Wie man die Freigabe der ZAV erhält, wenn man diese benötigt.

Die ZAV-Freigabe ist die Erlaubnis der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung, das Praktikum wie geplant durchführen zu dürfen. Praktikanten aus Programmländern der EU müssen diese Freigabe nicht beantragen. Im Fall von Praktikanten aus Partnerländern der EU kann die Beantragung notwendig werden, wenn das Visum nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Da der Beantragungs- und Bearbeitungsprozess der ZAV länger andauert, empfehlen wir, ihn von Beginn an mit einzuplanen.

Zudem empfehlen wir, dass Sie als aufnehmende Einrichtung diesen Antrag selbst stellen, weil deutsche Einrichtungen an die Verfahren und Ansprüche der deutschen Administration gewöhnt sind. Generell könnte der Studierende das aber auch selbst tun.

Für alle internationalen Incoming-Praktika an der TU Dresden stellt LEOSACHSEN den Antrag stellvertretend für die aufnehmenden Bereiche.

Bestandteil der Antragsunterlagen ist

  • Erfassungsbogen
  • Praktikumsplan (Vordruck nutzen oder wenn detailliert genug, eine Kopie des Praktikumsvertrages übermitteln),
  • Formular Immatrikulationsnachweis – in Kopie. Das Original wird in der Regel bei der Beantragung des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis benötigt.
  • Passkopie (nur die Seite mit den persönlichen Daten)
  • Vollmacht, wenn Antrag über Dritte eingereicht wird. Dritte sind nur diejenigen, die NICHT die aufnehmende oder entsendende Einrichtung und NICHT die Praktikanten selbst sind
  • Formular Verpflichtungserklärung
  • Ausdruck aus anabin, der Datenbank zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Deutschland, um den Hochschulstatus der entsendenden Hochschule nachzuweisen

In der Regel ist es ausreichend, diese Dokumente als Scan an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:

Koeln.Studenten@arbeitsagentur.de

Detaillierte Informationen bietet die Broschüre „Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende“.

Rechnen Sie mit 4 Wochen Bearbeitungszeit und mehr.