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Hinweise zum Brexit – Erasmus+ und das Vereinigte Königreich

In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens zwischen der EU und dem Vereinten Königreich vom 31. Januar 2020 wurde beschlossen, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird und keine Änderungen erfolgen.  Allerdings benötigen Sie in der Regel ab dem 01.01.2021 ein sog. Certificate of Sponsorship und ein T5 Visum für Ihr Praktikum in UK.

Die Übergangsregelung besagt weiter, dass für alle neuen Erasmus+ Projekte, die im Jahre 2020 vom DAAD bewilligt werden und bis zum 31.05.2023 laufen, die Regeln des derzeitigen Erasmus+ Programms gelten. Das LEONARDO-BÜRO SACHSEN hat selbstverständlich auch für diese Laufzeit neue Fördergelder beim DAAD beantragt.