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Auslands-BAföG - Staatliche Förderung beantragen

Ist es möglich, BAföG-Leistungen auch im Ausland zu beziehen?

Selbst wenn Sie kein Inlands-BAföG beziehen, können Sie Ihr Auslandspraktikum unter bestimmten Bedingungen mithilfe von Auslands-BAföG kofinanzieren. Hierfür ist eine Praktikumsdauer von mindestens 12 Wochen notwendig. Zudem müssen Inhalte und Ziele Ihres Praktikums Ihrem Studiengebiet förderlich sein.

Der Antrag sollte 4-6 Monate vor Praktikumsstart gestellt werden; jedoch spätestens im Monat der Praktikumsaufnahme.
Warten Sie mit der Antragsstellung nicht auf die Zusage der aufnehmenden Einrichtung. Sollte ein Länderwechsel stattfinden, wird der Antrag an das neue Studentenwerk übertragen.

Für die Zeit im Ausland werden zusätzlich zum BAföG-Inlandssatz Zuschläge für Studiengebühren, Reisekosten, Zusatzkosten der Krankenversicherung und für höhere Lebenshaltungskosten (außerhalb der EU) gezahlt. Dabei werden Vergütungen für Pflichtpraktika voll angerechnet, Erasmus+ Förderungen über 300 EUR werden von der BAföG-Leistung abgezogen.

Mehr Informationen finden Sie hier.