwerde eingereicht?
Jede Bewerberin und jeder Bewerber bzw. jeder Stipendiat oder jede Stipendiatin kann sich schriftlich beschweren, um Mängel im Bereich Erasmus+ Stipendien für Auslandsmobilität anzuzeigen. Erste Ansprechperson ist, unabhängig von der Beschwerde, die Erasmus+ Koordinatorin Claudia Schönherr. In begründeten Fällen, bspw. bei Untätigkeit der Erasmus+ Koordinatorin oder deren Stellvertreter, können sich die Beschwerdeführenden direkt an die Leitung des LEONARDO-BÜROS SACHSEN wenden.
Was geschieht mit der Beschwerde?
Die Ansprechpersonen leiten die Beschwerde an die zuständigen Stellen weiter und kümmern sich um eine zeitnahe Lösung. Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt. Sofern es für die Problemlösung erforderlich scheint, werden relevante Personen (z.B. Vertreter der entsendenden Hochschule oder Kontakte der aufnehmenden Einrichtung) hinzugezogen.
Je nach Art der Beschwerde werden die Beschwerdeführenden entweder direkt oder in Form einer Veröffentlichung des Problemlösungsprozesses unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert.
Welche Konsequenzen kann eine eingereichte Beschwerde haben?
Alle Beschwerden und die daraufhin entwickelten Maßnahmen finden Eingang in die nächste Stärken-Schwächen-Analyse des LEONARDO-BÜROS SACHSEN im Rahmen der Evaluierung des jeweiligen Erasmus+ Projektes mit den sächsischen Hochschulen. Bei Problemstellungen, die eine generelle, übergreifende Lösung erfordern, erfolgt zudem eine gesonderte Auswertung in der nachfolgenden Tagung des „Sächsischen Konsortiums Erasmus+“. Es wird geprüft, ob das angezeigte Problem gelöst werden konnte und ob die Maßnahmen, die zur Behebung eingesetzt wurden, nachhaltig wirksam sind. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Evaluation.
Förderbares Personal
Personalmobilität zu Lehrzwecken richtet sich ausschließlich an Professor:innen, Lehrbeauftragte oder Dozent:innen (einschließlich Doktorand:innen) der am Sächsischen Konsortium Erasmus+ beteiligten Hochschulen und Universitäten. Traditionell wird die Personalmobilität zu Lehrzwecken im Bereich STA an den sächsischen Universitäten und Hochschulen durch die Akademischen Auslandsämter (AAA) bzw. die Internationalen Hochschulzentren (IUZ) oder International Offices (IO) der sächsischen Hochschulen gefördert. Wenn Sie einen Lehraufenthalt an einer Hochschule im europäischen Ausland planen, wenden Sie sich bitte an die entsprechend verantwortliche Person an Ihrer Hochschule. Über die Projekte LEOSACHSENS besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung eines Personalaustausches zu Lehrzwecken nur für Lehrende der BA Sachsen und der Fachhochschule Dresden.
Um hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit größtmöglicher Wirkung zu gewährleisten, muss die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.
Förderdauer
Zielländer
Förderbare Einrichtungen
Eine Erasmus+ Personalmobilitätsmaßnahme zu Weiterbildungszwecken kann im Ausland an einer Partnerhochschule, einem Unternehmen oder einem anderen relevanten Arbeitsplatz stattfinden. Diese Mobiltätsart ermöglicht es allen Mitarbeiter:innen einer Hochschuleinrichtung, an einer Fortbildungsmaßnahme im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Dies kann geschehen in Form von Fortbildungsveranstaltungen oder Hospitationen. (siehe dazu Erasmus+ Leitfaden 2021, S. 46)
Förderbedingungen der Projekte LEOSACHSENS
- Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen.
- Es muss ein vertragliches Arbeitsverhältnis im Bereich der Lehre oder der Verwaltung mit einer der teilnehmenden sächsischen Hochschulen bestehen.
- Der inhaltliche Bezug der Maßnahme zur Arbeit muss gegeben sein.
- Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in den ersten 2-7 Aufenthaltstagen umfassen. Im Falle eines längeren Aufenthaltes sind pro Tag 1,6 Lehrstunden zu leisten.
- Bei kombinierter STA/STT Mobilität verkürzt sich die zu leistende Lehrzeit um die Hälfte.
- Eine Unterschreitung der Mindestaufenthaltsdauer ohne Nachweis objektiver Gründe (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) widerspricht den Förderkriterien und hat die Rückforderung aller bewilligten Mittel zur Folge.
- Die Förderung kann mehrfach in Anspruch genommen werden.
- Für den Erasmus+ Auslandsaufenthalt muss ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen.
Jede Nichteinhaltung der Regelungen des Erasmus+ Vertrages für den Auslandsaufenthalt kann dazu führen, dass die Erasmus+ Förderung für einen Personalaustausch gekürzt oder aberkannt wird. Dies bezieht sich auf:
- Verkürzungen des Aufenthalts auf unter 5 Tage
- Änderungen der vereinbarten Arbeitsinhalte und -aufgaben ohne Einbeziehung LEOSACHSENS und Bestätigung durch die zuständigen Mitarbeiter:innen des Büros.
Aufenthaltspauschale
Für den Bereich der Partnerländer sind folgende Fördersummen von Relevanz:
Für den 1. – 14. Tag werden folgende feste Fördersätze verwendet: 180 Euro
Ab dem 14. Tag werden 70% dieses Tagessatzes vergeben.
Fahrtkosten
10 km – 99 km mit 23 EUR
100 km – 499 km mit 180 EUR 210 EUR (grünes Reisen)
500 km – 1.999 km mit 275 EUR 320 EUR (grünes Reisen)
2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR 410 EUR (grünes Reisen)
3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR 610 EUR (grünes Reisen)
4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
8.000 km und mehr mit 1.500 EUR
Im Falle nachhaltigen Reisens im Sinne Erasmus+ erhalten die Reisenden ggf. zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Insgesamt können so maximal sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen in Anspruch nehmen: zwei für Standardreisen und vier für Green Travel. Beachten Sie bitte, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen durch die Teilnehmenden begründet werden muss.
Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung der Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht.
- Ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für Green Travel:
Für die Gewährung des Erasmus-Zuschusses ist eine von der Person, die den Reisekostenzuschuss erhält, und von der entsendenden Organisation unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis ausreichend. Teilnehmende sind darüber zu informieren, dass sie die Reisenachweise (Fahrscheine) aufbewahren und auf Anfrage dem Empfänger (der finanzierenden Einrichtung oder einer mit einem Audit beauftragten Organisation) vorlegen müssen.43 Finanzierende Einrichtungen können Stichprobenprüfungen ankündigen oder durchführen. - Die zusätzlichen Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für Green Travel zählen nicht zur Mindest- bzw. Höchstdauer der Mobilität oder zum Gesamtkontingent je Studienphase.
- Die zusätzlichen Reisetage werden in Abhängigkeit von der Wahl des Verkehrsmittels und der Entfernung des Zielortes gewährt.
- Sofern mindestens 50 % der An- und Abreise durch Green Travel bestritten wird, erfüllt die Fahrt die Kriterien für den Erhalt des Zuschusses für Green Travel.
- Zero-Grant Teilnehmende haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für nachhaltiges
Reisen.
Auszahlungsmodus
Möglichkeiten der Sonderförderung
Hochschulpersonal mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, das für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird, kann über die Heimathochschule zusätzliche Erasmus+ -Fördermittel erhalten. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131, KA107 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing). Über einen Realkostenantrag kann die Unterstützung real anfallender Mehrkosten im Ausland gewährt werden.
Sonderförderung für Teilnehmer:innen der Projekte 2019 und 2020
Wer ist antragsberechtigt?
Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 50, welches von der Heimathochschule eine Zusage für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt erhalten hat.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Sondermittel von maximal 10.000 Euro pro Mobilität beantragen Sie bei LEOSACHSEN. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.
Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.
Wann muss die Beantragung erfolgen?
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eingereicht wird, kann nicht berücksichtigt werden.
Bitte wenden Sie sich also mindestens 3 Monate vor Beginn des Aufenthalts zur Beratung an LEOSACHSEN.
Wie hoch sind diese Sondermittel?
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.
Sonderförderung für Teilnehmer:innen der Projekte ab 2021
Wer ist antragsberechtigt?
Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, welches von der Heimathochschule eine Zusage für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt erhalten hat.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Sondermittel von maximal 15.000 Euro pro Mobilität beantragen Sie bei LEOSACHSEN. Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.
Wann muss die Beantragung erfolgen?
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihrer Auslandsmobilität eingereicht wird, kann nicht berücksichtigt werden.
Bitte wenden Sie sich also mindestens 3 Monate vor Beginn des Aufenthalts zur Beratung an LEOSACHSEN.
Wie hoch sind diese Sondermittel?
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.
Was muss ich zum Abschluss meiner Mobilität beachten?
Innerhalb eines Monats nach Ende der Förderung ist der reguläre Erasmus+ Bericht durch die betreffenden Teilnehmer einzureichen, der zu Fragen des Aufenthaltes mit Behinderung zu ergänzen ist. LEOSACHSEN ist als Projektträger verpflichtet, die Originalbelege der tatsächlich angefallenen Mehrkosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.) zu Prüfungszwecken aufzubewahren. Darüber hinaus ist LEOSACHSEN gegenüber dem DAAD verpflichtet, die Kosten für eine Personalmobilitätsmaßnahme mit Sonderförderung spätestens zwei Monate nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes abzurechnen.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der „European Agency for Development in Special Needs Education“ finden Sie hier.
Versicherungsschutz
Im Falle einer Mobilität innerhalb der EU bietet die nationale Krankenversicherung den Teilnehmenden mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind oder im Falle einer internationalen Mobilität. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich sein.
Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die Teilnehmende während des Auslandsaufenthalts verursachen oder erleiden. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Teilnehmende laufen daher Gefahr, dass gewisse Versicherungsleistungen nicht abgedeckt sind, wenn sie z. B. nicht als Angestellte oder Angestellter gelten oder nicht formal an der Aufnahmeeinrichtung immatrikuliert sind.
Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen
(Auszug aus dem Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für Projekte 2021)
Sprachliche und Interkulturelle Vorbereitung auf eine Personalmobilität im Ausland
An den sächsischen Hochschulen stehen über die Sprachzentren verschiedene Angebote zum Erlernen von Fremdsprachen und ggf. zur interkulturellen Vorbereitung zur Verfügung. An einigen sächsischen Hochschulen übernehmen dies auch bestimmte Fachbereiche in den Geistes- und Sozialwissenschaften oder Experten. Für nähere Informationen sprechen Sie bitte Ihr International Office oder Ihre Erasmus+ Koordinatorin/Ihren Erasmus+ Koordinator an. Bitte informieren Sie sich zudem, welche Anerkennungsmöglichkeiten dafür an Ihrer Hochschule eingerichtet wurden.
An der TU Dresden können Sie am SprInt-Programm über das International Office beteiligen. SprInt steht für SPRACHLICH UND INTERKULTURELL. Es bietet ein vielfältiges interkulturelles Weiterbildungsprogramm und auch die Beteiligung an „International Staff Training Weeks“ an. Zudem können Sie Sprachlerngruppen bilden, die ein gemeinsames Sprachenlernen mit Trainern kostenlos ermöglichen. Schlussendlich erhalten Sie für die Beteiligung an bestimmten Kursen und Sprachtrainings SprInt-Zertifikate , so das Zertifikat „Language Expertise“ oder das Zertifikat „Cultural Expertise“. Wurden beide Zertifikate erworben, kann das SprInt-Aufbauzertifikat „Excellence“ beantragt werden.
Auswahl der Geförderten
Die Entscheidung über die Vergabe eines Erasmus+ Stipendiums kann grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Mittel getroffen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass folgende formale Kriterien positiv geprüft wurden:
- Sie sind Mitarbeiter einer der am Programm teilnehmenden Hochschulen.
- Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht im LEOSACHSEN eingegangen.
- Aufnehmendes Land und die aufnehmende Einrichtung sind förderwürdig.
- Die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Tagen wird nicht unterschritten.
- Informationen zur aufnehmenden Einrichtung, dem Praktikum und dem/ der Bewerber:in wurden anhand der Förderkriterien positiv geprüft:
- Ihnen liegt eine Zusage einer aufnehmenden Einrichtung für ein Auslandspraktikum vor.
- Die Reise weist einen inhaltlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit auf.
Darüber hinaus erfolgt eine Absprache mit der entsendenden Einrichtung, also der Heimathochschule.
Der Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Erasmus+ Stipendiums tritt erst in Kraft, wenn alle Vertragsparteien Grant Agreement und Mobilitätsvereinbarung unterzeichnet haben.
Bewerbung und Bewerbungsablauf
Die Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung für Personalmobilität findet papierlos über die Bewerbungsplattform Mobility Online statt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, bevor Sie sich anmelden:
- Sollten Sie noch auf der Suche nach eine aufnehmende Einrichtung sein, ist eine Anmeldung über Mobility Online nicht nötig bzw. möglich.
- In der Onlineanmeldung werden unter anderem Angaben zur aufnehmenden Einrichtung und den Inhalten der Auslandsmobilität an sich erfragt. Bitte stimmen Sie im Voraus alle Informationen diesbezüglich mit der aufnehmenden Einrichtung ab.
- Angestellte der TU Dresden übermitteln zusätzlich ihren, vom Vorgesetzten auf der ersten Seite bewilligten, Dienstreise-Antrag. Die Rückseite bitte komplett freilassen. Angestellte anderer Universitäten laden bitte einen Scan ihres bewilligten DR-Antrages in den Workflow.
- Bitte reichen Sie keine weiteren Unterlagen ein. Diese haben keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.
- Bitte beachten Sie, das englische Bewerbungsformular zu nutzen.Bitte folgen Sie dem Link und den darin gegebenen Anweisungen zur erfolgreichen Anmeldung in unserem Bewerbungsportal.
Beantragung einer Entsendebescheinigung A1 für Auslands-Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union
Die A1-Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit gilt als Nachweis darüber, dass im Falle von Entsendungen von Personen weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten und daher die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates nicht angewandt werden. Die A1-Bescheinigung oder auch Entsendebescheinigung gilt als Nachweis für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung.
Wann wird die A1-Entsendebescheinigung benötigt?
Die Bescheinigung wird notwendig, wenn Ihre Arbeitstätigkeit grenzüberschreitend in einen anderen Mitgliedsstaat der EU, in das Vereinigte Königreich oder in die Schweiz wahrgenommen wird.
Was passiert, wenn die A1-Entsendebescheinigung nicht mitgeführt wird?
Wird im Falle einer Kontrolle keine A1-Entsendebecheinigung mitgeführt, könnte man von einer unversicherten Tätigkeit ausgehen, was in einigen Mitgliedsstaaten ein Bußgeld oder die Verweigerung des Zutrittes auf Firmengelände nach sich ziehen kann.
Deutsche Arbeitgeber müssen die A1-Bescheinigung im Rahmen des elektronischen Antrags-und Bescheinigungsverfahrens A1 über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder mithilfe einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Mitarbeiter der Technischen Universität Dresden können das Formular über Ihren in der zentralen Universitätsverwaltung beantragen. Mitarbeiter anderer Hochschulen informieren sich bitte bei Ihrer eigenen Hochschulleitung/ Leitung des International Office zum Verfahren.
Informationspflichten
Entsprechend der Vorgaben des Erasmus+ Programms für die Vergabe von Erasmus+ Förderung für Auslandsaufenthalte hat der Geförderte die Pflicht, LEOSACHSEN folgende Informationen noch während des Aufenthalts bzw. bis zu einem Jahr nach Beendigung desselben zur Verfügung zu stellen:
- Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
- Änderung des Anfangs- und/ oder des Enddatums des Aufenthaltes,
- Informationen zu auftretenden/ aufgetretenen Problemen, die den im „Mobility Agreement“ vereinbarten Verlauf bzw. die Erfüllung der vereinbarten Inhalte gefährden,
- Änderung der Kontonummer,
- Änderung der Anschrift am Arbeits- und Heimatort.
Wichtige Hinweise
Der Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes ist spätestens einen Tag vor Ende der geplanten Auslandsreise bei LEOSACHSEN einzureichen. Sollten noch Fördermittel zur Verfügung stehen, kann dem Antrag stattgegeben werden. In jedem Verkürzungsfall ist zu beachten, dass der neue Praktikumszeitraum mindestens 5 Aufenthaltstage (ohne An- und Abreisetag) beträgt. Ausnahmefälle sind beim Nachweis „höherer Gewalt“ im Einzelfall zu prüfen.
Der Erasmus+ Fördervertrag gilt nur dann als erfüllt, wenn die aufnehmende Einrichtung die im „Grant Agreement“ festgesetzte Dauer bestätigt.
Höhere Gewalt
Unvorhersehbare außergewöhnliche Situationen oder Ereignisse,
- die sich der Kontrolle durch die Parteien entziehen,
- diese an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag hindern,
- die nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und
- die sich trotz aller gebührender Sorgfalt als unüberwindlich erweisen,
werden als Ereignisse aufgrund höherer Gewalt eingestuft.
Ausstattungs- oder Materialmängel oder Verzögerungen bei deren Bereitstellung (es sei denn, diese Verzögerungen gehen auf höhere Gewalt zurück), Arbeitskämpfe, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können von der Partei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht mit höherer Gewalt begründet werden.
Absschlussunterlagen
Folgende Unterlagen sind spätestens einen Monat nach Ablauf der Personalmobilität im LEOSACHSEN einzureichen:
- Confirmation of Stay – Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung über die Anzahl der geleisteten Arbeits-/Aufenthaltstage im Zielland
- Scan des vollständig unterzeichneten Mobility Agreements, falls nicht schon eher übermittelt
- Abschlussbericht an die Europäischen Kommission; hierzu erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes im Zielland eine automatisch generierte E-Mail, mit welcher Sie Zugang zum Erasmus+ Mobility Tool erhalten (diese EU-Survey-Online-Befragung beantworten Sie bitte und laden die Informationen im Mobility Tool hoch),
- Original Dienstreise-Abrechnungüber Hauspost an LEOSACHSEN nur für Personal der TU Dresden,
- Original des Verlängerungs- oder Verkürzungsantrages.